Krise bei German Pellets - vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Nun haben sich die schlimmsten Befürchtungen bestätigt: Die German Pellets GmbH ist offensichtlich insolvent. Nachdem in der vergangenen Woche ein Insolvenzantrag in Eigenregie abgelehnt worden war hat das Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 10.02.2016 die Hamburger Rechtsanwältin Bettina Schmudde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt (Az. 580 IN 64/16).

Die Insolvenzverwalterin hat zunächst die Aufgabe, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen. Mit der Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, ist allerdings erst im April/Mai 2016 zur rechnen. Betroffen hiervon dürften etwa 10 000 bis 12 000 Anleger sein, die zwischen 2011 und 2014 Anleihen und Genussrechte in Höhe von insgesamt 252 Millionen Euro gezeichnet hatten.

Es steht aber wohl zu befürchten, dass die Anleger den Großteil des eingesetzten Kapitals verlieren dürften.

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollten Anleger auf jeden Fall Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Berücksichtigung der Forderungen aus den Anleihen dürfte dabei unproblematisch sein, dass es sich um normale Insolvenzforderungen nach § 38 InSO handelt. Schwierig dürfte es bei den Forderungen aus den Genussrechten werden, die wohl als nachrangige Forderungen gemäß § 39 InSO angesehen werden dürften und damit wohl komplett ausfallen dürften.

Für die Anleihegläubiger müssen nach dem § 19 SchVG vom Insolvenzgericht entsprechende Gläubigerversammlungen durchgeführt werden, in denen über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters abgestimmt werden muss. Die KKWV-Anwaltskanzlei verfügt aufgrund des Insolvenzverfahrens der Future-Business-Gruppe (Infinus AG) über umfangreiche Erfahrungen bezüglich solcher Gläubigerversammlungen, auch als gemeinsamer Vertreter von Anleihegläubigern.

Auf jeden Fall sollten betroffene Anleger zeitnah reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. In Betracht kommen hier Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen der German Pellets GmbH, gegen Vermittler oder den Gründer und Geschäftsführer Peter Leibold, gegen den die Staatsanwaltschaft Rostock ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.

Die KKWV-Anwaltskanzlei vertritt Anleger gerne im Rahmen des Insolvenzverfahrens, der Gläubigerversammlungen oder bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Ansprechpartner ist hier RA Rainer J. Kositzki (info@kkwv-augsburg.de oder Fax: 0821/43 99 86 80).

Die KKWV-Anwaltskanzlei führt intern auch eine Anlegerliste, um die Interessen von Anlegern und Geschädigten gebündelt zu vertreten. Für die Aufnahme in diese Liste genügt eine E-Mail an info@kkwv-augsburg.de. Sie erhalten dann einen entsprechenden Fragebogen zugesandt. Die Aufnahme ist selbstverständlich kostenfrei!

Kanzleiprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in allen bankrechtlichen Fragen, insbesondere beratend und unterstützend in Vergleichs- oder Einigungsgesprächen mit Banken. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds.



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