Kündigung eines Hauses oder einer Wohnung wegen Eigenbedarf

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Es fällt auf, dass sich seit geraumer Zeit vermehrt Mandanten mit Sachverhalten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen an mich wenden.

Oftmals sind dies Menschen, die eine vermietete Immobilie gekauft, geschenkt bekommen oder geerbt haben und nun selbst darin wohnen möchten. Oder es sind andererseits auch Menschen, die als Mieter von einer Eigenbedarfskündigung betroffen sind.

Es geht dann um zahlreiche verschiedene Fragestellungen wie beispielsweise: "Bin ich zum Ausspruch einer Kündigung wegen Eigenbedarfs berechtigt?", "Bin ich hierzu zum jetzigen Zeitpunkt berechtigt?", "Von wem und an wen muss die Kündigung ausgesprochen werden?", "Wie lange ist die Kündigungsfrist?", "Was gilt es an Formalien zu beachten, damit die Kündigung wirksam ist?", "Welchen Inhalt muss die Kündigung haben?", "Kann ich mich gegen eine Eigenbedarfskündigung, die ich erhalten habe, wehren? Wenn ja, wie?", "Liegen bei mir Gründe vor, die ich im Rahmen eines Härtewiderspruchs vorbringen kann?", "Welche Formalien und Fristen sind bei einem solchen Härtewiderspruch zu beachten?" und vieles mehr.

Bei all diesen Fällen und Fragestellungen zeigt es sich immer wieder, wie wichtig es ist, hier von Anfang an sorgfältig und um die strengen inhaltlichen und formalen Anforderungen des Mietrechts wissend an die Situation heranzugehen. Außerdem sollten bereits zu Beginn die möglichen weiteren Schritte die sich anschließen können, in den Blick genommen werden. 

Hierbei unterstütze ich Sie mit Kompetenz und Erfahrung ebenso wie mit menschlichem Interesse für Sie und Ihre Situation. 

Wenden Sie sich daher jederzeit gerne an mich, wenn Sie meine Hilfe benötigen.




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