Kündigung erhalten: Was tun und was nicht tun?

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Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich: Was tun?

Sie haben 3 Wochen ab Erhalt, um sich gegen die Kündigung zu wehren. Danach ist „Schluss“. Gehen wir es an:

Tun:

1. Kündigung prüfen (lassen)

Häufig enthalten Kündigungen eine Reihe von Formfehlern, durch die die Kündigung möglicherweise unwirksam ist. Aber: die Unwirksamkeit reicht nicht – Sie müssen diese auch gerichtlich geltend machen. Das ist einfacher, als Sie denken!

Hier fünf Punkte, die Sie sofort prüfen können:

  • Hat Ihr Arbeitgeber oder eine dritte Person unterschrieben? Dritte müssen nämlich bevollmächtigt sein. Ist dies nicht der Fall, kann eine sog. „vollmachtslose Kündigung“ nur binnen weniger Tage zurückgewiesen werden. Die Vollmacht muss im Original vorliegen, Kopie reicht nicht. Aber es gibt Ausnahmen (z.B. Personalleiter, etc.).
  • Ist die Kündigung schriftlich oder mündlich? Mündliche Kündigungen sind immer unwirksam.
  • Sie sind schwanger, in Elternzeit, Azubi, schwerbehindert? Schauen Sie, ob die Kündigung eine Begründung erhält. Überdies ist die Kündigung in diesen Fällen meistens unwirksam.
  • Die Kündigung ist „i.A.“ (im Auftrag) unterzeichnet. Dann ist die Kündigung unwirksam.
  • Die ordentliche Kündigungsfrist ist nicht eingehalten: diese ist grundsätzlich in § 622 BGB geregelt. Schauen Sie nach, ob Ihr Fall hier zutrifft.

Im Zweifel: Experten kontaktieren unter www.kanzlei-hersfeld.de.

2. Zeugnis verlangen

Fordern Sie von Ihrem Arbeitgeber ein „wohlwollendes, qualifiziertes Zwischenzeugnis“ an. Sie haben auch vor Beendigung (also Ablauf der Kündigungsfrist) einen Anspruch auf ein (Zwischen-)Zeugnis. Die Formulierungen und Beurteilungen, die in diesem Zwischenzeugnis einmal festgehalten wurden, sind später für das Endzeugnis (nach Beendigung) für den Arbeitgeber bindende Aussagen. Wenn Sie ein Zwischenzeugnis verlangen, ist dies rechtlich keine Einwilligung in Ihre Kündigung.

3. Arbeitslos melden

Melden Sie sich Innerhalb von 3 Tagen nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, persönlich bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur „arbeitsuchend“. Achtung: Anruf, E-Mail, Fax, Brief oder einen Freund schicken reicht nicht aus – Sie müssen persönlich erscheinen, übrigens unabhängig davon, ob die Kündigung unwirksam ist. Ihrer kurzfristigen Meldepflicht ist meist schon genüge getan, wenn Sie telefonisch diesen Termin ausgemacht haben.

Nicht tun:

1. Nichts unterschreiben!

Findige Arbeitgeber legen Ihnen Dokumente vor, die Sie „pro forma“ unterzeichnen sollen. Hier müssen die Alarmglocken läuten: verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte, lassen Sie sich nicht „bequatschten“. Es gibt einen Grund, warum Ihr Arbeitgeber Sie unter Druck setzt: er will seine rechtliche Position Ihnen gegenüber verbessern. Zum Beispiel wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag, eine „Kündigungsempfangsquittung“ oder ein Abwicklungsvertrag vorgelegt. Dies kann gravierende Nachteile haben bis hin zur Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes (Sperrzeit)! Bei einem Aufhebungsvertrag findet der gesetzliche Kündigungsschutz keine Anwendung mehr.

Fragen Sie also in der Situation stets nach Bedenkzeit – dies gilt selbst dann, wenn Sie „lediglich“ den Empfang der Kündigung quittieren sollen. In der plötzlichen Drucksituation übersehen Sie leicht, dass Sie u.U. noch weiteres quittieren.

2. Warten Sie nicht zu lang! (3 Wochen)

Sie haben nur 3 Wochen Zeit für die Einreichung einer Klage gegen die Kündigung. Schreiben Sie unbedingt auf, an welchem Tag Sie die Kündigung erhalten haben und bewahren auch den Briefumschlag auf (hier ist ein Datum vermerkt). Wenn diese Frist abläuft und keine Klage eingereicht wird, wird das Arbeitsverhältnis als wirksam beendet angesehen. Auch wenn Sie Ihren Job nicht behalten wollen, bietet sich ein gerichtlicher Antrag an: so können Sie ggf. eine Abfindung „erzwingen“, die Ihr Arbeitgeber andernfalls nicht freiwillig gezahlt hätte.

Obacht: In arbeitsgerichtlichen Prozessen gilt, dass jeder seinen Anwalt bezahlen muss. Der Grundsatz: "Loser pays!" gilt hier gerade nicht, egal wie der Prozess ausgeht.


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