Kündigungsrecht: Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen

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In einer neueren Entscheidung behandelte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln die Klage eines in einer Lebensmittelproduktion beschäftigten Arbeitnehmers gegen seine Kündigung. Am Arbeitsplatz des Klägers galt auch im Lager zum Schutz der Lebensmittel und aus Brandschutzgründen ein Rauchverbot. Wegen eines Verstoßes hiergegen hatte der Arbeitnehmer bereits eine Abmahnung erhalten. Weniger als drei Monate später rauchte der Arbeitnehmer erneut im Lager. Daraufhin wurde ihm fristgerecht gekündigt. Zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat wurde jedoch vereinbart, dass die Kündigung zurückgenommen werden sollte, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist nicht erneut gegen die Betriebsordnung verstoße. Grund für diese Vereinbarung waren das Alter und die langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Weil kein neuer Verstoß festgestellt wurde, wurde das Arbeitsverhältnis über den Kündigungstermin fortgesetzt. Wenige Monate danach wurde der Arbeitnehmer jedoch wieder beim Rauchen im Lager erwischt. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin erneut fristgerecht. Die Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung blieb in allen Instanzen erfolglos (LAG Köln, 4 Sa 590/08).


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