Kündigungsschutzklage: Alles Wichtige für Arbeitnehmer

  • 1 Minuten Lesezeit

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wehren. Ziel ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist und Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Wann ist die Klagefrist?

Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Sie müssen die Klage innerhalb dieser Frist beim Arbeitsgericht erheben, sonst gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

Wie kann ich die Klage erheben?

Die Klage muss schriftlich beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sie können einen Anwalt beauftragen oder die Klage selbst erstellen. Wichtig ist, dass die Klage den Kündigungsschutzantrag enthält, also die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist.

Was passiert nach der Klageerhebung?

Das Arbeitsgericht setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. In dieser Verhandlung werden beide Parteien angehört und Beweise erhoben. Nach der Verhandlung entscheidet das Gericht, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Was ist, wenn ich die Klagefrist versäumt habe?

Unter bestimmten Umständen können Sie die Klage auch nachträglich zulassen lassen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben.

Welche weiteren Möglichkeiten habe ich?

Neben der Kündigungsschutzklage können Sie auch eine allgemeine Feststellungsklage erheben. Mit dieser Klage können Sie feststellen lassen, dass Ihr Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus fortbesteht.

Wichtig:

Dieser Text ist nur eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die obigen Ausführungen beziehen sich auf die Kündigungsschutzklage im allgemeinen Arbeitsrecht. Für Sonderfälle, wie z.B. Kündigungen in Kleinbetrieben oder während der Probezeit, gelten ggf. andere Regelungen.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Wack

Beiträge zum Thema