Kurz-Check für Arbeitnehmer bei Kündigung

  • 1 Minuten Lesezeit

Kurz-Check Für Arbeitnehmer bei Kündigung:

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist zunächst ein schwerer Schlag. Ganz gleich, ob es eine Eigenkünidung ist oder man eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten hat. 

Wir verbringen in der Regel mehr Zeit am Arbeitsplatz als zu Hause. Deshalb ist eine Kündigung niemals einfach. Aus diesem Grund erfahren Sie hier, was Sie nach Erhalt der Kündigung (oder wenn diese bevorsteht) unternehmen sollten. 

  1. Ruhe bewahren! Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt für unüberlegtes Handeln. 

  2. Professionelle Unterstützung holen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit der Kanzlei zum Roland auf. Ein Erstegspräch ist bei uns immer kostenlos. Wir helfen gerne.

  3. Unterschreiben Sie keinesfalls  einen Aufhebungsvertrag ohne professionelle Beratung! Es droht ggf. der Verlust von Ansprüchen!

  4. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Dies muss spätestend 3 Tage nach Erhalt der Kündigung geschenen und ist telefonisch bei der Agentur für Arbeit unter 0800/4 55 55 00 möglich.

  5. Werden Sie aktiv! Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt lediglich 3 Wochen! Auch wenn Sie den Arbeitsplatz nicht mehr möchten, kann eine solche Klage Sinn machen, um für Sie das optimale Herauszuholen. Nehmen Sie unser Beratungsangebot hierzu in Anspruch.

  6. Bleiben Sie selbstbewusst. Zwar ist eine Kündigung ein harter Einschnitt, aber auch nicht der Weltuntergang. Es gehört zum wirtschaftsleben dazu, dass  es Kündigungen gibt. Wichtig ist, dass Sie in diesem Rahmen nicht unnötigerweise auf Ihre Rechte verzichten. 


Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Foto(s): KzR

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Buljevic

Beiträge zum Thema