Ladung zum Strafantritt: Strafaufschub (§ 456 StPO) – Haftantritt verhindern / verschieben

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Ladung zum Strafantritt erhalten

Gemäß der Strafvollstreckungsordnung ist dem Verurteilten, der sich auf freiem Fuß befindet, in der Ladung grundsätzlich eine Frist zu setzen, binnen der er sich in der angegebenen Vollzugsanstalt einzufinden hat; die Frist wird in der Regel so bemessen, dass dem Verurteilten mindestens eine Woche zum Ordnen seiner Angelegenheiten bleibt. In der Praxis beträgt die Frist daher häufig lediglich 1 bis 2 Wochen.

In dieser kurzen Zeitspanne ist es für den Verurteilten meistens kaum möglich, seine Angelegenheiten abschließend zu ordnen. Dies gilt besonders für Personen, die noch einer Beschäftigung nachgehen und sich in gefestigten Familienstrukturen bewegen.


Was ist ein Strafaufschub?

Wenn bereits eine Ladung zum Strafantritt zugestellt wurde, kann die Beantragung eines Strafaufschubs nach § 456 StPO etwas Zeit verschaffen.

Gemäß § 456 Abs. 1 StPO kann die Vollstreckung aufgeschoben werden, „sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen“.

Nicht übersehen werden darf der Umstand, dass der Strafaufschub den Zeitraum von vier Monaten nicht übersteigen darf (§ 456 Abs. 2 StPO). Es handelt sich somit lediglich um einen vorübergehenden Vollstreckungsaufschub.


Gründe für einen Haftaufschub

Dem noch in Freiheit befindlichen Verurteilten soll es ermöglicht werden, familiäre, betriebliche oder sonstige Probleme vor seiner Inhaftierung in den Griff zu bekommen und für die Zeit seiner Inhaftierung erforderliche Maßnahmen zu treffen.

Der vorübergehende Aufschub dient somit der Vermeidung außerhalb des Strafzwecks liegender erheblicher Nachteile. Hierbei müssen die entstehenden Nachteile vermeidbar sein, wenn der Vollzug nicht sofort, sondern erst später stattfindet. Es handelt sich in erster Linie um drohende wirtschaftliche oder persönliche Nachteile. Auch spielen oft familiäre Belange (Krankheit / Pflege) eine entscheidende Rolle.

In einem zeitlichen Rahmen von 1 bis 2 Wochen kann der Verurteilte oftmals nicht sämtliche Angelegenheiten abschließend klären. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Die Ladung zum Strafantritt trifft viele Verurteilte unvorbereitet.


Die Gründe für einen vorübergehenden Strafaufschub sind u.a.:

  • ein nicht ohne weiteres erfüllbarer Betreuungsbedarf von Kindern bei Erkrankung des Ehepartners
  • der kurz bevorstehende Abschluss einer bedeutungskräftigen Bildungsmaßnahme
  • der drohende Verlust eines Studiensemesters
  • der Anwesenheitsbedarf eines Selbständigen im eigenen Betrieb, in dem es keinen eingearbeiteten Vertreter gibt
  • zwingende Pflege oder Betreuung eines Familienmitglieds durch den Verurteilten


Wer entscheidet über den Strafaufschub / Haftaufschub?

Über den Antrag des vorübergehenden Strafaufschubs nach § 456 StPO entscheidet die Vollstreckungsbehörde. Nach § 31 Abs. 2 S. 1 Rechtspflegergesetz (RPflG) liegt die funktionale Zuständigkeit beim Rechtspfleger. Die Vollstreckungsbehörde entscheidet hierbei nach pflichtgemäßem Ermessen.


Was passiert bei einer Ablehnung?

Wenn der Rechtspfleger den Antrag auf Strafaufschub ablehnt, hat der Verurteilte die Möglichkeit, die Entscheidung durch das Gericht überprüfen zu lassen (§ 458 Abs. 2 StPO). Auch die ablehnende Entscheidung des Gerichts kann darüber hinaus mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Dem Verurteilten stehen somit verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um einen Haftaufschub doch noch zu erlangen.


Melden Sie sich gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung, wenn Sie eine Ladung zum Haftantritt erhalten haben und einen Strafaufschub planen. Dieser kann Ihnen bis zu 4 Monate mehr Zeit verschaffen.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Sebastian Brill konnte bereits häufig noch nach der Ladung zum Haftantritt den Haftaufschub erfolgreich um mehrere Monate verschieben. Des Weiteren haben auch die gerichtliche Entscheidung und die sofortige Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen regelmäßig Erfolg, sodass sich der Kampf lohnt.


Weitere Infos unter:

https://gnadenverfahren.de/

Foto(s): https://strafrecht-brill.de/

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