Landgericht Augsburg: Nürnberger Betriebsschließungs-Versicherung zahlt 60.000,00 Euro an Restaurantinhaber

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Die Nürnberger Versicherung hat in einem vor dem Landgericht Augsburg geschlossenen Vergleich einem Versicherungsnehmer einen Betrag i.H.v. 60.000 Euro für die coronabedingte Betriebsschließung dessen Restaurants bezahlt.

Unsere Mandantschaft, Inhaber eines Restaurants, war in den Jahren 2020 und 2021 wie viele andere auch von den coronabedingte Betriebsschließungen des Restaurants betroffen. Sie hatte allerdings eine Betriebsschließungs-Versicherung bei der Nürnberger Versicherung, sodass sie dort Leistungen geltend machte.

Leistungsteilverweigerung der Nürnberger Versicherung

Die Nürnberger Versicherung leistete daraufhin zwar einen Teil der vereinbarten Versicherungssumme, erklärte sich aber insbesondere für die zweite Betriebsschließung nicht mehr zuständig und drohte ihrem Versicherungsnehmer sogar mit einer Rückforderung des geleisteten Betrages. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsteilverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Klage gegen die Nürnberger Versicherung

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Augsburg eingeleitet. Die Nürnberger Versicherung blieb zwar bei ihrer Ansicht, konnte damit aber nicht das Gericht überzeugen.

Vergleich mit der Nürnberger Versicherung

Denn das Gericht unterbreitete den Parteien einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung i.H.v. weiteren 60.000,00 Euro vorsah. Beide Parteien nahmen dieses Angebot an, sodass das Verfahren ein gutes halbes Jahr nach Klageeinreichung auch schon wieder beendet war.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Dies zeigt, dass auch nach der grundsätzlich anspruchsabweisenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch weiterhin die Durchsetzung der Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherungen erfolgreich sein kann, wenn diese entsprechend fundiert begründet werden“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..

                         



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