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Landgericht Darmstadt verhängt Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung

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Das Landgericht Darmstadt hat einen 42-jährigen Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Nach Ansicht der Strafkammer sei der Angeklagte für einen Steuerschaden von mehr als 2,4 Millionen Euro verantwortlich. Er sei Kopf eines Teams gewesen, in dem Scheinfirmen fingierte Rechnungen ausstellen, allerdings überhaupt keine Leistungen erbrachten. Die Unternehmen boten unterschiedliche Arbeiten an: Hoch- und Tiefbau, Gebäudereinigungen, Immobilienverwaltungen mit Hausmeisterservice sowie Wach- und Sicherheitsdienste.

Seitens der Strafkammer wurde das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd berücksichtigt. Dies habe zu einem schnellen Ende des Verfahrens schon am zweiten Verhandlungstag geführt. Zunächst waren sieben Termine angekündigt worden. Strafschärfend wurden jedoch die Vorstrafen des Angeklagten berücksichtigt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte habe im vorliegenden Fall ein organisiertes System der Steuerhinterziehung aufgebaut, so die Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte sich für eine Strafe von unter drei Jahren und sechs Monaten ausgesprochen.

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Steuerhinterziehung von über 1 Millionen Euro grundsätzlich keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr möglich.


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