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Landgericht München verhängt Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung

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Das Landgericht München I hat mit einem Urteil von März 2014 einem Wiesn-Wirt wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe mit zusätzlicher Geldstrafe bestraft.

Die Wirtschaftsstrafkammer war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte sich der Steuerhinterziehung in 36 Fällen schuldig gemacht hat. Der Angeklagte hatte sich bereits am ersten Verhandlungstag geständig gezeigt. Dabei hatte er zugegeben, im Hippodrom auf dem Oktoberfest und in seinem Lokal „Andechser am Dom“ insgesamt gut 1,1 Millionen Euro am Finanzamt vorbeigeschleust hatte. Diesem Geständnis ist eine Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Bei einem Geständnis wurde dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe bis zu 2 Jahren in Aussicht gestellt.

Letztendlich wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1900 Euro, insgesamt also 570.000 Euro zahlen. Dabei wurde ihm jedoch durch die Kammer ein Nachlass von 50 Prozent gewährt.

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten des Angeklagten sein Geständnis, das Bemühen um Transparenz bei der Abrechnung in seinen Gaststätten und die Tatsache, dass er alle Steuern nachgezahlt hat, berücksichtigt. Dies bewahrte den Angeklagten letztendlich vor einer Gefängnisstrafe, die der Bundesgerichtshof normalerweise bei einer Hinterziehung von über 1.000.000 Euro vorschreibt.

Das Urteil wird dennoch harte Folgen für den Angeklagten haben. Die Stadt München werde nun die Konzession für den Andechser am Dom widerrufen.


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