Langenstein Group – Betrug mit Festgeldanlagen?

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Von der Langenstein Group, mit angeblicher Adresse in Berlin, wurden Anlegern in Deutschland Festgeldanlagen angeboten. Dabei wurden, wie Anleger mitteilen, etwa im Frühjahr 2021 Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von sechs Monaten mit dem Versprechen von Zinsen von 1,95 % angeboten.

Diese Zinsen lagen aber weit über den Zinsen, die von anderen Anbietern am Kapitalmarkt zu diesem Zeitpunkt angeboten wurden.

Anleger beschweren sich auch bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, dass sie keine Rückzahlung mehr erhalten und die Langensein Group nicht mehr erreichbar ist.

Diese Umstände begründen nach unserer Auffassung auch den Verdacht, dass Anleger betrügerisch geschädigt worden sind.

Angebot von Festgeldanlagen ohne Erlaubnis der BaFin 

Sofern von der Langenstein Group Anlegern in Deutschland Festgeldanlagen angeboten wurden, durfte dies nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen. Denn bei Festgeldanlagen handelt es sich um Bank- bzw. Einlagengeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG (Kreditwesengesetz), für die ein Anbieter, auch wenn die Anlagen grenzüberschreitend Anlegern in Deutschland angeboten werden, eine Erlaubnis der BaFin benötigt.

Soweit bekannt, besteht aber keine Erlaubnis der BaFin für das Angebot von Festgeldanlagen seitens der Langenstein Group.

Optionen für Anleger der Langenstein Group 

Sofern von der der Langenstein Group bzw. deren Verantwortliche Festgeldanlagen ohne Erlaubnis der BaFin Anlegern in Deutschland angeboten wurde, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG durchsetzen lassen.

Für das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften haften dabei sowohl die anbietende Gesellschaft als auch deren verantwortliche Personen bzw. die Geschäftsführung auf Schadensersatz.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die der Langenstein Group Kapital, insbesondere für Festgeldanlagen zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen wollen.


Stand: 05.12.2022


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