LEASING & GAP Versicherung

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Was ist eine GAP Versicherung?

Eine GAP Versicherung (gap = engl. für „Lücke“) ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für geleaste Fahrzeuge.

Diese schließt bei einem Totalschaden oder einem Autodiebstahl die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert – also dem Wert des Fahrzeugs, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Kraftfahrzeugs am Schadentag anfällt – und den noch anfallenden Restbeträgen aus dem Leasingvertrag.

Nicht immer ist eine GAP Versicherung bereits im Leasingvertrag enthalten. Sodann kann der Differenzschutz (GAP) zu der Vollkaskoversicherung hinzugebucht werden.

Weshalb ist es ratsam eine GAP Versicherung für Leasingfahrzeuge abzuschließen?

Kann das Leasingfahrzeug nach einem Unfall nicht mehr repariert werden, da die Instandsetzungskosten deutlich höher ausfallen als der tatsächliche Wert des Leasingfahrzeugs oder wird das Leasingfahrzeug gestohlen, so muss der Leasingnehmer den Leasinggeber finanziell entschädigen. Denn die Vollkaskoversicherung deckt in solchen Fällen nur einen Teil der Kosten, dies ist in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Für den Rest muss der Leasingnehmer selbst aufkommen.

Warum eine GAP Versicherung, ich habe im Rahmen der Vollkaskoversicherung bereits den Neupreis versichert?

Diese GAP-Deckung greift auch dann ein, wenn die Neuwertentschädigung nicht mehr zahlt, z.B.:

  • weil das Fahrzeug bereits länger geleast ist als die Deckungsdauer der Neuwertversicherung
  • wenn die vereinbarte Leasingsumme über dem Neupreis liegt
  • die Neuwertversicherung nicht greift, da der Leasingnehmer nicht Erstbesitzer des Fahrzeugs ist

Was genau bewirkt die GAP Versicherung?

Haben Sie eine GAP Versicherung abgeschlossen, so wird der Differenzbetrag (also die Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch anfallenden Restbeträgen aus dem Leasingvertrag ersetzt.

Vor allem Neufahrzeuge verlieren in den ersten Jahren nach Zulassung erheblich an Wert.

Gerade bei teuren Leasingfahrzeugen oder bei Leasingfahrzeugen die mit hohen Rabatten angeboten werden ist dies wichtig, da der Wiederbeschaffungswert sodann in der Regel erheblich schneller sinkt als die noch offenen Verbindlichkeiten aus dem Leasingvertrag.

Stellen Sie sich vor, Sie haben mit dem Leasingfahrzeug einen Unfall mit Totalschaden und Ihre Vollkaskoversicherung erstattet Ihnen den Wiederbeschaffungswert des Leasingfahrzeugs. Für den Wiederbeschaffungswert ist der geschätzte Fahrzeugwert am Tag des Schadenseintritts entscheidend.

Beträgt dieser Wiederbeschaffungswert z.B. 20.000 € und die Summe der noch zu leistenden Leasingraten noch 25.000 Euro, so entsteht eine Differenz von 5.000 €.

War eine GAP Versicherung abgeschlossen, so ist dieser Betrag abgesichert. War keine GAP Versicherung abgeschlossen, so sind Sie selbst verpflichtet, die Restforderung aus dem Leasingvertrag zu begleichen.

 

Meine Ratschläge für Sie:

  • Eine GAP Versicherung sollte bei einem Fahrzeugleasing grundsätzlich abgeschlossen werden !
  • Nicht immer ist eine GAP Versicherung bereits im Leasingvertrag enthalten: Prüfen Sie dies und buchen eine solche hinzu oder versichern Sie das Fahrzeug separat z.B. als Zusatzbaustein der Vollkasko

 Für weitere Details besuchen Sie meine Internetseite: Leasingkontrolle.de !

Im nächsten Artikel erfahren Sie: Verkehrs- Rechtschutz & Leasing 



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