Lebensversicherungen der Canada Life – Widerspruchsrecht nutzen!

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Viele Versicherungsnehmer können sich heute ohne Verluste von schlecht laufenden Lebensversicherungsverträgen lösen. Vielleicht gehören auch Sie dazu. Sprechen Sie uns einfach an!

Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, können vielfach noch heute ihr Widerspruchsrecht ausüben. So eröffnet sich unverhofft die Möglichkeit, aus unattraktiven Lebensversicherungen auszusteigen. Und das ohne Verluste.

Viele Versicherungsunternehmen haben Verbraucher in den fraglichen Jahren fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht belehrt. Die Nachlässigkeit der Versicherer gibt Verbrauchern, die unzufrieden mit der Entwicklung ihres Vertrags sind, heute die Möglichkeit, die unrentablen Versicherungen abzulösen. Denn ist eine Widerspruchsbelehrung ungültig, beginnt die Frist zum Widerspruch nicht zu laufen. Damit entsteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht.

Lebensversicherungen rentierten sich nicht

Die Versicherungsunternehmen versprachen Verbrauchern hohe Renditen durch risikoreiche Finanzgeschäfte – diese blieben jedoch regelmäßig aus. Weil die zu zahlenden Beiträge sich trotz der schlechten Entwicklung der Verträge nicht veränderten, wurden die Lebensversicherungen für viele Versicherte zur finanziellen Belastung.

Von der Option, den Vertrag zu kündigen, macht jedoch kein wirtschaftlich denkender Versicherungsnehmer Gebrauch, da die durch den Versicherer rückzuzahlende Summe (sog. Rückkaufswert) zu gering ist.

Wird dem Vertrag jedoch erfolgreich widersprochen, kann sich der Verbraucher den ursprünglich investierten Betrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr und eines Risikoanteils erstatten lassen. So wird plötzlich doch noch ein verlustfreier Ausstieg möglich.

Lassen Sie jetzt Ihren Vertrag der Canada Life überprüfen!

Auch Ihr Lebensversicherungsvertrag mit der Canada Life kann betroffen sein. In diesem Artikel stellen wir zwei typische Fehler von Widerspruchsbelehrungen dar. Diese können den Fortbestand des Widerspruchsrechts bedingen. Konsultieren Sie einfach unsere Kanzlei, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Viele Lebensversicherungen benennen für den Fristbeginn erforderliche Unterlagen nicht vollständig

In vielen Lebensversicherungsverträgen heißt es, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge von der „Überlassung aller Unterlagen“ ab. In der weiteren Belehrung wird jedoch nicht abschließend dargestellt, welche Unterlagen damit gemeint sein sollen. Es werden lediglich der Erhalt des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen aufgezählt, tatsächlich muss der Versicherungsnehmer aber noch weitere Unterlagen erhalten. Der Gesetzgeber fordert stets eine vollständige und abschließende Belehrung. Die Gültigkeit einer solchen Belehrung ist also fraglich.

Falscher Hinweis auf Schriftformerfordernis in Widerspruchsbelehrungen vieler Lebensversicherungen

Für die Ausübung des Widerspruchsrechts genügt nach geltendem Recht ein Schreiben in Textform. Das bedeutet das das Schreiben nicht unterzeichnet sein muss. Das stellt eine Erleichterung des Rechtsverkehrs dar.

In vielen Lebensversicherungsverträgen wird jedoch belehrt, der Widerspruch habe „schriftlich oder in anderer lesbarer Form“ zu erfolgen. Was genau mit einer „anderen lesbaren Form“ gemeint ist, wird nicht dargestellt. Die Belehrung ist damit verwirrend für den Verbraucher, ein Hinweis darauf, dass die Textform ausreichend ist, wird jedenfalls nicht deutlich erteilt. Der Gesetzgeber fordert jedoch für die Gültigkeit einer Belehrung einen umfassenden und vor allem klar formulierten Text. Die Gültigkeit dieser Belehrung ist daher fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerspruch Ihres Vertrags durch Experten

Als langjährig im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts tätige Kanzlei sind wir der ideale Partner für den Widerspruch Ihres Lebensversicherungsvertrags. Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen stellen einen ersten Anhaltspunkt für eine Widersprechbarkeit von Verträgen dar. Eine Garantie sind sie jedoch nicht. Daher ist ein professionelles Vorgehen gegenüber Ihrem Versicherer unerlässlich.

Unsere Experten beraten Sie gern in allen Fragen rund um Ihren Widerspruch. Als ersten Schritt bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage werden wir Ihnen mitteilen können ob sich ein Widerspruch lohnt oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet, und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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