Legalisierung von Cannabis

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Am 01.04.2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) der Ampelregierung in Kraft getreten und legalisiert den Cannabis-Konsum für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen: Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm trockene Blüten privat besessen werden. Der Eigenanbau ist auf maximal drei weibliche Pflanzen begrenzt. Zudem werden Cannabis Social Clubs (CSC) eingeführt, die an Mitglieder begrenzte Mengen Cannabis abgeben dürfen, allerdings bleibt der Konsum in diesen Clubs verboten. Der Verkauf von Cannabis-Produkten über lizenzierte Geschäfte ist aufgrund von EU-rechtlichen Hürden vorerst aufgeschoben und soll in regionalen Modellversuchen getestet werden. Für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis verboten. Es gelten zudem strikte Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etwa das Verbot des Konsums in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr. Edibles, also Lebensmittel mit Cannabis-Extrakten, bleiben verboten. Im Bereich Strafrecht und Straßenverkehr werden alte Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis zu 25 Gramm auf Antrag gelöscht. Weiterhin besteht Strafbarkeit bei Überschreitung der erlaubten Mengen, unerlaubtem Handel und für den Verkauf an Minderjährige. Im Straßenverkehr wird der THC-Grenzwert voraussichtlich auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festgelegt, eine Änderung des Gesetzes hierfür ist aber noch erforderlich.

Am 01.04.2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) der Ampelregierung in Kraft getreten und legalisiert den Cannabis-Konsum für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen: Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm trockene Blüten privat besessen werden. Der Eigenanbau ist auf maximal drei weibliche Pflanzen begrenzt. Zudem werden Cannabis Social Clubs (CSC) eingeführt, die an Mitglieder begrenzte Mengen Cannabis abgeben dürfen, allerdings bleibt der Konsum in diesen Clubs verboten. Der Verkauf von Cannabis-Produkten über lizenzierte Geschäfte ist aufgrund von EU-rechtlichen Hürden vorerst aufgeschoben und soll in regionalen Modellversuchen getestet werden. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist und bleibt für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.B. unerlaubtes Handeltreiben). Es gelten zudem strikte Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etwa das Verbot des Konsums in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr. Edibles, also Lebensmittel mit Cannabis-Extrakten, bleiben verboten. Im Bereich Strafrecht und Straßenverkehr werden alte Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis zu 25 Gramm auf Antrag gelöscht. Weiterhin besteht Strafbarkeit bei Überschreitung der erlaubten Mengen, unerlaubtem Handel und für den Verkauf an Minderjährige. Im Straßenverkehr wird der THC-Grenzwert voraussichtlich auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festgelegt, eine Änderung des Gesetzes hierfür ist aber noch erforderlich.


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