Lehman Zertifikate: Erfolg gegen die Hamburger Sparkasse

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Mit Urteil vom 23.06.2009 (310 O 4/09) hat das Landgericht Hamburg einem Lehman-Geschädigten Schadensersatz in der eingeklagten Höhe zugestanden.

Das Kreditinstitut hätte über die mit dem Erwerb der Zertifikate verbundenen Risiken aufklären müssen, insbesondere darüber, dass die Zertifikate nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert seien. Ebenso hätten sogenannte Kick-Backs wegen des wirtschaftlichen Eigeninteresses der Bank dem Kunden gegenüber offengelegt werden müssen.

Interessant ist die Entscheidung vor allem auch,  weil der Verkauf der Zertifikate bereits im Jahr 2006 erfolgt ist. Die Hamburger Sparkasse hat gegen dieses Urteil bereits Berufung eingelegt, so dass das Oberlandesgericht entscheiden muss.


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