LG Berlin: DKB muss über 15.000 Euro nach Phishing erstatten

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Onlinekäufe mit Kreditkarten gelten als relativ sicher, aber Betrüger werden immer geschickter. Vor allem die Masche mit einem vermeintlich seriösen Link verfängt immer wieder. Dass es sich dennoch lohnt, das Geld zurückzufordern, zeigt ein Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 13. Dezember 2023 (Aktenzeichen: 10 O 21/23). Danach muss die Deutsche Kreditbank AG (DKB) dem Kunden nach einem Betrugsfall über 15.000 Euro erstatten.   

DKB-Kunde mit Online-Konto

Der Bankkunde, gegen den sich der Angriff richtete, unterhielt bei der DKB ein Girokonto (DKB Cash Konto). Dieses umfasste ein Internet-Konto, eine Girocard sowie die Möglichkeit zum Onlinebanking. Zusätzlich besaß der Kunde eine DKB Visa-Card. Diese Kreditkarte konnte in Verbindung mit einer persönlichen Geheimzahl (PIN) und der Mobilfunknummer des Kunden für Bezahlvorgänge genutzt werden.

Einsatz der Kreditkarte nur mit Sicherungsinstrumenten

Anfang Mai 2022 richtete der Kunde das vorgeschriebene Sicherheitsverfahren ein. Aus Gründen der Sicherheit war der Einsatz der Kreditkarte nur unter Verwendung des 3D-Secure-Verfahrens möglich. Dabei erhielt der Kunde für jede Transaktion eine SMS mit einer speziellen smsTAN an seine registrierte Mobilfunknummer, die zur Freigabe der Überweisung benötigt wurde. Dem Kunden war es ausdrücklich untersagt, diese TAN an Dritte weiterzugeben.

Phishing-Angriff auf DKB-Konto

Fast zeitgleich plante der Mann einen Verkauf über den Online-Marktplatz eBay. Insoweit erhielt er einen Link, der angeblich auf den Bezahlservice von eBay verwies. Tatsächlich handelte es sich aber um einen Phishing-Link. Der Kunde gab daraufhin seine Kreditkartennummer ein, jedoch nicht seine PIN. Es kam zu mehreren Zahlungsvorgängen mit den Kreditkartendaten des Kunden, die insgesamt über 14.000 Euro betrugen. Als Transaktionsort war das Land Kasachstan angegeben. Als der Kunde die DKB zur Rückerstattung aufforderte, verweigerte die Bank dies mit der Begründung, dass der Kunde selbst verantwortlich sei, auf den Phishing-Link hereingefallen zu sein. Das ließ sich der Mann nicht gefallen und entschied, vor Gericht zu gehen.

LG Berlin verurteilt DKB zur Erstattung

Das LG entschied zugunsten des Bankkunden und sprach ihm einen Erstattungsanspruch in Höhe von 15.028,28 Euro zu. Es stellte fest, dass der Kunde die Zahlungen nach Kasachstan nicht autorisiert hatte. Zudem habe der Kunde nach Ansicht des Gerichts zu keinem Zeitpunkt fahrlässig seine PIN weitergegeben. Die Eingabe der Kreditkartennummer allein stellte laut Gericht kein grobes Fehlverhalten dar, daher stehe der DKB kein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden zu. Neben der Überweisungssumme muss die DKB nun auch die außergerichtlichen Anwaltskosten tragen.

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