P&R Transport-Container GmbH: Investment der Anleger in Gefahr

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Bisher zählte die P&R Transport-Container GmbH zu den Marktführern bei den Direktinvestments in Frachtcontainer in Deutschland. Nachdem bereits im Jahr 2017 Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens aufkamen, droht nun einer der größten Anlegerskandale der letzten Jahre. Denn über 50.000 Anleger haben mehr als drei Milliarden Euro in die Container des Unternehmens investiert. Nach aktuellen Recherchen des Handelsblatts scheint es sich dabei nicht nur um einen Fall der Misswirtschaft zu handeln, sondern deutet vielmehr auf einen weitreichenden Betrugsvorfall hin.

Die P&R Transport-Container GmbH ist nach eigenen Angaben ausschließlich im Bereich der Containerinvestments tätig. Dabei soll der Bedarf der Container auf dem Weltmarkt erfasst und die Nachfrage durch die Bereitstellung von Frachtcontainern gedeckt werden. Dies geschah durch den Erwerb von Bestandscontainern oder der Produktion neuer Container, die anschließend zu festen Konditionen an die Transportindustrie vermietet wurden. Erst nach Abschluss solcher Mietverträge sollten die Container vorwiegend privaten Anlegern zum Kauf angeboten und feste Ausschüttungen über die gesamte, feststehende Laufzeit des Investments garantiert werden. Auf dem Papier haben Anleger der P&R-Gruppe damit Eigentum an den Containern erworben. Am Ende der Vertragslaufzeit sollte P&R dem Anleger ein Angebot zum Kauf der Container zu einem vorab garantierten Rückkaufswert unterbreiten und – nach Annahme durch den Anleger – das Eigentum an den Frachtcontainern zurückerhalten.

Anfang März 2018 wurde durch die Medien bekannt, dass es bei einzelnen Anlegern der P&R-Gruppe zu Verzögerungen bei Miet- und Rückzahlungen kam. Nachdem daraufhin am 8. März 2018 überraschend das aktuelle, öffentliche Container-Angebot der P&R TC GmbH (Angebot Nr. 5005) geschlossen und vom Vertrieb genommen wurde, stellten am 15. März 2018 drei Gesellschaften der P&R-Gruppe einen Insolvenzantrag.

Hinzu kam, dass im Juli 2017 in ersten Medien über eine Mietunterdeckung in dreistelliger Millionenhöhe für 2014 und 2015 berichtet wurde, wobei unklar blieb, wie diese Deckungslücke gefüllt werden sollte. Auch die in den Prospekten ausgewiesenen Mieteinnahmen wiesen bis Ende 2016 eine Unterdeckung von über 173 Mio. EUR aus. Anhand der aktuellen Berichte liegt die Annahme nahe, dass diese Lücke durch Gewinne aus dem Neugeschäft, also mit „frischem“ Anlegergeld, gedeckt werden sollte.

Daher ist es äußerst fraglich, ob sich dieses Geschäftsmodell angesichts der Insolvenzanträge aufrechterhalten lässt. Aktuell lässt sich nicht einmal zweifelsfrei feststellen, ob das investierte Geld tatsächlich in Miet-Container geflossen ist. Nach Medienberichten wurden Container verkauft, die es zum Zeitpunkt des Erwerbs noch gar nicht gegeben hat oder die – obwohl als „neu“ angeboten – bereits mehrere Jahre alt waren. Bei einer Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren waren diese Container damit praktisch wertlos. 

Wenn sich die Probleme der P&R Gruppe mit der Containervermietung in Zukunft fortsetzen sollten, droht den Anlegern mit ihren Container-Direktinvestments hohe Verlust. Bei einer Pleite der P&R-Gruppe könnte das investierte Geld bis hin zum Totalverlust verloren gehen. Im schlimmsten Fall könnten sogar noch weitere Kosten auf die Anleger zukommen, wenn P&R die Container am Ende der jeweiligen Investment-Laufzeiten nicht wieder zurückkaufen kann. Denn die Anleger haben ggf. Eigentum an den Containern erworben, sodass sie am Ende der Vertragslaufzeit und bei Ausbleiben eines Rückkaufes durch die P&R-Gruppe die laufenden Kosten der Wartung, Pflege und Bewirtschaftung der Container selbst tragen müssten. 

Angesichts dieser Risiken ist Anlegern zu raten, von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, um finanzielle Einbußen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Ferner könnten ihnen Schadenersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler zustehen, der das Investment bei der P&R Transport-Container GmbH vermittelt hat. Der Hauptvertrieb der Produkte wurde laut P&R „durch professionelle, auch institutionelle Finanzdienstleister, Vermögensberater, Banken und unabhängige Finanzberater geleistet“. Dazu gehörten vor allem die Postbank und einige Sparkassen, aber auch Genossenschaftsinstitute wie die Volks- und Raiffeisenbanken und die Sparda-Banken. 

Schadenersatzansprüche können sich u. a. ergeben, wenn der Vermittler gegen die gesetzlichen Aufklärungspflichten zu den mit dem Investment verbundenen Risiken verstoßen hat. In jedem Fall sollte daher ein spezialisierter Anwalt aufgesucht werden, um mögliche Ansprüche zu prüfen.



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