LG Duisburg spricht im Abgasskandal Schadenersatz bei Skoda Superb (EA 288) zu

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Der VW-Abgasskandal setzt sich bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 weiter fort. Das Landgericht Duisburg hat die Volkswagen AG wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Skoda Superb 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 288 mit Urteil vom 12. Januar 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 12 O 88/20).

Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den VW-Dieselskandal bekannt geworden Motors EA 189. Er wird in Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Skoda und Seat bis zwei Liter Hubraum verwendet. „Das Kapitel Abgasmanipulationen wurde mit dem EA 288 offenbar nicht beendet. Neben dem Landgericht Duisburg haben inzwischen auch zahlreiche andere Gerichte VW bei Fahrzeugen mit diesem Motor zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Landgericht Duisburg kam zu der Überzeugung, dass in dem Skoda Superb des Klägers eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Eine Motorsteuerungs-Software erkenne, ob sich das Fahrtzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Dann werde die Abgasrückführungsrate erhöht und dadurch der Stickoxid-Ausstoß gesenkt. Im normalen Fahrbetrieb sei diese Funktion allerdings nicht aktiv und der Stickoxid-Ausstoß erhöht sich. Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem bemerkenswerten Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen inklusive der Thermofenster bei der Abgasrückführung unzulässig sind. Der EuGH führte aus,  dass Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verändern und im realen Fahrbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen, grundsätzlich unzulässig sind. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor plötzlichen Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt führen, zulässig.

„Dadurch gerät VW im Abgasskandal weiter unter Druck. Die Chancen auf Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 sind nach dem EuGH-Urteil noch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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