LG Hanau: Käufer eines Mercedes Vito erhält Schadensersatz

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Mercedes muss einem Käufer eines Mercedes Vito 114 CDI den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Hanau mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 7. Juni 2018 entschieden (Az.: 9 O 76/18).

Geklagt hatte ein Käufer, der im Dezember 2016 einen Mercedes Vito 114 CDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Neuwagen gekauft hatte. In dem Diesel-Fahrzeug ist der Motortyp OM 651 verbaut. Die Motorsteuerungssoftware erkennt bei diesem Typ, ob sich das Fahrzeug in einer Prüfungssituation befindet und stößt dann weniger Stickoxid aus. Im normalen Straßenverkehr werden hingegen die für die Einstufung in die Abgasnorm Euro 6 notwendigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten. Daher verlangte der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Das Landgericht Hanau sprach dem Kläger Schadensersatz zu. Mitarbeiter der Daimler AG hätten das Fahrzeug so konstruiert, dass der Motor nur in einer Prüfungssituation die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten habe. Damit sei dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise Schaden zugefügt worden. Es sei davon auszugehen, dass ein Käufer erwarte, dass die Angaben zu den Emissionswerten auch unter realen Bedingungen im Straßenverkehr nahezu eingehalten werden. 

Dies sei aber nicht der Fall, wenn der Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben um ein Vielfaches überschreite. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger – so wie der vernünftige Durchschnittskäufer – das Fahrzeug bei Kenntnis der realen Abgaswerte nicht gekauft hätte.

Daher könne der Kläger verlangen, so gestellt zu werden, als ob er den Kaufvertrag nie geschlossen hätte. Das heißt, er kann das Auto zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

„Ähnlich wie das Landgericht Hanau haben auch schon zahlreiche Gerichte im VW-Abgasskandal argumentiert und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Diese Rechtsprechung dürfte sich in vielen Fällen auch auf geschädigte Mercedes-Kunden anwenden lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Auch Mercedes muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts zahlreiche Diesel-Fahrzeuge aufgrund einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zurückrufen.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de 



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