LG Meiningen verurteilt Fiat Chrysler zu Schadensersatz im Wohnmobil-Abgasskandal

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Erfolgsaussichten für geschädigte Wohnmobilbesitzer gestiegen

Gute Nachrichten für Wohnmobilbesitzer im Abgasskandal: In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Italy hat das Landgericht Meiningen (Aktenzeichen 1 O 425/21) in dem im Januar 2022 verkündeten Urteil den italienischen Fahrzeughersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sprach unserem Mandanten gegen Rückgabe seines im Januar 2019 gebraucht gekauften Fahrzeuges (FIAT Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Euro 5-Dieselmotor) eine Entschädigungssumme von rund 37.700 Euro nebst Zinsen zu.

Kein Versäumnisurteil wie in anderen Fällen

Das Bemerkenswerte hierbei ist, dass es sich bei der Entscheidung des LG Meiningen – anders als in vielen zuvor veröffentlichten Verfahren – nicht um ein Versäumnisurteil handelt. Fiat Chrysler ist zur Verhandlung erschienen, sodass das Gericht die Stellungnahme bzw. Argumente des Fahrzeugherstellers nach entsprechender Prüfung in die Urteilsfindung einzubeziehen hatte. Nicht zuletzt deswegen dürfte das verbraucherfreundliche Urteil des LG Meiningen für analoge gerichtliche Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen auch für die Zukunft ein Maßstab sein.

LG Meiningen: vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Wohnmobilbesitzers durch unzulässige Abschalteinrichtung

Das Landgericht Meiningen sah es trotz der verteidigenden Äußerungen von Fiat als erwiesen an, dass der Kfz-Hersteller eine illegale Abschalteinrichtung verwendet, die die schädlichen Stickoxidwerte nur beim Abgastest im Rahmen des Erlaubten hält, nicht aber im Straßenverkehr. Verbraucher (= Wohnmobilbesitzer) werden bewusst getäuscht und gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.

Die im konkreten Fall verwendete Steuerungssoftware schaltet nach Ende des Prüfstandbetriebs die Abgasrückführung zur Begrenzung der Stickoxid-Emissionen ab. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich hier um eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG. Diese Vorrichtung bzw. Software habe nämlich offensichtlich den einzigen Zweck, unter Prüfbedingungen gesetzeskonforme Emissionswerte zu bewirken, die im tatsächlichen Straßenbetrieb jedoch nicht erreicht würden. 

Durch das von unserer Kanzlei erwirkte Urteil des LG Meiningen sind die Erfolgsaussichten von im Abgasskandal geschädigten Wohnmobilbesitzern im Streit um Schadensersatz merklich gestiegen.

Kostenlose Überprüfung Ihrer Schadensersatzansprüche

Betroffene Kunden, in deren Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist, können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie überprüfen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Sie haben, nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung über unser Kontaktformular. Ebenso ist an Werktagen eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0221 67 77 00 55 möglich. Als im Dieselskandal erfahrene Verbraucherkanzlei unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


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