LG Paderborn: Schadenersatz für Audi A6 im Abgasskandal

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Das Landgericht Paderborn hat die Audi AG im Abgasskandal mit Urteil vom 26. November 2020 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 3 O 238/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass sich in dem Audi A6 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Dadurch sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. 

Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im Mai 2018 als Gebrauchtwagen erworben und den Kaufpreis zum Teil über ein Darlehen bei der Audi Bank finanziert. Unter dem Rückruf-Code 23X6 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für das Modell an, weil es unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hatte. Der Kläger ließ das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend, da er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von dem Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte. 

Unzulässige Abschalteinrichtung im Audi A6 

Seine Klage hatte vor dem Landgericht Paderborn weitgehend Erfolg. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz. 

In der Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Aufheizstrategie implementiert. Diese springe jedoch überwiegend im Prüfzyklus (NEFZ) an und sei im realen Straßenverkehr kaum aktiv. Dies habe zur Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar reduziert werde, im normalen Fahrbetrieb aber wieder steige. Diese Aufheizstrategie sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems im normalen Fahrbetrieb verringert, so das LG Paderborn. 

Durch die Verwendung dieser Aufheizstrategie, die das KBA  zurecht als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft habe, sei das Fahrzeug mangelhaft und es habe die Gefahr der Stilllegung bestanden. Zudem entsprächen die Schadstoffemissionen nicht jenen, die der Kläger erwarten durfte. 

Rückabwicklung des Kaufvertrags 

Audi habe nicht nur die Vorgaben zum zulässigen Abgasausstoß missachtet und damit erhebliche Umweltverschmutzung herbeigeführt, sondern mit der Abschalteinrichtung auch ein System zur planmäßigen Verschleierung dieses Vorgehens gegenüber Aufsichtsbehörden und Verbrauchern geschaffen und die Käufer der betroffenen Fahrzeuge getäuscht, fand das Gericht klare Worte. 

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch nicht durch ein Software-Update beseitigt werden könne, führte das LG Paderborn aus. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Die Audi AG müsse den A6 des Klägers zurücknehmen und ihm die bislang gezahlten Raten inklusive der geleisteten Anzahlung erstatten. Von den weiteren Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag ist er freizustellen. 

Audi-Rückruf unter dem Code 23X6 

Die 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896, EA 897 und EA 898 hat Audi im A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 verwendet. Für viele Modelle hat das KBA unter dem Code 23X6 den Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. 

„Betroffene Audi-Käufer haben gute Möglichkeiten Schadenersatz durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch das OLG Koblenz und das OLG Naumburg entschieden, dass Audi Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Patrick Balduin.



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