LG Passau verurteilt Axa Versicherung zur Berufsunfähigkeitsrente an Fibromyalgie-Erkrankten

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Das Landgericht Passau hat die Axa Versicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an einen Versicherungsnehmer verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte.

Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2012 IT-Consultant. Als er arbeitsunfähig erkrankte und ihm von seinem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte er sich an die Axa Versicherung und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung wies zunächst die Leistungspflicht zurück, gewährte dann aber im Rahmen einer Einigung eine vierjährige Zahlung in Höhe von circa ¾ der dem Versicherten zustehenden Berufsunfähigkeitsrente. Nach Ablauf dieser Frist beantragte der Versicherungsnehmer, der nach wie vor berufsunfähig war, auch weiterhin Leistungen. Dies lehnte die Axa allerdings mit der Begründung ab, dass die erforderliche 50 %-ige Berufsunfähigkeit des Versicherten nicht bestünde. Daher kontaktierte der Betroffene Mitte 2017 die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Pratsch, und bat um rechtliche Unterstützung. Diese kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Zunächst wurde die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem es jedoch außergerichtlich nicht zu einer Einigung kam, reichte Rechtsanwältin Aylin Pratsch Klage beim Landgericht Passau ein.

Die Kammer ließ sich umfangreich die Berufstätigkeit des Klägers schildern und entschied dann, die Berufsunfähigkeit durch einen neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser wiederum gelangte nach Untersuchung des Klägers zu dem Ergebnis, dass dieser im geforderten Maße berufsunfähig ist. Das Landgericht verurteilte die Versicherung daraufhin antragsgemäß.

„So belastend die der Berufsunfähigkeit zugrundeliegende Erkrankung Fibromyalgie für unseren Mandanten auch sein mag, so positiv ist zugleich, dass die Berufsunfähigkeit so eindeutig bestätigt wurde,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Es zeigt zugleich, wie lebensfremd die Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen manchmal sind.“


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