LG Stuttgart: Kürzung der Riester-Rente durch die Allianz unzulässig

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Allianz in der Kritik wegen Kürzungsklausel der Riester-Rente

Seit 17. April 2023 verhandelt das LG Stuttgart über die Kürzungsklausel der Riester-Versicherung der Allianz. Das Gericht nimmt eine kritische Stellung gegenüber der Allianz ein. Die Klausel des Dax-Unternehmens hat nämlich für einen Riester-Versicherten zur Folge, dass seine Rente deutlich geringer ausfällt.


Daraufhin reichte die Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg die Klage ein. Aktuell haben die Allianz-Versicherung und der Verbraucherschutz die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen.


Anlass des Prozesses ist die angekündigte Rentenkürzung der staatlich geförderten Riester-Versicherung durch die Allianz. Die Versicherung reduzierte den Rentenfaktor

ihrer Riester-Policen während einer Niedrigzinsphase. Dieser ist jedoch vertraglich festgelegt. Folglich nehmen dadurch die zu erwartenden Rentenbeiträge ab.


Die Allianz berief sich hierbei auf die Treuhänderklausel. In der Branche ist das üblich. Das bedeutet, dass Versicherungs-Anbieter die Möglichkeit haben, die vertraglich vereinbarten Rentenbeiträge einseitig zu kürzen. Wegen dieser umstrittenen Klausel erhielt die Allianz von der Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung. Die Allianz ignorierte diese jedoch. Deswegen leiteten die Verbraucherschützer rechtliche Schritte ein.


Treuhänderklausel angebliche Rechtfertigung für Kürzung

Die Allianz verkaufte einem Riester-Sparer im Jahr 2006 die staatlich geförderte Renten-Versicherung „Riester Rente Invest Garantie“. Laut Vertrag erwartete den Sparer eine Monatsrente in Höhe von 38,74 € je 10.000 € Versicherungswert. Die Allianz kürzte jedoch den Rentenfaktor um rund 20 Prozent. Daher verbleiben lediglich 30,84 € je 10.000 € Policenwert.


Ein ähnlicher Fall beschäftigte kürzlich das LG Köln. Im Februar 2023 erklärte das Gericht die Klausel der Versicherung Zurich Deutscher Herold für unwirksam. Diese Klausel hätte angeblich die Versicherung dazu befähigt, die auf Investmentfonds basierende Riester-Police, um rund 25 Prozent zu reduzieren.

Lesen Sie hierzu meinen umfassenden Beitrag auf der Webseite der Kanzlei Wawra & Gaibler.


Gemäß Verbraucherschützern ist Treuhänderklausel rechtswidrig

Die Allianz rechtfertigte sich und gab folgende Gründe für die Kürzung des Rentenfaktors an:

  • Rückgang der Gewinne am Kapitalmarkt
  • langanhaltende Niedrigzinsphase

Nachdem sich Kunden beschwerten, erklärte die Allianz, der Rentenfaktor würde wieder angehoben werden, wenn sich die Rechnungsgrundlagen ändern. Weder die genauen Umstände noch die Berechnungs-Parameter konkretisierte die Versicherung. Des Weiteren gibt die Allianz zum aktuellen Gerichtsprozess keine Stellungnahme ab.


Die Versicherung räumt sich hier ein einseitiges Recht zur Rentenkürzung ein. Eine Pflicht zur Rentenerhöhung bei einer positiven Entwicklung des Kapitalmarktes sieht der Konzern jedoch nicht vor. Die Verbraucherschützer wollen mit der Klage nun erreichen, dass Riester-Kunden einen finanziellen Ausgleich erhalten.


Laut Schätzungen betrifft dies rund 700.000 Riester-Policen. Das sind nur die geschätzten Policen der Allianz. Auch andere Versicherungen gehen ähnlich vor. Daraus folgt, dass Millionen Versicherungs-Policen überprüft werden müssen. Hierzu werden noch viele Mahnungen und Klagen gegen die Versicherungen folgen.


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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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