Liposuktion für Patientinnen mit Lipödemen im Stadium III wird befristet Krankenkassenleistung!

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Viele Patientinnen, die an der krankhaften Fettverteilungsstörung Lipöden Stadium III leiden, können bald auf Besserung hoffen. Denn der GBA, der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen, hat Mitte September 2019 beschlossen, dass die Krankenkassen die stationäre oder ambulante Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen künftig übernehmen muss. Allerdings befristet bis zum 31.12.2024!

Dies ist für alle Betroffenen ein wichtiger Schritt in Richtung Beschwerdefreiheit. Denn bisher war die sogenannte Liposuktion nicht im Leistungskatalog enthalten und dies ist sie immer noch nicht. Das heißt, Ihre Krankenversicherung muss die Kosen hierfür grundsätzlich nicht bezahlen!

Aktuell wird in Erprobungsstudien untersucht, ob die Behandlung von Lipödemen auch künftig und dauerhaft eine Kassenleistung wird oder nicht.

Der GBA hat so die Forderung des aktuellen Bundesgesundheitsministers umgesetzt, wonach zumindest Patientinnen, die sehr stark betroffen sind, auf Kosten der Krankenkassen geholfen werden muss.

Die befristete Krankenkassenbehandlung unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • eine gesicherte Diagnose eines Arztes oder einer Ärztin muss vorliegen. Dazu gehören folgende Symptome: übermäßige Fettgewebsvermehrung mit überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut; Druck- und Berührungsschmerz der betroffenen Weichteile;
  • erfolglose, aber kontinuierlich durchgeführte 6-monatige konservative Therapie, wie Lymphdrainagen, Kompressionen und Bewegungstherapie.
  • Erstellung eines Operationsplanes vor dem Eingriff. Darin sind die betroffenen Körperpartien und die Anzahl der Eingriffe festzulegen.
  • Verordnung der Liposuktionsbehandlung durch Facharzt oder Fachärztin für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie sowie weitere operativ tätige Fachärztinnen und Fachärzte, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Dieser Beschluss war der erste Schritt in Richtung Behandlung. Er ist nun zu seiner Wirksamkeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit abzusegnen und zu entscheiden, wie diese Behandlung abgerechnet wird. Danach können sich die ersten Patientinnen voraussichtlich ab Januar 2020 behandeln lassen.

Daher kann die Vorbereitung hierzu bereits jetzt ins Auge gefasst werden. Wenn Sie betroffen sind, besprechen Sie dies am besten schon jetzt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, damit Sie eine der ersten sein können, die die lang ersehnte Behandlung bekommt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, können Sie sich gerne an mich, Rechtsanwältin Phoebe Fleur Herp wenden.

Alle Patientinnen, die unter Lipödemen der Stadien I-II leiden, können sich aktuell noch unter diesem Link registrieren: 

https://www.erprobung-liposuktion.de/index.xhtml

Vielleicht kann dann so im Rahmen einer Studienteilnahme eine Behandlung erreicht werden.


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