LIQUIDATION EINER RUSSISCHEN GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (OOO)

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Die Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann aus einer Reihe von Gründen erforderlich sein. Es ist nicht der aufregendste Teil der Unternehmensführung und erscheint manchen Unternehmern als unnötige Belastung. Die ordnungsgemäße Organisation des Verfahrens darf jedoch nicht vernachlässigt werden.

Die wesentlichen Folgen der "Aufgabe" einer überflüssig gewordenen juristischen Person:

Man muss Geldmittel für die Abgabe von Nullmeldungen aufwenden, und wenn man diese Pflicht vernachlässigt, muss man sich auf die Verhängung von Geldstrafen einstellen: 1.000 Rubel für das Unternehmen und 300-500 Rubel für einen Vertreter für jede nicht abgegebene Erklärung (sowohl Steuererklärung als auch die Berechnungen der Versicherungsbeiträge).

Auf die Gesellschafter und Geschäftsführer dieser russischen Gesellschaft können noch größere Nachteile zukommen, denn früher oder später leiten die Steuerbehörden das Verfahren der Zwangsliquidation ein. Sie wird angewendet, wenn die betroffene Gesellschaft 12 Monate lang keine Buchführung vorlegt und keine Kontobewegungen durchführt. Darüber hinaus wird eine solche Entscheidung getroffen, wenn die juristische Person und ihre Gesellschafter nicht über eigene Mittel für die Liquidation verfügen oder wenn unzuverlässige Daten im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen für einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger enthalten sind.

In einem solchen Zusammenhang ist Folgendes zu erwarten:

  • Wenn zum Zeitpunkt der Liquidation der Gesellschaft noch Schulden gegenüber dem Staat bestehen, können ihre Geschäftsführer und Gesellschafter mit einem Anteil von mindestens 50 % innerhalb der nächsten 3 Jahre keine anderen Gesellschaften gründen und deren Geschäftsführer sein. Die Höhe der Verbindlichkeiten spielt keine Rolle und kann unbedeutend sein, aber ihr Fehlen muss erst noch bewiesen werden;
  • Nach der Zwangsliquidation der Gesellschaft können die nicht befriedigten Gläubiger der Gesellschaft mit beschränkter Haftung deren Geschäftsführer und Gesellschafter innerhalb von 3 Jahren haftbar machen.

Auch andere Vorgehensweisen - Umstrukturierung, Verkauf der Gesellschaftsanteile - bergen gewisse Risiken für die Gesellschafter und Geschäftsführer.

Die beste Option ist daher die freiwillige Liquidation des Unternehmens. Dieses Verfahren besteht aus mehreren grundlegenden Schritten:

  1. Einstimmiger Beschluss über die Liquidation und Protokollierung des Beschlusses. Zu diesem Zeitpunkt muss ein Liquidationsausschuss gegründet und ein Liquidator ernannt werden, d. h. eine Person, die befugt ist, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu übernehmen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
  2. Unterrichtung der Handelsregisterbehörde (Steuerbehörde am Sitz der Gesellschaft mit beschränkter Haftung) über den Beginn der Liquidation durch Übersendung des Protokolls der Gesellschafterversammlung und einer notariell beglaubigten Liquidationsmitteilung in einem besonderen Formular. Geschieht dies nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Entscheidung, kann eine Geldstrafe von 5.000 Rubel verhängt werden.
  3. Innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Liquidationsentscheidung müssen Informationen über die Liquidation auf einem einheitlichen staatlichen Register für juristische Personen (EGRUL) veröffentlicht werden.
  4. Die Steuerbehörde hat innerhalb von 5 Arbeitstagen in dem EGRUL zu vermerken, dass sich die Gesellschaft in Liquidation befindet, und dem Antragsteller das entsprechende Protokollblatt auszuhändigen.
  5. Der nächste wichtige Schritt ist die Bekanntmachung der bevorstehenden Liquidation im staatlichen Registerblatt sowie die Benachrichtigung der Gläubiger.
  6. Nach Ablauf von mindestens 2 Monaten haben die Gläubiger das Recht, ihre Forderungen an die Gesellschaft zu richten.
  7. Im gleichen Zeitraum müssen alle Personalangelegenheiten geklärt werden: die Kündigung von Arbeitnehmern ist zu veranlassen und dem Arbeitsamt ist eine entsprechende Mitteilung zu machen.
  8. Nach Ablauf der Frist für die Geltendmachung von Gläubigerforderungen muss eine Liquidationszwischenbilanz erstellt und bei der Steuerbehörde eingereicht werden, aus der hervorgeht, über welche Vermögenswerte und Immobilien der Gesellschaft verfügt und mit welchem Aufwand sie die anerkannten Verbindlichkeiten zu begleichen beabsichtigt.
  9. Anschließend müssen die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern, einschließlich der Arbeitnehmer, den Begünstigten der gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen an den Staat, den Geschäftspartnern, in der vom Gesetz festgelegten Reihenfolge beglichen werden.
  10. Letztendlich kann eine endgültige Liquidationsbilanz erstellt und genehmigt werden, nach der die nach den Abrechnungen verbleibenden Vermögenswerte unter den Gesellschaftern der Gesellschaft verteilt werden. Dieses Dokument wird zusammen mit mehreren anderen Dokumenten der Steuerbehörde als endgültiger Beschluss vorgelegt.

Damit ist das eigentliche Liquidationsverfahren abgeschlossen - wenn die Steuerbehörden keine Rückfragen haben, wird ein Eintrag über die Liquidation der Gesellschaft in das einheitliche staatliche Register für juristische Personen vorgenommen.

Es dürfen jedoch einige andere abschließende Maßnahmen nicht vergessen werden: Auflösung der Konten, Vernichtung des Siegels und Übergabe an ein spezielles Dokumentenarchiv, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Falls die Gesellschaft ein aktives Wirtschaftsleben geführt hat, an vielen Verträgen beteiligt war, eine große Zahl von Arbeitnehmern beschäftigte und die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Gläubiger zu befriedigen, und eine Veräußerung der Vermögenswerte erforderlich ist, hängt die Schnelligkeit und Effizienz des Verfahrens von der Qualität und Vollständigkeit der auszuführenden Dokumente und der rechtzeitigen Reaktion auf eventuell auftretende Komplikationen ab.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, Spezialisten einzuschalten, die potenzielle Hindernisse vorhersehen und den zeitlichen und finanziellen Verlust für die Gesellschafter der zu liquidierenden Gesellschaft minimieren können.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von juristischen Personen und hat die Interessen unserer Mandanten in den unterschiedlichsten Situationen erfolgreich verteidigt.


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