Lkw-Kartell: Eile ist geboten! Verjährung droht! LKW-Käufer prüfen Klagen und Forderungsverkauf!

  • 2 Minuten Lesezeit

In Sachen Lkw-Kartell müssen sich betroffene Unternehmen wie Speditionen und Kommunen inzwischen beeilen, um ihre mutmaßlichen Ansprüche rechtzeitig gegen die fünf großen Lkw-Hersteller geltend zu machen, weil mögliche Ansprüche für Lkw, die vor dem Jahr 2002 gekauft und geleast wurden, Ende des Jahres 2017 zu verjähren drohen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die bereits zahlreiche betroffene Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland vertritt, hierzu: „Es wäre unglaublich schade, wenn Betroffene den Kartellanten die Chance geben würden, sich in die ‚Verjährung zu flüchten‘, denn dann werden die Kartellanten meiner Ansicht aufatmen und mit Sicherheit keine Zahlungen mehr leisten.“

Auch müssten Betroffene wissen, dass bis zum Jahresende zwar noch einige Monate Zeit ist, jedoch teilweise noch etwas Vorlaufzeit benötigt wird, um zum Beispiel eine Begutachtung auf Firmenebene vorzunehmen.

Umso wichtiger ist es für Betroffene nach Ansicht von Dr. Späth & Partner, etwas zu unternehmen, weil in vielen Fällen Betroffene Ihre Forderung ohne Risiko geltend machen können oder, sofern sie gar nichts mehr unternehmen wollen, sogar verkaufen können.

So gibt es oftmals die Möglichkeit, dass Prozessfinanzierer alle Kosten übernehmen, auch für teure Gutachten, bei Dr. Späth & Partner z. B. übernimmt ein Prozessfinanzierer ab 30 Lkw pro Unternehmen alle Kosten für eine Einzelklage des Unternehmens.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass diverse Unternehmen gar nichts mehr in der Angelegenheit unternehmen wollen.

Auch für diese Lkw-Käufer gibt es sogar auch noch eine Möglichkeit, um für ihre Forderung trotzdem noch zu Geld zu kommen, worauf Dr. Späth & Partner hinweisen, denn es gibt Factoring-Unternehmen, die mutmaßliche Schadensersatzansprüche in Sachen Lkw-Kartell aus dem In-und Ausland ab einem Bestand von ca. 10 Lkw pro Unternehmen aufkaufen.

Das bedeutet, dass das betroffene Unternehmen also umgehend Geld für den Verkauf der Forderung aus den mutmaßlichen Lkw-Schäden erhält und somit überhaupt keine weiteren Schritte unternehmen muss.

Betroffene Lkw-Käufer oder Leasingnehmer sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht mehr länger zögern und können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten