Lkw-Kartell: Verjährung beachten! Kann die Forderung verkauft werden? Wie lange dauert alles?

  • 2 Minuten Lesezeit

In Sachen Lkw-Kartell weist die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin und Hamburg nochmals darauf hin, dass für Lkw, die vor dem Jahr 2002 von den Kartellanten gekauft und geleast wurden, Ende des Jahres 2017 Verjährung einzutreten droht.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die bereits zahlreiche betroffene Unternehmen aus Deutschland und dem Ausland mit zwischen 5 bis ca. 2000 Lkws pro Unternehmen vertritt, hierzu: „Betroffene Unternehmen sollten sich hier nicht fälschlicherweise in Sicherheit wiegen, auch wenn hier noch einige Zeit hin ist, denn es ist oftmals noch eine Begutachtung auf Firmenebene erforderlich, um den Schaden reell zu ermitteln, auch dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es wäre sehr schade, wenn sich die Kartellanten in die Verjährung „flüchten“ könnten.“

Umso wichtiger ist aber für viele Betroffene, dass sie kein Kostenrisiko bei einem Klageverfahren haben. Hier finanzieren diverse Prozessfinanzierer oftmals die vollen Prozess- und Gutachterkosten.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten hier z. B. mit 2 renommierten Prozessfinanzierern zusammen, die bereits Lkw-Kartell-Klagen für diverse Kanzleien mit einem Gesamtschadensvolumen von ca. 800 Mio. € für betroffene Unternehmen finanziert haben und auch die Gutachterkosten finanzieren.

Höchst renommierte wettbewerbsökonomische Gutachten (teils von Prof. für Ökonomie) wurden hier bereits angefertigt und stehen den Geschädigten kostenfrei zur Verfügung, denn auch hierfür übernehmen die Prozessfinanzierer oftmals die Kosten.

Daher stehen die Chancen auf Schadensersatz nach Ansicht von Dr. Späth & Partner gut, wenn Betroffene qualifizierte Gutachten vorlegen können, in denen der Schaden qualifiziert berechnet wurde.

Die Klagen werden von der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die Geschädigte bundesweit und international vertritt, in Form von Einzelklagen für die betroffenen Unternehmen vor deutschen Gerichten eingereicht, sodass Betroffene immer die volle „Verfügungsgewalt“ über ihre Klage haben und sich nicht mit anderen weiteren Klägern abstimmen müssen.

Auch stellen Unternehmen inzwischen verstärkt die Frage, ob sie ihre Schadensersatzforderungen in Sachen Lkw-Kartell verkaufen können?

Dr. Walter Späth hierzu: „Ja, auch diese Möglichkeit gibt es, da Factoring-Unternehmen teilweise ab ca. 10 Lkws auch Forderungen aufkaufen.“

Allerdings werden hier teilweise nur ca. 8 bis 10 % des möglichen Schadensersatzbetrags, somit ca. 500 bis 800 ,- €/pro Lkw ausbezahlt, sodass diese Möglichkeit vor allem für Unternehmen in Betracht kommt, die schnell Geld für ihre Forderung ausbezahlt bekommen wollen, denn im Klageweg könnte es Monate oder gar Jahre dauern, bis Geschädigte Schadensersatz ausbezahlt bekommen, und es ist, obwohl die Chancen nach Ansicht von Dr. Späth und Partner gut stehen, auch nicht 100%-ig sicher, dass dann Schadensersatz zugesprochen wird.

Somit haben Betroffene mit den Klagen oder dem eventuellen Verkauf ihrer Forderung sogar mehrere Optionsmöglichkeiten – sie können prüfen, welche Möglichkeit für sie die Beste ist.

Betroffene Lkw-Käufer oder Leasingnehmer sollten also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen und können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema