Lombardium Hamburg GmbH - Erste Oderfelder GmbH warnt Anleger vor möglichen Insolvenzen

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Im Schreiben der Erste Oderfelder mbH & Co. KG vom 30. Dezember 2015, das an Anleger der LombardClassic 2 gerichtet ist, geht die Warnung vor Insolvenzen hervor. Die Gesellschaft bestätigt die bisher ausbleibenden Auszahlungen an Anleger. Hintergrund sind zum einen die BaFin Abwicklungsanordnung an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, wegen unerlaubten Kreditgeschäften. Des Weiteren erzielte der Verwertungsvorgang der Pfänder nicht die gewünschten Summen. Die Erste Oderfelder begründet dies unter dem tragischen Gesichtspunkt der Pariser Attentate, die einige Tage zuvor stattfanden und für ein Ausbleiben von Bietern sorgten. Die Verwertung von Pfändern, die nicht die erwünschten Mindestzuschläge bewirken konnten, sowie die von hochwertigeren Pfändern scheint langwieriger zu sein, als vom Unternehmen gedacht.

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG soll unerlaubte Kreditgeschäfte, unter anderem Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien, betrieben haben. Am 4. Dezember 2015 ordnete die BaFin die Abwicklung folgender Geschäfte an. Fraglich ist inwieweit die Lombardium über ausreichend liquide Mittel verfügt um die Pfanddarlehen zeitnah zurückzuzahlen. Nach der Erste Oderfelder besteht die Möglichkeit der Versteigerung von Inhaberpapieren. Laut der Gesellschaft könnte ein formaler Insolvenztatbestand vorliegen, wenn die Lombardium die Darlehen nicht in vertragsmäßigen Umfang an die Erste Oderfelder zurückführen kann. In folgendem Fall wäre die Erste Oderfelder rückschließend auch nicht im Stande die Einlagen und Ausschüttungen an die atypisch still beteiligten Anleger zu leisten.

Anlegern droht ein hoher finanzieller Verlust bis hin zum Totalverlust. Betroffenen wird dringend geraten, einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

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