ltur – Corona-Krise und Pauschalreisen: Wertgutschein von ltur annehmen? Unser Tipp

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Wohl kaum etwas hat die gesamte Reiseindustrie in den letzten Jahrzehnten so stark getroffen, wie die Corona-Pandemie. Und nach wie vor hat der Virus den Reisemarkt fest im Griff. Gerade erst hat die Bundesregierung ihre weltweite Reisewarnung bis Mitte Juni 2020 verlängert und das „erstmal“. Wie es danach weitergeht, lässt jetzt noch nicht sagen. Für die Reiseveranstalter entwickelt sich die Corona-Krise nachvollziehbar zu einem riesigen Problem.

Aktuelle Rechtslage zur Erinnerung

Die aktuelle Rechtslage bei der Absage von Pauschalreisen ist ganz eindeutig und simpel. Nach wie vor gilt, dass Reiseveranstalter, die eine Pauschalreise absagen, ihren Kunden den Reisepreis unverzüglich erstatten müssen. Und das heißt, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage der Reise muss der Kunde sein Geld zurück erhalten.

Es gibt jedoch einen Plan der Bundesregierung, der dies ändern möchte. Reiseveranstaltern soll danach erlaubt werden, ihren Kunden nicht mehr das Geld zurückzuzahlen, sondern sie brauchen ihnen dann nur noch Gutscheine für künftige Buchungen auszuhändigen. Das würde für Kunden konkret bedeuten, kein Geld mehr, sondern nur noch Gutscheine!

Aber: Dies ist bisher nur ein Plan der Bundesregierung! Es ist noch keine beschlossene Sache. Und ohne Mitwirkung der EU-Kommission kann die Bundesregierung das auch nicht einfach so im Alleingang beschließen. Und die EU-Kommission hat sich schon skeptisch zu diesen Plänen geäußert.

Aber wie reagiert nun ltur als Reiseveranstalter auf diese besondere Situation?

Urlauber kann es schon verwundern, was zu dem Thema auf der Website von ltur so zu lesen ist. Ltur scheint nämlich für sich die Gutscheinlösung schon für beschlossene Sache zu halten.

Zunächst wird auf der Seite verkündet, dass das gesamte ltur-Programm -inklusive der Reisen innerhalb Deutschlands- für alle Reisetermine bis einschließlich 15.05.2020 ausgesetzt wird. Warum hier der 15.05.2020 gewählt wurde, erschließt sich uns allerdings nicht. Die offizielle weltweite Reisewarnung wurde schließlich am 29.04.2020 vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020 verlängert.

Auf der Website findet man weiter ein Schaubild mit dem Titel „Urlaub 2020 – wie geht`s weiter?“

Hier wird für ltur und Flyloco für Reisedaten bis 15. Mai erklärt, dass man sich bereits kümmere, die Reise storniert werde und man belohnt werde, wenn man einen Gutschein anstelle einer Rückerstattung wähle. Die Passage mit der Rückerstattung ist allerdings so klein gedruckt und teilweise noch von einem „+50€“-Button“ verdeckt, dass man schon sehr genau hinsehen muss, um das wirklich lesen zu können.

Weiter heißt es: „Gutschein mit Bonus bis zum 31.12.2021 beliebig einlösen.“

Um mehr über den Gutschein zu erfahren, muss man tiefer in die Seite einsteigen bis zu den FAQ. Darin findet man die Angabe, dass man neben dem Wertgutschein auch noch einen ltur Treuerabatt-Coupon in Höhe von 50€ pro Buchung bei Pauschalreisen und 25€ bei reinen Hotelbuchungen erhalten soll.

Und: Der Urlauber muss gar nichts tun, sondern ltur wird diese in den nächsten Tagen schriftlich oder per E-Mail informieren und sie erhalten dann im Anhang den ltur-Wertgutschein.

Gesetzlich Erstattungspflichten?

Wer das bis dahin liest, hat nicht gerade den Eindruck, dass ltur wirklich daran gelegen ist, seinen gesetzlich Erstattungspflichten nachzukommen. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass ltur hier mal so tut, als ob die Pläne der Bundesregierung schon beschlossene Sache wären. Aber nochmal, dies ist nicht so und es darf stark bezweifelt werden, dass sich die Bundesregierung mit ihren Wünschen so wird durchsetzen können.

Wertgutscheine besser nicht annehmen

Was spricht für die Annahme des Gutscheines?

Dafür spricht sicherlich das Extra-Guthaben in Höhe von 25 bzw. 50 EUR. Mehr spricht wohl nicht dafür.

Dagegen spricht leider deutlich mehr.

Nicht erst seit der Verlängerung der weltweiten Reisewarnung war und ist der Reisemarkt coronabedingt nahezu vollständig zusammengebrochen. Und dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern weltweit! Ob und wann sich der Tourismus wieder erholen wird kann man noch nicht abschätzen. Fakt ist jedenfalls, dass die offizielle Reisewarnung erstmal deutlich verlängert wurde. Zwar sollen die Corona-Einschränkungen immer weiter gelockert werden, aber selbst wenn Deutschland hier weiter vorpreschen sollte, heißt das noch lange nicht, dass andere Länder dies ebenso sehen und touristische Einreisen erlauben.

Hinzu kommen rein praktische Probleme. Viele Bundesbürger sind verunsichert und dürften ihr Geld dieses Jahr erstmal zusammenhalten. Teure Urlaube dürften dabei erstmal nicht an erster Stelle der geplanten Ausgaben stehen, da sie mit Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder sonstigen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben. Oder der Jahresurlaub ist schlicht schon für die Betreuung der Kinder verbraucht worden. Dies sind alles keine guten Voraussetzungen für eine schnelle Erholung des Reisemarktes.

Aber was heißt das jetzt für große Reiseveranstalter wie ltur? 

Natürlich versucht jetzt auch ltur seine Barmittel zusammenzuhalten und zu verhindern, dass bereits erhaltene Anzahlungen zurückgezahlt werden müssen. Unternehmerisch ist dies verständlich. Kein Unternehmen möchte gerne Kundengelder wieder zurückzahlen!

Für Kunden jetzt stellt sich aber die entscheidende Frage: Warum sollte man ltur einen Kredit geben? Denn nichts anderes als ein Kredit ist dieser Wertgutschein. Diesen Kredit bekommt der Kunde zwar mit 25 bzw. 50 EUR vergütet. Aber Kunden sollten bedenken, dass sie als Urlauber grds. das Insolvenzrisiko des Veranstalters mit tragen! Das haben Thomas-Cook-Kunden im letzten Jahr bereits schmerzlich erfahren müssen.

Falls ltur also in Schwierigkeiten geraten sollte –was wir alle nicht hoffen, aber was in Zeiten von Corona bei keinem Unternehmen ausgeschlossen ist- trägt der Kunde das Risiko mit, dass so ein Guthaben am Ende nicht viel wert ist. Das kleine Extra-Reiseguthaben nützt ihm dann hinterher reichlich wenig, wenn das ganze Geld weg sein sollte. Kunden müssen sich also fragen, ob sie es wirklich riskieren wollen, für 25 bzw. 50 EUR € ihre komplette Reisezahlung zu riskieren.

Insbesondere bei teuren Fernreisen kann dies leicht in die Tausende Euros gehen. Wir jedenfalls raten davon ab die Gutscheinlösung von ltur freiwillig zu wählen.

Daher unser Rat für ltur-Kunden: Warten Sie nicht länger ab und lassen Sie sich nicht mit einem Wertgutschein abspeisen, sondern fordern Sie die Erstattung Ihres Geldes jetzt bei ltur ein! Machen Sie dies direkt mit äußerstem Nachdruck! 

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Nicht zuletzt in der Thomas Cook Insolvenz haben wir für eine große Anzahl von geschädigten Thomas Cook Kunden ihr Geld retten können. Als erste Kanzlei in Deutschland haben wir dabei eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Aber wir kennen noch zahlreiche andere Mittel und Wege, um Ihr Geld zu retten.



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