Anwalt + Handwerk - ein Dreamteam?!

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Zum Wesen der Hintergrundberatung

Eine optimale Zusammenarbeit zwischen Handwerker oder Bauunternehmer und Rechtsanwalt im Baubereich ist möglich und erfolgsversprechend.

Vielfach bestehen falsche Vorstellungen von der Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt, so dass aus meiner Sicht einmal die bestmögliche Kooperation aufgezeigt werden soll. Dies geht auf meine Erfahrung als damaliger angestellter Anwalt einer Bauunternehmung zurück. Natürlich wurde ich von Technikern und Kaufleuten zunächst kritisch beäugt, jedoch hat sich diese Zusammenarbeit hinterher zu einer optimalen Strategie entwickelt, um für das Bauunternehmen Mehrerlös zu schaffen. Nur durch das erfolgreiche Zusammenspiel zwischen Mandant und Anwalt ist es gewährleistet, dass die anstehenden Probleme im Baubereich zugunsten des Mandanten zielführend und nutzbringend für den Mandanten gelöst werden können. Ziel sollte es sein, dass eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt zustande kommt. Seit Anbeginn meiner Selbständigkeit arbeite ich beständig mit Handwerkern und Bauunternehmen zusammen, die immer wieder bei Problemen auf mich zukommen.

Frühzeitige Zusammenarbeit

Der Erfolg dieser Zusammenarbeit basiert darauf, dass der Mandant auf den Anwalt frühzeitig zukommt. Im Baubereich ist es nicht unüblich erst zum Anwalt zu gehen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. In dem Fall wird es meist nicht möglich sein, auf jeden Fall erfolgreich zu sein. Vielmehr geht es dann nur noch um Schadensbegrenzung. Die anwaltliche Beratung muss früh ansetzen, um bereits außergerichtlich die Weichen zu stellen und um in einem möglicherweise anstehenden späteren Prozess die besseren Karten auf der Hand zu haben. Die frühzeitige Einschaltung des Anwalts sollte durch den Mandanten dann erfolgen, wenn der Mandant bei einem konkreten Bauvorhaben ein eindeutiges Unbehagen verspürt. Seine Intuition täuscht den Mandanten nicht. Der Mandant im Baubereich weiß genau, wann dieser Zeitpunkt gekommen ist, da seine Gefühlslage ihm deutlich anzeigt, wenn er sich in Gefahr begibt. Dies ist der Zeitpunkt, einen im Baubereich tätigen Anwalt aufzusuchen.

Scheu der Mandanten

Die Mandanten scheuen sich meist aus Kostengründen, anwaltlichen Rat in dieser Situation einzuholen, obwohl sie genau wissen, dass das Weiterlaufenlassen der Baustellensituation nur nachteilig für sie ist. Viele hoffen in dieser Situation, dass dieser Kelch an Ihnen vorübergehen wird. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall. Im Gegenteil, vielfach trifft den Mandanten die volle Wucht der nachteiligen Auswirkungen. Dann wird der Mandant plötzlich vom Jäger zum Gejagten. Das muss nicht sein!

Anwaltliche Beratung ist ihr Geld wert!

Die anwaltliche Beratung im Vorfeld ist preiswerter, als sich die Mandanten vorstellen. Die Mandanten sollten demnach keine Scheu haben, den Kontakt zu einem im Baubereich tätigen Anwalt zu suchen und durch erste telefonische Kontaktaufnahme ihr Problem zu schildern. Hier muss auch ausgelotet werden, ob die Chemie zwischen Mandant und Anwalt stimmt. Ansonsten ist eine Zusammenarbeit nicht zielführend. Ein seriöser Anwalt wird dem Mandanten für diese erste Kontaktaufnahme mit Problemschilderung und Aufzeigen von Lösungsansätzen nichts berechnen. Wenn der Mandant hierüber unsicher sein sollte, so sollte er nicht zögern, den Anwalt hierauf anzusprechen. Aus meiner eigenen Praxis kann ich schildern, dass derartige Erstkontaktgespräche bei uns natürlich unverbindlich und kostenlos sind und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ab wann die anwaltliche Leistung honoriert wird. Ich halte es in einem solchen Erstgespräch für erforderlich, auch die Vergütungsmöglichkeiten für die anwaltliche Tätigkeit anzusprechen, um bestehende Unsicherheiten über das anwaltliche Honorarrecht frühzeitig aufzulösen. Entscheidend ist, dem Mandanten eine Entscheidungsgrundlage an die Hand zu geben, damit der Mandant die Kosten für die anwaltliche Dienstleistung einschätzen kann. Hier bietet sich an, bei weiterer Beauftragung des Anwalts einen Stundensatz zu vereinbaren und den Stundenumfang festzulegen, um den Honorarumfang entsprechend zu bestimmen. Dies schafft Sicherheit für den Mandanten. Von einer seriösen Kanzlei kann man erwarten, dass minutengenau abgerechnet wird und dass man eine Leistungsübersicht über jede einzelne Tätigkeit des Anwalts erhält. Dies macht die Abrechnung des Anwalts transparent und verständlich.

Rechtliche Einschätzung entscheidend

Wichtig ist nach dem Erstkontakt, wenn es zu einer Beauftragung kommt, dass der Mandant dem Anwalt alle rechtlich relevanten Unterlagen zur Verfügung stellt. Hierzu gehören insbesondere der Bauvertrag mit dem Verhandlungsprotokoll mit allen Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, geprüfte Rechnungen, falls vorhanden, Privatgutachten, soweit vorliegend und der gesamte geführte Schriftverkehr mit der Gegenseite oder Dritten, wie Versicherungen.

Keine Störung der Geschäftsbeziehung!

Letztendlich muss eine baubegleitende Rechtsberatung mit dem Gedanken einhergehen, die Geschäftsbeziehung des Mandanten mit seinem Vertragspartner nicht zu stören. Vielfach wird es in der Baupraxis als störend empfunden, wenn bereits frühzeitig Rechtsanwälte in der Angelegenheit hinzugezogen werden.

Hintergrundberatung lohnt sich!

Deshalb bietet sich eine anwaltliche Hintergrundberatung an. Eine solche Hintergrundberatung soll verhindern, dass der Vertragsgegenpart mitbekommt, dass der Mandant rechtlich beraten wird. Denn im Fall der Hinzuziehung von Rechtsanwälten werden die Parteien vorsichtiger in ihrem Umgang miteinander, was dazu führt, dass Fehler durch die Vertragsgegenseite unterbleiben, die man ansonsten in einem späteren Prozess geltend machen könnte. Deshalb halte ich eine Hintergrundberatung des Mandanten für das A und O der anwaltlichen Beratung.

Richtige Zeitpunkt der Zusammenarbeit

Eine solche Hintergrundberatung wird eingeleitet, indem sich bei dem Mandanten ein negatives Bauchgefühl bei einem Bauvorhaben einstellt. In dem Fall sollte der Mandant sofort den Kontakt zu seinem anwaltlichen Berater suchen und diesem das Problem schildern. Es wird sich dann herausstellen, ob man den Zug auf diesem Gleis weiterfahren lassen kann oder Maßnahmen ergreifen muss, um das Entgleisen des Zuges zu verhindern. Bei Ergreifen von Maßnahmen halte ich es für ganz entscheidend, dass der Anwalt tätig wird und dem Mandanten den Inhalt der notwendigen Schreiben an die Gegenseite vorgibt. Hier erstellt der Anwalt Musterschreiben, die per E-Mail an den Mandanten übermittelt werden, der dann dieses Anschreiben auf seinen Briefkopf an die Gegenseite übersendet. So tritt der Anwalt nach außen nicht in Erscheinung. Der entscheidende Vorteil für den Mandanten ist, dass er rechtssicher handelt und in einem möglichen späteren Prozess darlegen kann, dass er tätig geworden ist und entsprechend den rechtlichen Anforderungen gehandelt hat. Dabei wird das Gericht zu allererst größten Wert auf die Einhaltung des geforderten Formalismus nach VOB oder BGB legen. So hat ein Handwerker oder Bauunternehmer die formal verbindlichen Anforderungen an eine Bedenkenanzeige gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B zu beachten, um die hohe Hürde des Haftungsausschlusses überspringen zu können. Auch bei den weiteren Instrumentarien, die dem Handwerker oder Bauunternehmer zur Verfügung stehen, wie Behinderung, Nachträge, Einstellung der Arbeiten und Kündigung sind auch deren strenge Formalien zu beachten. Dies verkennt die Baupraxis leider zu oft. Damit wird der Gegenseite aufgezeigt, dass man sich in den entsprechenden Rechtsbereich auskennt. Dann wird man auch mit dem entsprechenden Respekt durch größere mittelständische Unternehmen oder Baukonzerne behandelt. Ich habe vielfach festgestellt, dass man sich durch entsprechende Schreiben diesen Respekt erst verdienen muss. Dann klappt es auch mit der weiteren Zusammenarbeit mit der Gegenseite. Weiter ist der Satz für den gerichtlichen Bereich nicht richtig, dass ein Handwerker oder Bauunternehmer vor Gericht immer verliert.

Der Schriftverkehr muss stimmen

Vielmehr kommt es einzig und allein darauf an, wie gut er vor dem Prozess den Schriftverkehr entwickelt hat. Dort setzt die Hintergrundberatung an. Im Vorfeld muss gehandelt werden, am besten verdeckt, bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzug kommt. In meiner Praxis kann ich somit 93 % der Rechtsfälle außergerichtlich lösen. 

Das Überraschungsmoment nutzen

Mithilfe eines Anwalts soll gerade durch die anwaltliche Hintergrundberatung verhindert werden, dass es später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Darauf zielt die Hintergrundberatung, dass Stolpersteine in der Bauphase aus dem Weg geräumt werden, um den Prozess zu verhindern. Zunächst sollte dies wie beschrieben verdeckt erfolgen, um die Rechtsposition des Mandanten zu stärken und zu sichern. Irgendwann ist dann der Punkt erreicht, dass nach Absprache mit dem Mandanten der Anwalt aus der Deckung kommt und sich zu erkennen gibt, um die Position des Mandanten mit anderen Mitteln fortzuführen. Es ist dann damit zu rechnen, dass die Gegenseite ebenfalls einen anwaltlichen Berater einschaltet. Meist hat die Gegenseite bis zur Aufdeckung des Mandatsverhältnisses jedoch gravierende Fehler begangen, die nicht mehr reparabel sind und dem Mandanten eine gute Ausgangslage verschaffen. So werden bei auftraggeberseitiger Kündigung nach VOB erhebliche Fehler begangen, da der strenge Formalismus nach der VOB nicht eingehalten wird und vielfach den Auftraggebern unbekannt ist. Allein wegen dieser Nichtbeachtung der Formalien scheitern die dann geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite. Dies schafft erhebliche Vorteile für den Mandanten für die Durchsetzung seiner Ansprüche. Auch die Anforderung einer Sicherheitsleistung nach § 650f BGB, die verdeckt durch den Anwalt für den Mandanten vorbereitet wird, kann für die Gegenseite zu einer bösen Überraschung und rechtlichen Nachteilen führen. Meist wird dieses Verlangen nicht ernst genommen. Deshalb sind solche verdeckten Operationen mit anwaltlicher Hilfe sehr erfolgsversprechend und zielführend. Die Gegenseite soll durch die Hintergrundberatung schon im Vorfeld Schachmatt gesetzt werden.

Gerne können Sie mich bei Fragen oder konkreten Anliegen kontaktieren.

Ihr Anwalt vom Bau

Carsten Seeger


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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