Manipulationsvorwürfe im Abgasskandal gegen Mercedes-Benz weiten sich weiter aus!

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Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wirft Daimler aktuell vor, beim Modell GLK 220 CDI (Baujahr 2012 – 2015) eine sogenannte „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“ zur Manipulation von Abgastests verwendet zu haben. Mit einer ebenfalls unzulässigen Abschaltsoftware hatte auch Volkswagen eine Vielzahl von Fahrzeugen ausgerüstet. Das KBA hat nun einen amtlichen Rückruf von 60.000 GLK 220CDI-Modellen angerordnet.

Da die beanstandete Softwarefunktion bei Daimler jedoch flächendeckend eingesetzt wurde drohen auch Zwangsmaßnahmen gegen weitere Modelle mit der mutmaßlichen Betrugssoftware.

Welche Fahrzeuge der Daimler-Flotte sind betroffen?

Daimler hat gegenüber der Sonntagszeitung BamS bestätigt, dass die beanstandete Software in den Modellen mit den Motoren OM 651 und OM 642 verwendet werde. Betroffen sind damit Mercedes Modelle der C,- E-, und S-Klasse. Neben dem schon zurückgerufenen Transporter Vito zählen hierzu auch die Geländewagen-Typen GLC, ML und der G-Klasse. 

Welche Rechte hat der Verbraucher?

Gegen Hersteller, die unzulässige Abschaltvorrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut haben, hat der Verbraucher regelmäßig einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei stehen den Betroffenen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Die günstigste Variante ist, das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen an den Hersteller zurückzugeben. Dabei wird von einer Vielzahl der Gerichte noch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht.
  2. Teilweise haben Gerichte, etwa das Landgericht Hamburg – Az. 329 O 105/17 – entschieden, dass den betroffenen Autokäufern ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien, fabrikneuen und typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion zusteht. Dies dürfte sich durch einen Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofes vom 08.01.2019 – VIII ZR 225/17 – bestätigt haben.
  3. Schließlich besteht für denjenigen Verbraucher, der sein Fahrzeug behalten möchte, die Möglichkeit, lediglich einen Minderwert geltend machen.

Sind auch andere Hersteller betroffen?

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits Anfang 2018 bei der Audi AG den 3,0l Euro 6 Dieselmotor (betroffen sind u. a. die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7) beanstandet hatte, konnte die gleiche unzulässige Abschalteinrichtung auch bei dem BMW 750 und BMW 550 festgestellt werden. 

Im Mai des gleichen Jahres konnten bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt werden, aufgrund derer es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen kann. 

Auch bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Opel Insignia und Cascada 2,0 l sowie Zafira 1,6 l Zafira 2,0 l, Euro 6 der Modelljahre 2013-2016 wurden unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt.

Keine Verjährung

Bei den aktuell festgestellten Unregelmäßigkeiten der verschiedenen Modelle von Audi, Porsche, BMW, Opel oder Mercedes droht – anders als etwa VW – derzeit keine Verjährung, so dass betroffene Autofahrer auch heute noch Schadenersatzansprüche geltend machen können. Die hierfür entstehenden Kosten werden regelmäßig durch die Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Allen betroffenen Autofahrern, die sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Daimler, VW, Audi, Porsche, BMW, Opel oder den entsprechenden Händlern entschieden haben, ist zu empfehlen sich umgehend mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen. 

RA Werner Dillerup – Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB


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