Maple Bank - BaFin verfügt Zahlungsstopp nach Cum-Ex-Geschäften

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Februar 2016 ein Moratorium über die Maple Bank GmbH angeordnet. Wegen drohender bilanzieller Überschuldung wurde ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen.

Die Bank darf damit bis auf Weiteres keine Auszahlungen mehr vornehmen. Kunden der Bank müssen zunächst das weitere Verfahren der BaFin abwarten. Es muss nun geprüft werden, ob der Entschädigungsfall vorliegt. Dann können die Kunden der Bank Auszahlungen erhalten.

Was ist passiert?

Hintergrund des Moratoriums ist die drohende bilanzielle Überschuldung der Bank. Nach Presseberichten wird gegen die Bank wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte ermittelt. Dabei handelt es sich um eine Steuervermeidungsstrategie durch einen schnellen Handel mit Aktien in unmittelbarer zeitlicher Nähe des Dividendenstichtags. Im September 2015 hatten zahlreiche Ermittler der Staatsanwaltschaft die Räumlichkeiten der Maple Bank GmbH in Frankfurt am Main durchsucht. Es ging nach Berichten in der Süddeutschen Zeitung und im Handelsblatt um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Es soll sich danach um einen möglichen Steuerschaden von mehreren Millionen Euro handeln.

Wenn die Bank nun entsprechend hohe Rückstellungen für mögliche Steuernachzahlungen bilden muss, kann dies ggf. zu einer bilanziellen Überschuldung führen. Ob dies der Fall ist und ob ggf. ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und der Entschädigungsfall festgestellt wird, muss nun durch die BaFin geprüft werden.

Welche Rechte haben die Bankkunden?

Die Maple Bank GmbH ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, EdB. Von diesem werden Einlagen in Höhe von bis zu 100.000 € geschützt. Da die Bank außerdem Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. ist, werden Einlagen auch darüber hinaus abgesichert. Nähere Informationen werden auf den Internetseiten dieser Einrichtungen unter

http://www.edb-banken.de
https://bankenverband.de

bereitgestellt. Auch die BaFin informiert auf ihrer Internetseite unter

www.bafin.de

über das weitere Verfahren und die Folgen für die Bankkunden. Grundsätzlich nicht betroffen sind Inhaber von Wertpapierdepots. Diese können weiterhin über ihr Depot verfügen, soweit nicht die Bank Sicherungsrechte daran hat. Letzteres ist etwa der Fall, wenn ein Wertpapierdepot an die Maple Bank abgetreten wurde.

Falls im Rahmen des weiteren Verfahrens bzw. bei der Entschädigung Fragen oder Probleme auftreten, sollten die Betroffenen einen auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff steht als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für Fragen von betroffenen Bankkunden gern zur Verfügung.

www.ra-dethloff.de



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