Marke anmelden professionell vom Fachanwalt – so gelingt‘s

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Marke anmelden professionell vom Fachanwalt – so gelingt‘s


Marken anmelden sollte oberste Priorität sein, wenn man eine Marke etablieren möchte. Sie haben das Ziel, Ihr Unternehmen und Ihre Produkte bzw. Dienstleistungen optimal vor Wettbewerbern zu schützen und streben daher eine Markenanmeldung an? Eine gut geplante und sorgfältig durchgeführte Markenanmeldung ermöglicht es Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen von Mitbewerbern zu differenzieren, eine starke Markenidentität aufzubauen und das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen. Doch die rechtlichen Aspekte rund um die Markenregistrierung können komplex und vielschichtig sein, weshalb es ratsam ist professionelle Fachanwälte für Markenrecht hinzuzuziehen, wenn Sie eine Marke anmelden wollen


Unsere Spezialisten für Markenrecht stehen Ihnen mit umfassender Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihre Marke erfolgreich anzumelden und effektiv vor Markenverletzungen zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie wie unsere Anwälte für Markenrecht Sie bei der Markenrecherche, der Wahl der geeigneten Markenkategorie und -klasse sowie der Erstellung und Einreichung der Markenanmeldung unterstützen können, damit Sie Ihre Marke anmelden können. Mehr zu unserer Tätigkeit im Bereich Markenrecht finden Sie hier:


Anwalt für Markenrecht – LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


Marke anmelden: Was ist eine Marke?


Eine Marke ist ein Zeichen, Symbol, Name, Logo, Design oder eine Kombination daraus, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, da sie Verbrauchern helfen, Produkte oder Dienstleistungen zu erkennen und Vertrauen in bestimmte Unternehmen aufzubauen, weswegen man unbedingt eine Marke anmelden sollte.


Es gibt etliche Arten von Marken, die Unternehmen nutzen können. Der gesetzlich normierte Katalog ist längst nicht abschließend. Wenn Sie also eine Marke anmelden wollen, müssen Sie sich zunächst Gedanken über die Art der Marken machen.


Wortmarke: Eine Marke, die nur aus einem Wort oder einer Kombination von Wörtern besteht. Darunter fallen unter anderem Fantasiebezeichnungen wie „Mercedes“ oder „Coca-Cola“, Personennamen wie „Hugo Boss“, Buchstaben- oder Zahlen, allein oder auch in Kombination, z.B. „BMW“ oder auch Werbeslogans. Wortmarken kann man also als Marke anmelden.


Abbildungen (Bildmarke): Eine Marke, die nur aus einem grafischen Symbol oder einem Logo besteht, ohne Wörter. Bekannte Beispiele sind das Mercedes-Stern, das Nike-Swoosh und das Twitter-Vogel-Symbol. Aber auch grafisch besonders gestaltete Schriftzüge. Auch Bildmarken kann man als Marken anmelden.


Kombinierte Wort-Bild-Marke: Eine Marke, die sowohl aus einem grafischen Symbol als auch aus einem dazugehörigen Wort oder Namen besteht. Beispiele hierfür sind McDonald's, Adidas und Starbucks. Es kann auch empfehlenswert sein, eine Wort-Bild-Marke als Marke anzumelden.


Farbmarke: Eine Marke, die durch eine spezifische Farbe oder Farbkombination identifiziert wird. Ein bekanntes Beispiel ist die lila Farbe für „Milka“.


Klangmarke: Eine Marke, die durch einen bestimmten Klang oder eine Melodie identifiziert wird. Bekanntestes Beispiel ist der „Telekom“ Jingle.


3D-Marke: Eine Marke, die die dreidimensionale Form eines Produkts oder Verpackungsdesigns darstellt. Ein Beispiel hierfür ist die charakteristische Form des Porsche Carreras oder die Form einer Verpackung, wie z.B. die Coca-Cola-Flasche.


Mustermarke: Ein prominentes Beispiel für eine Mustermarke ist das Taschenmuster von „Louis Vuitton“.


Bewegungsmarke: Eine Marke, die aus einer bestimmten Bewegung oder Animation besteht. Solche Marken werden immer häufiger in digitalen Medien eingesetzt.


Positionsmarke: Eine Marke, die sich durch ihre Positionierung im Markt und durch ihre Assoziationen mit bestimmten Attributen auszeichnet. Ein Beispiel wäre "Christian Louboutin“ mit der roten Farbe der Schuhsohle oder die drei Streifen von „Adidas“.


Unternehmen verwenden oft eine Kombination verschiedener Markenformen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten und einen einprägsamen Markenauftritt zu schaffen.


Marken anmelden – was ist nicht eintragungsfähig bei der Markenanmeldung?


Möchte man Marken anmelden, muss man zunächst die Eintragungsfähigkeit prüfen. Die Eintragungsfähigkeit einer Marke bestimmt sich nach absoluten und relativen Schutzhindernissen des Deutsche Patent- und Markenamts (DPMA). Um als Marke eintragungsfähig zu sein, muss das entsprechende Zeichen nicht nur eine abstrakte Idee, sondern ein wahrnehmbares Symbol sein.


Dieses Zeichen muss klar und eindeutig darstellbar sein (§ 8 I MarkenG). Der Hintergrund besteht darin, dass die Informationsfunktion des Markenregisters für Wettbewerber und Verbraucher aufrechterhalten werden soll. Für Dritte muss das Zeichen im Markenregister klar und eindeutig erkennbar sein, so dass man eine Marke anmelden kann.


Fehlt die konkrete Unterscheidungskraft gem. § 8 II Nr. 1 MarkenG ist die Eintragungsfähigkeit der Marke im Register gesperrt. Das Zeichen kann als Marke von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es "ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können."


Dieser Ausschlussgrund betrifft Zeichen, die keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzen, um die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen von einem bestimmten Unternehmen zu kennzeichnen. Eine Marke sollte die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidbar machen, damit man erfolgreich eine Marke anmelden kann.


Ein Zeichen hat fehlende Unterscheidungskraft, wenn es eine beschreibende Funktion hat und nur allgemeine, sachliche oder gebräuchliche Bezeichnungen für die Produkte oder Dienstleistungen sind, die es kennzeichnen soll. Wenn ein Zeichen keine originelle oder ungewöhnliche Kombination von Elementen aufweist, sondern lediglich die Art, Qualität, Menge, geografische Herkunft oder andere charakteristische Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen beschreibt, kann es nicht als Marke eingetragen werden, weswegen man hier keine Marke anmelden sollte.


Schließlich müssen bestimmte beschreibende Angaben freigehalten werden (§ 8 II Nr. 2 MarkenG). Dies hat den Zweck, dass Mitbewerber das Recht gesichert ist, Produkte mit allgemeinen Bezeichnungen beschreiben zu können. Beispiele hierfür wären Beschaffenheitsangaben, wie „marktfrisch“, geografische Angaben „Chiemsee“ für Kleidung.


Was ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)?


Das zuständige Amt für die Markenanmeldung und somit eine der ersten Anlaufstellen innerhalb des Anmeldeprozesses ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), wenn man Marken anmelden möchte.


Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Es ist zuständig für die Verwaltung und den Schutz von gewerblichen Schutzrechten in Deutschland. Dazu gehören vor allem Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs.


Die Hauptaufgaben des DPMA umfassen:


Markenrecht: Das DPMA ist für die Eintragung und Verwaltung von Marken zuständig. Unternehmen und Privatpersonen können ihre Marken beim DPMA anmelden, um ihre Produkte oder Dienstleistungen vor Nachahmung und Missbrauch durch Wettbewerber zu schützen.


Patentrecht: Das DPMA ist verantwortlich für die Prüfung und Eintragung von Patenten. Patente gewähren dem Inhaber das ausschließliche Recht eine Erfindung gewerblich zu nutzen und zu vertreiben. Dadurch werden Innovationen und technische Entwicklungen gefördert und geschützt.


Gebrauchsmusterrecht: Ähnlich wie Patente schützen Gebrauchsmuster technische Erfindungen. Der Unterschied besteht darin, dass Gebrauchsmuster in der Regel schneller und einfacher eingetragen werden können, da eine formelle Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit entfällt.


Designrecht: Das DPMA ist auch für die Registrierung von Designs zuständig. Designs schützen das ästhetische Erscheinungsbild von Produkten, wie beispielsweise die Formgebung von Möbeln oder Verpackungen.


Das DPMA prüft die eingereichten Anmeldungen auf formale Vollständigkeit und leitet sie gegebenenfalls zur Prüfung auf Schutzfähigkeit an die entsprechenden Fachabteilungen weiter. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen werden die gewerblichen Schutzrechte im Register eingetragen und erhalten dadurch einen rechtlichen Schutz.


Die Arbeit des DPMA trägt maßgeblich dazu bei, Innovationen zu fördern, Kreativität zu schützen und den fairen Wettbewerb in Deutschland zu gewährleisten. Es fungiert als zentrale Anlaufstelle für Anmelder und Rechteinhaber und trägt zur Stärkung des geistigen Eigentums in der Wirtschaft bei.


Marke anmelden: Welche Vorteile bringt die Markenanmeldung


Als Unternehmer gilt oftmals die Prämisse sich prophylaktisch vor möglichen Risiken abzusichern, um sich vor Kosten und Gefahren zu schützen. Die prophylaktische Absicherung beginnt häufig bei der Markenanmeldung. Bevor man in ein Produkt oder in eine Dienstleistung investiert und diese vermarktet, ist es in den allermeisten Fällen sinnvoll sich das Recht an der entsprechenden Marke zu sichern, indem man eine Marke anmeldet.


Nach einer erfolgreichen Markenanmeldung verfügt man über einen rechtlichen Schutz und somit das alleinige Recht die Marke für die registrierten Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Dritte dieses Recht untersagt wird und Sie vor Nachahmungen geschützt sind. Ihr Markenrecht ist demzufolge auch rechtlich durchsetzbar.


Ein weiterer Grund, weshalb sich das Markenrecht innerhalb des Wettbewerbs über das letzte Jahrhundert so stark etabliert hat, ist der dadurch erlangte Wiederkennungswert einer Marke. Eine registrierte Marke dient als eindeutiges Erkennungsmerkmal für Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Verbraucher können die Marke identifizieren und mit bestimmten Qualitätsstandards und Eigenschaften verbinden. Dadurch wird der faire Wettbewerb gefördert und die Verbraucher können sich auf bestimmte Marken verlassen und somit Vertrauen aufbauen. Auch deshalb sollten Sie eine Marke anmelden.


Als Markeninhaber können Sie Ihre Rechte nicht nur verteidigen, sondern auch weitergeben. Eine registrierte Marke kann lizenziert oder für Franchise-Unternehmen genutzt werden. Dadurch können zusätzliche Einnahmenquellen genutzt und die Markenreichweite erweitert werden.


Insgesamt kann die Markenanmeldung dazu beitragen, den langfristigen Erfolg eines Unternehmens zu sichern, indem sie die Marke schützt, das Markenimage stärkt und Wettbewerbsfairness schafft.


Muss ich meine Marke anmelden?


Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass Sie Ihre Marke als Unternehmer amtlich registrieren lassen müssen. Ein Produkt oder eine Dienstleistung kann auch ohne eine entsprechende Markenanmeldung auf den Markt gebracht werden. Es hat aber unzählige Vorteile, wenn Sie Ihre Marke anmelden.


Wer nämlich auf den offiziellen amtlichen Schutz seiner Marke verzichtet, geht ein nicht zu unterschätzendes Risiko ein. Sollte ein Wettbewerber eine identische Marke anmelden, kann er das in den meisten Fällen problemlos tun. Innerhalb des Markenrechts gilt nämlich nicht das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“. Als Unternehmer können Sie sich auf kein Vorbenutzungsrecht beziehen und riskieren somit, dass Sie Ihre Marke nach einer langjährigen Nutzungsdauer aufgeben müssen. Entscheiden Sie sich gegen eine Markenanmeldung gefährden Sie nicht nur den Verlust Ihrer Marke, sondern können auch potenziell der Empfänger einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung werden. Verhindern Sie dies, indem Sie sich durch ein professionellen Fachanwalt beraten lassen.


Marken anmelden: Schutz nur innerhalb Deutschlands, der EU oder doch international?


Die Entscheidung in welchem Umfang Markenschutz angestrebt werden soll, hängt von Ihren jeweiligen Unternehmenszielen ab. Es ist wichtig zu beachten, dass Markenschutz immer nur für bestimmte Gebiete wie einzelne Länder (z. B. Deutschland, Frankreich, Japan) oder Staatenverbünde (z. B. die Europäische Union) gilt (sog. Territorialprinzip). Hierüber sollte unbedingt Klarheit herrschen, bevor Sie Ihre Marke anmelden.


Deutschland: Sollten Sie sich dazu entscheiden, dass eine Anmeldung Ihrer Marke in Deutschland ausreicht, erfolgt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Nach der Registrierung Ihrer Marke im deutschen Markenregister, umfasst der Schutzbereich der angemeldeten Marke das Gebiet der Bundesrepublik Deutschlands.


Europa: Gehen Ihre Ziele und Vision für Ihr Unternehmen über die Grenzen Deutschlands hinaus, so ist es sinnvoll, dass Sie eine Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) durchführen. Hierbei wird die Registrierung einer Unionsmarke angestrebt, die ihren Geltungsbereich auf die gesamte Europäische Union erstreckt. Hierbei ist selbstverständlich zu beachten, dass Europa nicht gleich EU ist. Einzelne europäische Länder wie die Schweiz und Norwegen sind nicht Mitgliedsstaat der EU, sodass dort die Schutzwirkung nicht entfaltet wird.


International: Im Rahmen der internationalen Registrierung einer Marke (IR-Marke) stehen Ihnen zwei Anmeldestrategien zur Auswahl.


1. Die erste Option besteht in der direkten Anmeldung Ihrer Marke im jeweiligen Zielland, bis Sie einen internationalen Schutz erlangt haben. Das ist allerdings sehr mühsam und kostenintensiv.


ODER


2. Die effizientere Alternative ist die vorherige Anmeldung einer deutschen oder europäischen Marke als "Basismarke". Anschließend kann diese Basismarke über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in die gewünschten Zielländer ausgedehnt werden.


Marke anmelden: Prozess der Markenanmeldung in Kürze:


Schritt 1: Auswahl der Markenart:

Ob Sie eine Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke, Form- oder 3D-Marke, Farbmarke, Hörmarke, Multimedia-Marke, Positionsmarke, Bewegungsmarke, eine Marke mit Mustern oder ein Hologramm schützen möchten, liegt ganz in Ihrer Entscheidung. Unsere Beratung ist darauf zugeschnitten, Ihre individuellen Bedürfnisse als Unternehmer zu berücksichtigen.


Schritt 2: Prüfung der Eintragungsfähigkeit: 

Wir stellen vorab sicher, ob Ihre Marke den allgemeinen Bedingungen des DPMA entspricht und ob mögliche Schutzhindernisse bestehen könnten.


Schritt 3: Recherche nach bestehenden Marken: 

Durch eine gründliche Prüfung stellen wir sicher, dass Ihre gewünschte Marke noch nicht existiert und keine ähnlichen oder verwechselbaren Konkurrenzmarken bereits eingetragen sind.


Schritt 4: Markenklassifizierung: 

Im Anschluss an die Markenanmeldung ordnen wir Ihre Marke den entsprechenden Nizza-Klassen zu. Dabei unterteilen sich die Klassen in etwa 45 Kategorien, davon 34 für Waren und 11 für Dienstleistungen. Die genaue Spezifizierung der Klassifikation innerhalb des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist entscheidend, um den Schutzumfang der Marke optimal zu gestalten.


Schritt 5: Anmeldung in Deutschland und/oder international: 

Je nach Ihren Bedürfnissen und Visionen für Ihr Unternehmen kann es sinnvoll sein, Ihre Marke auch außerhalb von Deutschland zu sichern. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten für einen internationalen Schutz zur Verfügung. Eine Markenanmeldung in Deutschland erfolgt grundsätzlich beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA), während für die Anmeldung einer Unionsmarke das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig ist. Bei internationalen Markenanmeldungen können Sie entweder direkt beim jeweiligen Zielland oder über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vorgehen.


Marken anmelden - Kosten und Dauer


Die Kosten für die Markenanmeldung setzen sich aus einer Anmeldegebühr und gegebenenfalls Klassengebühren für die bezeichneten Waren- bzw. Dienstleistungsklassen zusammen. Für eine Anmeldung beim DPMA in Deutschland beträgt die Anmeldegebühr mindestens 290,00 Euro. Die Kosten für internationale Anmeldungen variieren je nach Zielland. Hinsichtlich der Verfahrensdauer müssen Sie mit etwa 7 bis 8 Monaten rechnen, bis Ihre Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt werden kann. Bei Eilbedürfnis kann eine beschleunigte Prüfung gegen Zahlung einer Sondergebühr angefragt werden.


Markenrecherche und Überprüfung vor Markenanmeldung


Die Markenrecherche und -überprüfung vor der Markenanmeldung sind von entscheidender Bedeutung, um mögliche Konflikte zu vermeiden und den langfristigen Erfolg einer Marke zu sichern. Bevor Sie eine Marke anmelden, sollte eine gründliche Markenrecherche durchgeführt werden, um festzustellen, ob die geplante Marke bereits von anderen Unternehmen oder Personen registriert wurde oder ob ähnliche Marken bereits in Benutzung sind.


Eine umfassende Markenrecherche dient in erster Linie dazu, potenzielle Konflikte zu identifizieren. Wenn eine angemeldete Marke mit bereits bestehenden Markenrechten kollidiert, kann dies zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten und möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen führen. Eine sorgfältige Recherche hilft dabei diese Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.


Methoden der Markenrecherche umfassen die freie Recherche, bei der öffentlich zugängliche Datenbanken und Suchmaschinen nach bereits registrierten Marken und ähnlichen Begriffen durchsucht werden. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachanwalt für Markenrecht ist ebenfalls äußerst empfehlenswert. Ein Anwalt kann nicht nur eine fundierte Recherche durchführen, sondern auch potenzielle Risiken bewerten und Empfehlungen für die optimale Markenanmeldung aussprechen.


Eine gründliche Markenrecherche minimiert das Risiko von Markenverletzungen und schafft die Voraussetzungen für einen starken Markenschutz. Die Investition in eine professionelle Recherche kann langfristig erhebliche Kosten einsparen und ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, ihre Marke erfolgreich aufzubauen und vor möglichen Rechtsproblemen geschützt zu sein. Die Unterstützung durch einer unserer erfahrenen Fachanwälte für Markenrecht trägt dazu bei, dass Ihre Marke den erforderlichen Schutz genießt und langfristig erfolgreich positioniert wird.


Was lange hält der Markenschutz nach der Markenanmeldung und kann ich diesen verlängern?


Wenn Sie eine Marke anmelden, hängt die Dauer des Markenschutzes von der jeweiligen Rechtsordnung und dem Anmeldesystem ab, unter dem die Marke registriert wurde. Im Allgemeinen kann der Markenschutz jedoch unbegrenzt verlängert werden, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind und die erforderlichen Gebühren bezahlt werden.


In den meisten Ländern wird der Markenschutz für eine anfängliche Periode von z.B. 10 Jahren gewährt, beginnend ab dem Tag der Eintragung der Marke in das Markenregister. Nach Ablauf dieser Periode kann der Markenschutz in der Regel durch regelmäßige Erneuerungen verlängert werden. Derzeit beträgt die Verlängerungsgebühr für eine Marke mit bis zu drei Klassen beim Deutschen Patent- und Markenamt 750,00 Euro. Für eine Unionsmarke hängt die Höhe der Verlängerungsgebühr von der Anzahl der geschützten Klassen ab und beginnt bei 850 €.


Innerhalb der ersten fünf Jahre ab Anmeldung muss eine Marke für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr markenmäßig benutzt werden. Wenn die Benutzung für bestimmte Produkte fehlt, kann jeder Dritte nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist die Löschung der Marke in Bezug auf die ungenutzten Markenteile verlangen oder Ansprüchen aus der Marke die Einrede der Nichtbenutzung entgegenhalten.


Es ist wichtig, die Verlängerungsfristen für den Markenschutz im jeweiligen Land oder Gebiet zu beachten, da eine versäumte Verlängerung dazu führen kann, dass die Marke ihren Schutzstatus verliert und für andere Parteien verfügbar wird. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Regelungen zum Markenschutz in den entsprechenden Ländern oder Gebieten zu informieren und die Markenrechte sorgfältig zu verwalten, um den fortlaufenden Schutz der Marke zu gewährleisten, wenn Sie Marken anmelden.


Marken anmelden: Was versteht man unter den Prioritätsgrundsatz


Sofern Sie Ihre Marke bereits in Deutschland oder im Ausland angemeldet haben, haben Sie die Möglichkeit, die Priorität der ersten Markenanmeldung innerhalb einer Frist von sechs Monaten (Prioritätsfrist) für eine weitere Anmeldung zu nutzen. Unter Priorität versteht man hier, dass der Anmeldetag der ersten Markenanmeldung auch für die zweite Markenanmeldung gilt. Dadurch kann der Markenschutz sozusagen "vorverlegt" werden.


Die Rolle eines Anwalts bei der Markenanmeldung


Die Rolle eines Anwalts bei der Markenanmeldung ist von entscheidender Bedeutung, da der Prozess eine rechtliche Expertise erfordert. Zunächst prüfen unsere Anwälte die amtlichen Schutzhindernisse des Deutschen- Patent und Markenamt und recherchieren, ob die angestrebte Marke mit etablierten bzw. eingetragenen Marken kollidiert.


Des Weiteren beraten unsere Fachanwälte für Markenrecht den Markeninhaber bei der Wahl der geeigneten Markenkategorie und -klasse. Die Markenanmeldung erfolgt in verschiedenen Klassen (sog. Nizza Klassen), die die verschiedenen Waren und Dienstleistungen abdecken. Die genaue Festlegung der Kategorien und Klassen ist entscheidend, um mögliche Lücken im Markenschutz zu vermeiden und die gewünschten Produkte oder Dienstleistungen umfassend abzudecken.


Unsere spezialisiteren Anwälte für Markenrecht erstellen die Markenanmeldung professionell und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei für Markenrecht minimiert das Risiko von Fehlern oder unvollständigen Angaben, was die Erfolgsaussichten Ihrer Markenanmeldung erhöht.


Darüber hinaus bieten wir auch Unterstützung bei der Markenüberwachung nach der Registrierung. Unsere professionellen und engagierten Fachanwälte für Markenrecht überwachen potenzielle Markenverletzungen und unterstützen im Falle von Verletzungen die Durchsetzung Ihrer Markenrechte.


Unsere Fachkenntnisse und Erfahrung gewährleisten, dass Sie als Markeninhaber die bestmöglichen rechtlichen Schritte unternehmen, um eine starke Markenidentität aufzubauen und zu schützen, weswegen wir Sie kompetent unterstützen, wenn Sie eine Marke anmelden wollen.


Marke anmelden - Markenüberwachung und -schutz nach der Markenanmeldung


Eine Marke anmelden ist aber nicht alles. Markenüberwachung und -schutz sind nach einer erfolgreichen Markenanmeldung von entscheidender Bedeutung, um die langfristige Sicherheit und den Erfolg der Marke zu gewährleisten. Nach der Registrierung ist es wichtig, die Marke kontinuierlich zu überwachen, um potenzielle Verletzungen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.


Unsere spezialisierten Markenrechtsexperten bieten eine umfassende Überwachung Ihrer Marke an. Durch diese fortlaufende Überwachung können wir schnell auf mögliche Markenverletzungen reagieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Ihre Markenrechte zu schützen. Im Falle einer Markenverletzung setzen unsere Fachanwälte für Markenrecht Ihre Rechte durch gezielte rechtliche Schritte durch. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie auch bei der Prüfung von Markenverletzungen durch Dritte. Dabei beraten wir Sie transparent über die möglichen Handlungsoptionen.


Unser Ziel ist es, Ihre Marke vor unerlaubter Nutzung und Markenpiraterie zu schützen, damit Sie Ihr geistiges Eigentum effektiv nutzen und Ihre Markenidentität stärken können. Vertrauen Sie auf unsere Fachanwälte für Markenrecht, um Ihre Marke langfristig zu schützen und vor möglichen Rechtsstreitigkeiten zu bewahren.


Marken anmelden: wir machen das!


Wir sind auf das Markenrecht spezialisiert und unterstützen Sie, wenn Sie eine Marke anmelden wollen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne unter der nachfolgenden Seite:


Anwalt für Markenrecht – LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35

80801 München

Tel: 089/38666070

Mail: office@LL-ip.com

Web: https://ll-ip.com/


Foto(s): LL

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