Markenanmeldung Brasilien: Marke in Brasilien anmelden und Markenschutz durch Spezialisten erhalten

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Durch eine Markenanmeldung in Brasilien kann der Anmelder Markenschutz in Brasilien erlangen. Da Brasilien nicht Mitglied des Madrider Abkommens ist, erfolgt keine IR-Anmeldung, sodass wir die Marke unmittelbar in Brasilien anmelden. Dieser Umweg sollte Unternehmen mit einer globalen Markenstrategie keinesfalls davon abhalten, ihre Marke in Brasilien anzumelden.

Markenanmeldung in Brasilien aus Deutschland heraus

Als deutscher Rechtsanwalt ist es leider nicht möglich, ohne Umwege eine Marke in Brasilien anzumelden. In unserer täglichen Praxis arbeiten wir aus diesem Grund mit erfahrenen Kollegen vor Ort zusammen, sodass eine Markenanmeldung in Brasilien für unsere Mandanten einen unkomplizierten und reibungslosen Prozess darstellt. Wir führen dabei die gesamte Korrespondenz und wickeln ebenfalls die Zahlungen über unser Anderkonto ab, sodass eine Markenanmeldung in Brasilien aus Sicht unserer Mandanten ebenso problemlos verläuft wie eine Anmeldung in Deutschland.

Was kostet es, eine Marke in Brasilien anzumelden?

Wir bieten eine Markenanmeldung in Brasilien zu einem Festpreis an, in welchem sowohl die Amtsgebühren des brasilianischen Markenamts als auch die Kosten des von uns beauftragten Korrespondenzanwalts enthalten sind. Hierzu unterbreiten wir unseren Mandanten ein maßgeschneidertes Angebot. Die Kosten für eine Markenanmeldung in Brasilien hängen dabei von der Art der Marke und der Anzahl der zu schützenden Klassen ab.

Ist Markenschutz in Brasilien sinnvoll?

Brasilien ist mit einer Einwohnerzahl von über 200 Mio. und einer Fläche von ca. 8,5 Mio. Quadratkilometern ein bedeutender Markt in Lateinamerika. Insofern gehört es zur markenstrategischen Überlegung eines jeden Unternehmens, ob ein Markenschutz in Brasilien nicht frühzeitig erlangt werden sollte. Es ist nichts ärgerlicher, als wenn ein Konkurrent Ihre Marke in Brasilien anmeldet. Dagegen kann man zwar im Hinblick auf eine bösgläubige Markenanmeldung vorgehen, der beste Schutz liegt aber sicherlich darin, seine eigene Marke selbst in Brasilien anzumelden. Auch in Brasilien beträgt die Benutzungsschonfrist 5 Jahre. Das bedeutet, dass die Marke dort in den ersten fünf Jahren nicht benutzt werden muss und trotzdem in Kraft steht. Im Falle einer Eintragung wird Markenschutz in Brasilien für zunächst 10 Jahre gewährt, die Schutzdauer kann anschließend verlängert werden. Zusätzlich raten wir auch stets dazu, seine Domain mit brasilianischer Endung (.br) anzumelden. Auch hierbei sind wir unseren Mandanten behilflich.

Ablauf einer Markenanmeldung in Brasilien

Nach Einreichung der Markenanmeldung erfolgt eine Vollständigkeitsprüfung durch das Amt. Anschließend erfolgt eine Veröffentlichung im Amtsblatt des INPI (Instituto Nacional da Propriedade Industrial). Mit Veröffentlichung beginnt eine 60-tägige Widerspruchsfrist. Ist diese abgelaufen, steigt das INPI in die vertiefte Prüfung der Markenanmeldung ein, an deren Ende dann im Idealfall die Markeneintragung in Brasilien steht.

Experten melden Marke in Brasilien an

Wenn Sie Ihre Marke in Brasilien anmelden möchten, unterstützen wir Sie auf diesem Weg. Wir haben uns auf die Beratung und Vertretung im Markenrecht spezialisiert, so dass unsere Mandanten von dieser Expertise profitieren. Insbesondere für die Markenanmeldung in Brasilien arbeiten wir mit ebenfalls hoch spezialisierten Kollegen zusammen, um diesen Prozess so effektiv und ökonomisch wie möglich zu gestalten. Gerne können Sie uns hierzu ansprechen, wir beraten Sie hierzu schnell und unkompliziert.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema