Markenrecht: Abmahnung der Kanzlei Heumann im Namen der Mercedes-Benz Group AG erhalten? Was nun?

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Haben Sie eine Abmahnung der Rechts- und Patentanwälte Heumann aus München erhalten, weil Sie Markenrechte oder Designrechte der Mercedes-Benz Group AG verletzt haben sollen? Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Verletzung von Markenrechten beim Anbieten von Felgen und Radnabenabdeckungen?

Uns liegen aktuell wieder Abmahnungen der Kanzlei Heumann aus München zur Prüfung vor. Darin erhebt die Rechts- und Patentrechtskanzlei den Vorwurf, es seien beim Verkauf von Auto-Felgen Schutzrechte der Mercedes-Benz Group AG aus Stuttgart verletzt worden. Schon seit Jahren werden uns immer wieder vergleichbare Abmahnungen der Kanzlei Heumann vorgelegt.  Solche Abmahnungen, in denen es um markenrechtliche bzw. designrechtliche Vorwürfe geht, wurden zuvor  teils auch im Namen der Daimler AG ausgesprochen. Mal geht es um Felgenmodelle, die Schutzrechte des abmahnenden Konzerns verletzen solen. Mal geht es um Verletzungen von Rechten an bekannten Marken des Herstellers. Aktuell geht es konkret um Radnabenabdeckungen mit dem bekannten Mercedes Logo (Dreizackstern im Ring).  Es werden, je nach Abmahnung, verschiedene Vorwürfe erhoben. In einer der uns vorliegenden Abmahnungen wird beanstandet, es würden Radnabenabdeckungen angeboten, bei denen es sich offenkundig nicht um Originalware handeln soll. In einer anderen Abmahnung wird hingegen beanstandet, dass Felgen, die nicht von Mercedes stammen, in Kaufangeboten im Internet mit Radnabenabdeckungen mit dem Mercedes-Logo gezeigt bzw. beworben werden. Auch hierin sieht die abmahnende Kanzlei einen Verstoß gegen Markenrechte der Mercedes-Benz Group AG.

Forderungen: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Ersatz von Abmahnkosten

Wie üblich wird in den Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die abgemahnte Händlerin zur Erteilung einer umfangreichen Auskunft aufgefordert. Zudem verlangt die Kanzlei den Ersatz von Abmahnkosten. Diese werden teilweise unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von bis zu 500.00,00 € berechnet. Gefordert werden somit  in einer der uns vorliegenden Abmahnungen allein Abmahnkosten in Höhe von 5.498,63 €.

Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Wer eine markenrechtliche oder designrechtliche Abmahnung der Mercedes-Benz Group AG erhalten hat, sollte dringend anwaltlichen Rat einholen, um sich zu den Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens beraten zu lassen. Die Fristen sind kurz und die Kostenrisiken erheblich. Die im Raum stehenden Summen sind in der Regel enorm, sowohl was Schadensersatz aber auch die Kosten von Abmahnungen und möglichen Gerichtsverfahren betrifft. Aber auch die Risiken von Vertragsstrafen und Ordnungsgeldern ist nicht zu unterschätzen. So stellen sich viele tatsächliche und rechtliche Fragen, die beleuchtet werden müssten. Dies betrifft nicht nur das Rechtsverhältnis zu dem abmahnenden Markeninhaber, sondern gegebenenfalls auch das Rechtsverhältnis zu Dritten (z. B. Lieferanten), die möglicherweise für Rechtsverletzungen verantwortlich sind und in Regress genommen werden können.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der mutmaßlichen Verletzung von Schutzrechten der Mercedes-Benz Group AG erhalten? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit Jahren viele Mandanten im Bereich des Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir haben viel Erfahrung beim Umgang mit solchen Abmahnungen und Klageverfahren. Sprechen Sie uns gerne an.


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