Markenrecht eintragen vom Fachanwalt – so geht’s!

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Markenrecht eintragen vom Fachanwalt – so geht’s!


Ein Markenrecht eintragen sollte der erste Schritt vor der Markteinführung sein. Sie haben vor die Namensrechte Ihres Unternehmens durch eine Marke zu schützen, dann sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig. Wir versichern Ihnen einen schnellen und umfassenden Schutz Ihres Namensrechts von Ihrem Unternehmen durch eine Markenanmeldung. Wir teilen Ihnen selbstverständlich jeden Schritt mit und berücksichtigen Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Wie genau Sie Ihr Markenrecht eintragen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie ein Profil unserer Kanzlei und einen Überblick über unsere gesamte Tätigkeit:


Anwalt für Markenrecht - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


Markenrecht eintragen - Grund für einen Markenschutz


Wir empfehlen Ihnen Ihre Marke rechtlich abzusichern, indem Sie ein Markenrecht eintragen. Warum? Nun ja, genauso wie wir Menschen uns durch Namen identifizieren, können sich auch Unternehmen durch einen Namen definieren. Durch den Nachnamen können Personen zu einer Familie geordnet werden. Durch Markennamen lassen sich Produkte und Dienstleistungen zu einem Unternehmen zuordnen. Außerdem dient eine Marke der Unterscheidungskraft. Eine Marke repräsentiert zudem das Unternehmen, die Geschichte, die Idee, die Qualität usw.

Wenn Sie also kein Markenrecht eintragen, können andere Unternehmen Ihren Namen kopieren und so können Waren und Dienstleistungen nicht genau zugeordnet werden, geschweige denn erkannt werden. Ein Markeninhaber, der seine Marke rechtlich schützt, kann auch gegen „Nachmacher“ rechtlich vorgehen.Die Konkurrenz schläft nicht und nutzt jeden Fehler von ihnen zum eigenen Vorteil.


Wie können Sie Ihr Markenrecht eintragen?


Einen Namen rechtlich zu sichern, ist für sehr viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen von großer Bedeutung. Wenn Sie einen neuen einzigartigen Namen im Kopf für Ihr Unternehmen haben, dann zögern Sie nicht länger. Schützen Sie Ihren Namen, indem Sie Ihren Namen als Marke anmelden.


Durch Eintragung 

Die gängigste, effektivste und funktionsfähigste Methode einer Namenssicherung für Ihr Unternehmen oder Ihre Firma ist die Eintragung in das Markenregister mit Hilfe einer Markenanmeldung. Nach einer erfolgreichen Eintragung genießt der Markeninhaber das exklusive Nutzungs- und Verwertungsrecht, wenn er ein Markenrecht eintragen lässt. Er hat die alleinige Entscheidungsmacht darüber, wer die Marke für welche Zwecke benutzen darf, und kann einem Dritten die Verwendung untersagen. Eine Eintragung erfolgt beim zuständigen Markenamt. In Deutschland ist die Anlaufstelle zum Beispiel das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA, in der europäischen Union das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, kurz EUIPO, und für eine internationale Marke die Weltorganisation für geistiges Eigentum, kurz WIPO.

Good to know: Nachdem das Amt das Markenrecht eintragen konnte, haben Sie auch einen Nachweis für Ihren Markenschutz. Zum einen erhalten Sie eine Urkunde und zum anderen können Dritte im jeweiligen Markenregister die Eintragung Ihrer Marke öffentlich sehen.


Bei einer Markenanmeldung müssen allerdings folgende Punkte beachtet werden:


Zuerst müssen Sie auswählen, welcher Typ von Marke geschützt werden soll. Auswählen können Sie zwischen einer Wort-, Bild-, Wort-/Bild-, Hör-, Farb-, oder Formmarke.


Anschließend müssen Sie den Schutzbereich der Marke auswählen. Dafür gibt es insgesamt 45 Nizzaklassen, aufgeteilt in 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Jedoch empfehlen wir Ihnen, dass Sie nicht willkürlich Schutzbereiche auswählen, sondern dass Sie sich genau überlegen, welche Produkte Sie entwickeln und verkaufen wollen. Denn zum einen können Sie im Nachhinein nicht Ihrer Marke weitere Nizzaklassen zuordnen. Falls Sie später den Schutzbereich Ihrer Marke doch noch ausweiten wollen, wird dies wie eine Neuanmeldung behandelt. Zum anderen birgt das Eintragen von zu vielen Nizzaklassen ein höheres Risiko für eine Markenrechtsverletzung von anderen Marken. Zudem ist die Markenrecherche und -überwachung aufwändiger. Des weiteren kann eine dritte Marke die Löschung für einen eingetragenen Schutzbereich Ihrer Marke fordern, wenn Sie die Marke innerhalb von 5 Jahren in diesem Schutzbereich nicht benutzt haben.


Danach muss eine Markenrecherche  auf absolute und relative Schutzhindernisse durchgeführt werden. Diese sollte so genau und umfangreich wie möglich gemacht werden, denn eine Markenrecherche ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Anmeldung und den späteren Markenrechtsschutz – vor allem weil das Markenamt gerade nicht relativen, sondern nur die absoluten Schutzhindernisse prüft.

Zu den absoluten Schutzhindernissen – was das Markenamt auf Grund des öffentlichen Interesses prüft – zählen die fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Eigenschaften einer Sache, die Benutzung von Hoheitszeichen oder auch der Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung.

Die relativen Schutzhindernisse dienen dem privaten Interesse und werden deshalb nicht vom Markenamt geprüft. Die Überprüfung dessen ist die Aufgabe der Markenanamelder und der Markeninhaber. Ein relatives Schutzhindernis liegt vor, wenn eine neue Marke mit der älteren Marke zu großen Ähnlichkeiten aufweist oder sogar mit ihr identisch ist. Liegt ein Verstoß dagegen vor, so kann der ältere Markeninhaber zum Beispiel die Löschung der neuen Marke beantragen oder auch eine Entschädigung für die Verletzung fordern.


Nach einer Eintragung kann ein Widerspruch einer älteren Marke innerhalb von 3 Monaten eingelegt werden, die sich durch die neue Markeneintragung verletzt fühlt. Falls kein Widerspruch eingelegt wird, ist Ihre Markenanmeldung erfolgreich gewesen.

Good to know: Ihre Marke ist aber bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung geschützt, der Schutzwirkt also rückwirkend.


Aber aufgepasst, Sie können sich nun nicht drauf verlassen, dass ihre Marke gesichert ist. Denn genauso wenig wie das Markenamt in Deutschland die relativen Schutzhindernisse überprüft, gibt es Ihnen auch nicht Bescheid, wenn eine neue angemeldete Marke Ihre Markenrechte verletzt. Daher empfehlen wir Ihnen eine Markenüberwachung durchzuführen oder durch einen Anwalt durchführen zu lassen.


Genauere Informationen zu dem Weg einer Markenanmeldung finden Sie hier.


Ohne Eintragung 

Eine etwas unsichere Variante stellt die Markensicherung ohne Eintragung dar, wenn Sie also kein markenrecht eintragen lassen. Eine Marke kann nämlich auch ohne Eintragung einen Schutz genießen. Dies ist eine sogenannte Benutzungsmarke. Die Bedingung dafür ist, dass die Marke schon allein durch ihre Verwendung einen Wiedererkennungswert hat, bekannt ist und deshalb nicht in das Register eingetragen werden muss. Der Schutz entfaltet sich aufgrund der Verkehrsgeltung. Der betreffende Verkehrskreis verbindet hier automatisch die Marke mit dem dazugehörigen Unternehmen und erkennt das Kennzeichen des Unternehmens wieder. Grundsätzlich entfaltet eine Benutzungsmarke genau denselben Schutz wie eine eingetragene Marke. Der Markeninhaber kann hat das exklusive Nutzungs- und Verwendungsrecht und kann gegen Dritte vorgehen. Der Grundsatz hat aber eine Ausnahme: Vor der rechtsprechenden Gewalt trägt allerdings die Benutzungsmarke die Beweislast. Sie muss also einen Nachweis für Ihren Markenschutz bringen. Dieser Nachweis ist bei einer Benutzungsmarke weitaus umfangreicher als bei einer eingetragenen Marke. Hier muss der Markeninhaber durch selbst finanziertes Meinungsforschungsgutachten nachweisen, dass mindestens die Hälfte der Umfrageteilnehmer die Marke mit den Waren, Dienstleistungen des Unternehmens und mit dem Unternehmen selbst verbindet. Außerdem muss das Unternehmen Umsätze, Markenanteile oder Preislisten dokumentieren, die er ggf. auch vor Gericht vorlegen muss. Letztlich hat das Gericht die Entscheidungskraft, weshalb eine Benutzungsmarke keinen sicheren Markenschutz genießt, ohne dass Sie ein Markenrecht eintragen lassen.


Dauer des Markenschutzes 

Eine Marke genießt einen markenrechtlichen Schutz für 10 Jahre. Danach kann der Markenschutz um weitere 10 Jahre gegen eine Verlängerungsgebühr verlängert werden.


Wer hat das Recht auf markenrechtlichen Schutz 

Grundsätzlich kann jede natürliche Person (Privatpersonen), jede juristische Person (zB Unternehmen oder Vereinigungen) sowie jede rechtsfähige Personengesellschaft einen Markenschutz fordern.


Markenrecht eintragen und Markenrechtsverletzung

Häufig kommt es auch vor, dass eine ältere Marke durch eine neue Marke verletzt wird. Eine Verletzung liegt vor, wenn der Dritte Ihre Marke im geschäftlichen Bereich benutzt. Dafür müssen Sie aber überhaupt von der Markenrechtsverletzung wissen. Dafür lohnt sich eine Markenüberwachung, die Sie oder ein spezialisierter Anwalt durchführen kann (s.o.).

Bei einer Markenrechtsverletzung können Sie einem Dritten unter anderem den Gebrauch Ihrer Marke untersagen. Sie haben dann folgende Ansprüche: Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Auskunftsansprüche oder Vernichtungsansprüche. Diese Ansprüche können Sie durch eine Abmahnung geltend machen. Erzielt diese nicht den gewünschten Erfolg, so können Sie auch gerichtlich vorgehen. Haben Sie ein Markenrecht eintragen lassen, sind die Erfolgsaussichten deutlich höher.


Markenrecht eintragen: Vorteile eines Anwalts 

Nicht nur bei einer Markenrechtsverletzung, sondern auch während des gesamten Markensicherungsprozesses lohnt es sich ein Anwalt einzuschalten. Ein Fachanwalt für Markenrecht eintragenverfügt über bessere, seriösere und mehrere Mittel, sowohl bei einer Markenrecherche als auch bei einer Markenüberwachung. Außerdem ist bei der Markenrecherche sehr viel Einschätzungsvermögen gefragt. Ein Anwalt, der eine jahrelange Erfahrung mitbringt, kann besser einschätzen, wann eine Marke einer anderen zu ähnlich ist. Er kann prüfen, ob Ihr Kennzeichen überhaupt schutzfähig ist, Ihr Antrag Fehler oder Unstimmigkeiten enthält und er kann sogar den Antrag für Sie einreichen. Bei einer Markenrechtsverletzung kann er Sie verteidigen, Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen und Sie stets bei Fragen aufklären. Sie sehen schon, dass ein Anwalt nur Vorteile für Sie bringt und Ihnen das Leben erleichtert. Sie können sich so entspannt auf Ihr Unternehmen fokussieren und Ihr Anwalt übernimmt den rechtlichen Schutz.


Good to knowWenn Sie als Sieger vom Platz (Gericht) gehen, können Sie die Anwaltskosten vom Gegner zurückverlangen.

Gerne sind Wir Ihr Ansprechpartner und Ihr Anwalt für Markenrecht eintragenin München und Deutschlandweit.


Markenrecht eintragen – was sind die Kosten?


Nun klingt das bestimmt interessant für Sie. Sie fragen sich aber jetzt mit Sicherheit auch, was das Ganze kosten kann. Dies lässt sich nicht so leicht beantworten, denn es kommt drauf an, welche Marke Sie beantragen wollen.


Wie prüfe ich Markenrechte bevor ich ein Markenrecht eintragen lasse?


Eine Prüfung von Markenrechten erfolgt durch eine Markenrecherche. Das bedeutet Sie müssen eine Markenrecherche durchführen und ermitteln, ob andere Marken mit Ihrer Wunschmarke identisch oder ähnlich sind. Eine Markenrecherche ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Markenanmeldung und einen langanhaltenden Markenschutz. Für nähere Informationen können Sie gerne unseren Artikel zum Thema Markenrecherche durchlesen (Link zum Artikel).

Good to know: Wir empfehlen Ihnen Markenrechte VOR der Markenanmeldung prüfen. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Marke sicher und erfolgreich geschützt wird.


Zu einer Prüfung von Markenrechten gehört aber auch die Markenüberwachung. Nach einer erfolgreichen Markenanmeldung muss Ihre Marke durch Sie oder durch einen Fachanwalt für Markenrecht eintragenüberwacht werden.

Good to know: Eine Markenüberwachung wird nicht vom Markenamt durchgeführt. Dafür sind Sie verantwortlich.


Das bedeutet, dass bei neuen Markenanmeldungen die neuen Marken mit Ihrer Marke verglichen werden. Es wird dabei geschaut, ob die neue Marke Ihrer Marke zu ähnlich oder sogar identisch ist. Diese Markenüberwachung ist besonders wichtig, denn Sie können bei einer festgestellten Markenrechtsverletzung einen Widerspruch innerhalb der ersten 3 Monate nach der Markenanmeldung eingelegen. Dadurch können Sie kostengünstig eine Markenrechtsverletzung geltend machen.

Und nun: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die exklusiven Rechte an der Benutzung und Verwendung Ihrer Marke erworben und wir versichern Ihnen, dass Wir für Sie diese Recht erhalten und ggf. (außer-)gerichtlich durchsetzen werden.


Wann kann man für eine Wortmarke ein Markenrecht eintragen?


Der bekannteste Typ einer Marke ist eine Wortmarke, aber wann ist diese eigentlich schutzfähig?

Es lässt sich nicht alles schützen, weshalb es Typen von Marken gibt. Die Wortmarke ist eine von den Typen. Es gibt weiter noch

  • die Bildmarke (zB das Apple Logo),
  • die Wortbildmarke (zB das Google Logo),
  • die Hörmarke (zB Telekom Melodie),
  • die Farbmarke (zB Telekom Magenta, Tiffany blau) und
  • die Formmarke (zB Mercedes Stern)


Vor allem Unternehmen, die sich einen extravaganten, individuellen Namen für Ihr Unternehmen rausgesucht haben, lassen diesen durch eine Wortmarke schützen. Denn erfolgreiche Unternehmen mit einzigartigen Namen brauchen kein Logo, um wiedererkannt zu werden. Es genügt eine Wortmarke.

Eine Wortmarke kann aus Druckbuchstaben, Worten, Zahlen, Buchstaben oder anerkannten Sonderzeichen bestehen.


Eine Wortmarke ist dann schutzfähig, wenn sie keine Rechte einer älteren Marke verletzt, gegen keine absoluten Schutzhindernisse verstößt, die eingetragenen Nizzaklassen innerhalb der 5 Jahre benutzt, eine Markenrecherche betrieben hat und die Marke durch eine Markenüberwachung weiterhin geschützt wird bzw. durch Sie sie durch einen Anwalt schützen lassen.


Bei einer Wortmarke müssen also dieselben Vorgaben beachtet werden wie bei jeder anderen Markenanmeldung auch.

Good to know: Wählen Sie einen Markennamen aus, der positive Emotionen auslöst, der leicht ausgesprochen werden kann, der einzigartig und unmissverständlich ist.


Markenrecht eintragen - das bieten wir Ihnen


Wir als Münchner Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht bieten Ihnen eine schnelle, kompetente Beratung. Wir helfen Ihnen gerne weiter bei Ihren Anliegen und Problemen. Dafür können Sie uns entweder gerne eine E-Mail schreiben, uns anrufen oder uns über den nachfolgenden Link kontaktieren. Wir melden uns bei Ihnen und freuen uns auf Sie:


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Foto(s): DL

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