✅ Markenrecht prüfen professionell vom Fachanwalt – so geht’s!

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Markenrecht prüfen professionell vom Fachanwalt – so geht’s!


Markenrecht prüfen ist der erste Schritt bevor man überhaupt am Markt tätig werden sollte. Marken sind weit mehr als nur ein Logo oder ein Name. Sie repräsentieren die Identität eines Unternehmens, seine Werte, seinen Ruf und sein Versprechen an die Verbraucher. So kann man eine Wortmarke prüfen oder auch weitere Markenformen.


Die Bedeutung des Markenrechts für moderne Unternehmen kann nicht überbetont werden. Es bietet den rechtlichen Rahmen, um die Originalität und Einzigartigkeit einer Marke zu schützen und sie vor Nachahmungen zu schützen und ermöglicht es Unternehmen eine solide Grundlage für den Aufbau einer loyalen Kundenbasis zu schaffen.


Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt für Markenrecht ist der Weg, um die Chancen und Herausforderungen des Markenschutzes erfolgreich zu bewältigen.

Eine fundierte juristische Beratung ist unerlässlich, um die rechtlichen Aspekte Ihrer Marken zu verstehen und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Unsere versierten Anwälte bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, wenn Sie ein Markenrecht prüfen sollen oder für Ihre sonstigen individuellen Anliegen im Markenrecht, insbesondere Markenanmeldung:


Anwalt für Markenrecht – LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


Markenrecht prüfen vor Markenanmeldung 


Zu beachten ist, dass der Markenschutz gem. § 4 des MarkenG durch die Anmeldung Ihrer Marke beim einschlägigen Amt entsteht. Ohne die Eintragung erhalten Sie keinen entsprechenden Schutz für Ihre Marke.


Eine individuelle Marke ist für Unternehmer von großer Bedeutung, wenn sie Ihre Namen, Logos oder Produktbezeichnungen schützen möchten, sich vor Nachahmern absichern wollen, einen professionellen Auftritt anstreben und den Wert ihres Unternehmens verbessern möchten.


Wenn Sie sich für eine Markenanmeldung entscheiden, können Sie Ihre Marke exklusiv nutzen. Darüber hinaus eröffnet Ihnen die Markeneintragung beispielsweise die Option, die Markenrechte durch eine Lizenzvergabe zu vertreiben. Zuvor müssen Sie aber unbedingt das Markenrecht prüfen.


Ziel der Markenrechtsprüfung


Das Markenrecht schützt Marken. Der Schutz umfasst hierbei nicht primär das Produkt bzw. die Dienstleistung der Marke, vielmehr soll die Zuordnung der Dienstleistung zur entsprechenden Marke sichergestellt werden.


Unsere Kanzlei beschäftigt sich umfassend mit dem Bereich des Markenrechts und bietet rechtliche Dienstleistungen (u.a. Markenrecht prüfen) in Bezug auf den gesamten Ablauf der Markeneintragung an. Dazu gehören die gründliche Vorabrecherche von Marken, die Registrierung, die Überprüfung von Verletzungen des Markenrechts, die Durchsetzung von Ansprüchen bei Markenrechtsverletzungen sowie die Abwehr von rechtlichen Schritten seitens der Gegenseite.


Das Hauptziel einer Markenrechtsprüfung besteht darin, potenzielle Konflikte zu identifizieren und sicherzustellen, dass die beabsichtigte Marke nicht bereits von anderen Unternehmen registriert oder verwendet wird. Wenn Sie als Unternehmer Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden möchten, ist es wichtig, dass Sie in Erfahrung bringen, ob Ihre Marke tatsächlich schutzfähig ist und nicht ältere Markenrechte verletzt.


Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt für Markenrecht ist unerlässlich, um diese Überprüfung gründlich und effektiv durchzuführen. Wenn Sie also ein Markenrecht prüfen wollen, sind wir Ihnen gerne behilflich.


Wortmarke prüfen

Eine Wortmarke prüfen sollte man immer dann, wenn man einen Begriff für eine Ware oder Dienstleistung verwenden oder eine Domain anmelden möchte. Der erste Schritt beim Wortmarke prüfen ist eine ausgiebige Googlerecherche. Darüber hinaus kann man auch im Markenrecgister des DPMA eine Wortmarke prüfen. Auch im europäischen markenregister des EUIPO kann man online eine Wortmarke prüfen. Eine Wortmarke prüfen sollte man stets bevor man die Markteinführung plant. Sollte man keine Wortmarke prüfen und dann auf dem Markt aktiv werden, besteht die große Gefahr einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung. Wenn Sie eine Wortmarke prüfen möchten, sind wir Ihnen hierbei gerne behilflich.


Markenrecht prüfen vor Markeinführung


Eine Markenrechtsprüfung sollte idealerweise in den frühen Phasen der Markenentwicklung stattfinden. Eine frühzeitige Markenrechtsprüfung ist von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Probleme und kostspielige Rechtsstreitigkeiten in späteren Phasen zu vermeiden.


Als Anwalt für Markenrecht können wir Ihr Unternehmen bei der Durchführung einer flächendeckenden Recherche unterstützen, um zu gewährleisten, dass die beabsichtigte Marke nicht bereits von anderen Unternehmen registriert oder verwendet wird. Diese Recherche umfasst eine Überprüfung von nationalen und internationalen Markenregistern sowie von anderen relevanten Quellen.


Eintragungsfähige Marken

Die Markenanmeldung ist ein wirkungsvoller Weg, um die die Einzigartigkeit Ihres Produkts oder einer Dienstleistung abzusichern. Sie fordert den Wiedererkennungswert Ihrer Marke und hilft, dass Sie sich von Ihren Konkurrenten abheben können.


Grundsätzlich erfolgt die Eintragung einer Marke entweder als Wortmarke, Bildmarke oder kombinierte Wort-/Bildmarke. Zahl, Buchstabe, Grafik, Farbe und Form können als Marken registriert werden. Es besteht auch die Option Klangmarken zu beantragen, mit denen Unternehmer Melodien als Marken registrieren können, um eine Nachahmung durch Konkurrenten zu verhindern.


Eine Marke kann demnach nur dann registriert werden, wenn sie sowohl die erforderliche Zeichenqualität und darüber hinaus Unterscheidungskraft aufweist (absolute Schutzhindernisse).


Unterscheidungskraft ist wiederum gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Produkte oder Dienstleistungen als von einem spezifischen Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sich somit klar von anderen Unternehmen abheben zu können, ohne dabei Verwechslungsgefahr zu schaffen. Des weiteren sollte das Zeichen nicht lediglich beschreibend sein. Wir können für Sie ein Markenrecht prüfen und Sie dazu beraten.


Unzulässige Marken

Nicht selten stellen sich beantragte Marken als nicht eintragungsfähig heraus. Die absoluten Schutzhindernisse beziehen sich hierbei zum einen auf die graphische Darstellbarkeit der Marke und zum anderen auf die konkrete Unterscheidungskraft der Marke. Letztere ist nur dann zu bejahen, wenn die Marke eine klare Abgrenzung zu anderen Marken ermöglicht. Im Falle von Bildmarken reichen beispielsweise simple geometrische Zeichen oder reine Produktabbildungen nicht aus, um sie als ausreichend unterscheidungskräftig anzuerkennen. Bei Wortmarken sind es vor allem beschreibende Angaben, deren Eintragung als Marke grundsätzlich abgelehnt wird. Beschreibende Angaben sind solche, die zur Beschreibung der Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wertes, geographischen Herkunft, Herstellungszeit der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen oder zur Beschreibung sonstiger Merkmale der Waren und Dienstleistungen dienen können. Die Ablehnung solcher Begriffe wird mit dem sogenannten Freihaltebedürfnis argumentiert, wonach jeder die beschreibenden Angaben in Bezug auf seine Produkte nutzen können soll. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise eine Marke für Ihren Waschmaschinen-Vertrieb anmelden möchten, darf der Name nicht einfach nur "Waschmaschinen-Verkauf" lauten. Es muss ein gewisses Maß an Einfallsreichtum erkennbar sein. Hierzu muss man jedoch zuvor das Markenrecht prüfen.


Ein weiteres absolutes Hindernis stellt eine Bezeichnung dar, die im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchlich geworden ist und daher für den allgemeinen Gebrauch offengehalten werden soll. Das Konzept der freien Verwendung und der Gattungsbegriffe ist ein relevanter Grundsatz im Markenschutz. Unternehmen sollten nicht für Gattungsbegriffe und Kategorien das Alleinrecht besitzen. Solche Bezeichnungen beziehen sich grundlegend auf ganze Gruppen von Waren, weshalb sie von jedem Unternehmen verwendet werden dürfen.


Irreführende Bezeichnungen spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Diese Bezeichnungen werden verwendet, um den Verbrauchern fälschlicherweise eine höhere Qualität oder Herkunft eines Produkts vorzutäuschen. Darunter können beispielsweise irreführende geografische Angaben fallen. Die irreführende Kennzeichnung kann sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen erhebliche Nachteile bringen. Um Verbraucher zu schützen, müssen Unternehmen bei der Markenanmeldung strenge Vorschriften befolgen. Sie müssen dafür sorgen, dass alle Aussagen über die Marke wahrheitsgemäß sind und in keiner Weise irreführend wirken.


Des Weiteren sind täuschende Bezeichnungen sowie solche, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht als eintragungsfähig anzuerkennen. Hierunter fallen anstößige und geschmacklose Bezeichnungen.


Es ist wichtig zu beachten, dass diese Entscheidung einer Einzelfallbetrachtung unterliegt. Daher ist es immer ratsam, vor dem Versuch, eine Marke zu registrieren, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren, der das Markenrecht prüfen kann.


Markenrecht prüfen mit folgenden Schritten


Um den Schutz und die Stärkung einer Marke sicherzustellen, ist eine gründliche markenrechtliche Überprüfung unerlässlich. In diesen Schritten kann man ein Markenrecht prüfen oder eine Wortmarke prüfen:


Vorrecherche

Die markenrechtliche Überprüfung beginnt mit einer sorgfältigen Vorrecherche.

Im Zuge dieser werden zunächst die entsprechenden Register bzw. Suchmaschinen nach anderen bereits angemeldeten Marken durchforstet, um festzustellen, ob diese mit der eigenen Marke kollidieren oder sogar identisch sind.


Domainsuche

Daraufhin sollte die Überprüfung der Verfügbarkeit von Domains erfolgen. Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können erneut eine einfache Suchmaschine verwenden und verschiedene Domainnamen eingeben oder auf die Datenbank der DENIC zurückgreifen. Die DENIC-Datenbank ermöglicht es Ihnen, einfach und sicher zu überprüfen, ob Ihr Wunschname bereits mit einer .de-Domain verknüpft ist.


Falls Ihr Wunschname bereits vergeben ist, besteht jedoch die Möglichkeit, dass dieser Name über keinen markenrechtlichen Schutz verfügt. In solch einem Fall können Sie unter bestimmten Bedingungen die Freigabe der Domain beantragen. Es ist wichtig, dass Sie rechtzeitig handeln, um die Chance zu nutzen, Ihren Wunschname zu erhalten.


Recherche Verwechslungsgefahr

Im nächsten Schritt erfolgt eine detaillierte Recherche nach einer potenziellen Verwechslungsgefahr. Dies umfasst eine umfassende Prüfung von ähnlichen oder verwandten Marken, die für ähnliche oder identische Waren oder Dienstleistungen eingetragen sind. Hierbei gilt zu beachten, dass die potenzielle Verwechslungsgefahr durch den Verbraucher von entscheidender Bedeutung ist. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es deshalb von wesentlicher Bedeutung, dass eine flächendeckende und professionelle Markenrecherche durch einen kundigen Rechtsanwalt bereits vorab stattfindet. Dieser kann das Markenrecht prüfen und Sie optimal beraten.


Innerhalb der anwaltlichen Markenrecherche ist zwischen der Identitätsrecherche und der Ähnlichkeitsrecherche zu differenzieren:


Identitätsrecherche

Im Zuge der Identitätsrecherche wird überprüft, ob bereits eine identische Marke in den einschlägigen Registern zu finden ist.


Im Falle einer Wortmarke gelten zwei Marken als identisch, wenn ihre Zeichenreihenfolge exakt übereinstimmt. Dabei werden auch die Klein- und Großschreibung, sowie gleichlautende Vokale und Konsonanten berücksichtigt. Für diese Recherche können Sie ganz einfach das entsprechende Markenregister der zuständigen Markenbehörde nach dem exakten Wortlaut durchsuchen.


Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur weil der Name identisch ist, nicht automatisch auch die Marke als identisch gilt. Zwei Marken werden als identisch eingestuft, wenn sowohl der Name als auch die Nizzaklassen übereinstimmen.


Es ist auch möglich, dass Sie im Zuge Ihrer Recherche auf eine identische Marke stoßen, diese aber keine Schutzwirkung mehr genießt. In diesem Zusammenhang können Sie die Löschung aus dem Register beantragen. Spätestens hier stellt sich heraus, dass dies eine kompliziertere Angelegenheit ist, welche die Unterstützung einer spezialisierten Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt bedarf.


Um eine vollständige Sicherheit zu gewährleisten, muss in einem zweiten Schritt eine Ähnlichkeitsrecherche vorgenommen werden. Nur so kann man rechtssicher ein Markenrecht prüfen.


Ähnlichkeitsrecherche

Wenn man ein Markenrecht prüfen will, wird die Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungsklassen, Schriftbildern, Grafiken und der Kennzeichnungskraft älterer Marken sorgfältig überprüft. Bedauerlicherweise bieten nicht alle öffentlichen Datenbanken eine derartige Recherche an. Sollten Sie auf eine Webseite stoßen, die eine solche Recherche anbietet, sind die Einträge in der Regel nicht auf dem neuesten Stand und die Ergebnisse möglicherweise unvollständig oder ungenau.


Es ist nicht nur wichtig, die Ähnlichkeit der Marken selbst zu bewerten, sondern auch sicherzustellen, dass die Marken für ähnliche Produkte in den gleichen oder ähnlichen Klassen eingetragen sind. Diese beiden Kriterien müssen immer im Bezug zueinander betrachtet werden.


Es ist nicht ratsam, Ihre Marke anzumelden und zu nutzen, wenn Verwechslungsgefahr besteht, sei es durch Identität oder Ähnlichkeit zu anderen Marken für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen. In einem solchen Fall besteht das Risiko, dass Sie die Nutzung Ihrer Marke einstellen müssen und Schadensersatz leisten müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass weder Identität noch Ähnlichkeit Ihrer Marke mit einer älteren Marke automatisch bedeuten, dass Sie Ihre Marke umgestalten müssen. Trotz der Ähnlichkeit der Marken können Sie unter Umständen dennoch Ihr Vorhaben mit der Marke umsetzen und Schutz für Ihre Waren oder Dienstleistungen erhalten.


Untersuchung der markenrechtlichen Eintragungsfähigkeit

Die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit einer Marke ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Überprüfung. Unsere erfahrene Kanzlei analysiert die Markenqualität und die Unterscheidungskraft des Zeichens, um sicherzustellen, dass es den rechtlichen Anforderungen für eine Eintragung als Marke entspricht. Dies umfasst die Prüfung der grafischen, verbalen oder sonstigen Merkmale der Marke, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden.


Markenrecht prüfen - Einreichung der Markenanmeldung

Sobald die markenrechtliche Überprüfung abgeschlossen und alle erforderlichen Schritte unternommen wurden, kann die Markenanmeldung eingereicht werden. Unsere spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei in München unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung und Einreichung der Anmeldung, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und dass die Markenanmeldung den bestmöglichen Schutz bietet.


Die markenrechtliche Überprüfung ist ein kritischer Prozess, der Unternehmen dabei unterstützt, ihre Marken effektiv zu schützen und mögliche Konflikte zu vermeiden. Von der Vorrecherche bis zur strategischen Beratung und der Einreichung der Markenanmeldung bietet wir Ihnen eine umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Markenrechte optimal geschützt sind. Auch das zeigt, wie unerlässlich es ist, ein Markenrecht zu prüfen.


Markenrecht prüfen und Kollisionen identifizieren


Die Frage, ob eine Marke ausreichend von einer älteren Marke unterscheidbar ist, erfordert eine individuelle Beurteilung. Faktoren wie die Art der betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie die Bekanntheit der älteren Marke sind hierbei entscheidend. Um eine sichere Beurteilung vorzunehmen, ist es ratsam eine professionelle Beratung durch spezialisierte Anwälte, die mit dem Markenrecht und der aktuellen Rechtsprechung vertraut sind, einzuholen. Auf diese Weise können kostspielige und zeitraubende rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, während Sie gleichzeitig einen dauerhaften Schutz für Ihre Marke erlangen.


Wer ist für die Markenprüfung verantwortlich?


Wie kann man ein Markenrecht prüfen? Als Antragsteller für eine Marke liegt die Verantwortung der Markenrecherche bei Ihnen selbst. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), bei dem Sie Ihre Markenanmeldung einreichen, prüfen lediglich, ob Ihre Marke gewisse formale Kriterien erfüllt sind.


Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft demnach während des Eintragungsverfahrens die Eintragungsfähigkeit einer Marke, wobei sowohl die allgemeine Markenfähigkeit des Namens oder Zeichens als auch die sogenannten absoluten Schutzhindernisse berücksichtigt werden. Wenn die Eintragungsfähigkeit nicht gegeben ist, führt dies zur Ablehnung der Markenanmeldung durch das Amt, und es kommt gar nicht erst zur Eintragung.


Die Markenfähigkeit liegt vor, wenn eine der zulässigen Formen von Marken gewählt wurde (siehe Erläuterungen zum Punkt: „Zulässige Marken“). Eine Marke sollte als etwas Eigenständiges angesehen werden, das einen einheitlichen Gesamteindruck vermittelt und generell dazu geeignet ist, die Produkte, für die sie steht, von den Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden.


Es findet jedoch keine Ähnlichkeits- oder Identitätsrecherche seitens des DPMA oder EUIPO statt. Demnach ist es empfehlenswert, dass Sie die Aufgabe an eine erfahrene Rechtsanwältin bzw.  Rechtsanwalt für Markenrecht weiterleiten, um auf der sicheren Seite zu sein.


Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei für Markenrecht in München führt regelmäßig detaillierte Untersuchungen im Rahmen des Markenrechts durch. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte führen für Ihre Marke eine umfängliche und sattelfeste Überprüfung durch. So können Sie rechtssicher ein markenrecht prüfen lassen.


Markenrecht prüfen vor Markenanmeldung


Vor einer Markenanmeldung muss man das Markenrecht prüfen. Die Markenanmeldung ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen rechtlich zu schützen und sich von Wettbewerbern abzuheben. Doch allzu oft vernachlässigen Unternehmer diese entscheidende Vorbereitungsmaßnahme, um Geld einzusparen. Ein solcher Fehler kann erhebliche Konsequenzen haben und zu rechtlichen Streitigkeiten sowie finanziellen Verlusten führen.


Eine laienhafte Suche nach identischen Zeichen im Internet kann jeder durchführen, indem man beispielweise auf das öffentlich zugängliche Markenregister des DPMA zurückgreift. Doch die wirkliche rechtliche Herausforderung liegt darin, ähnliche Marken zu finden, Firmeneinträge im Handelsregister zu berücksichtigen und Zeichen zu berücksichtigen, die durch bloße Benutzung erworben wurden. Für nicht spezialisierte Personen ist es schwer die rechtlichen Konsequenzen in Falle einer Kollisionsgefahr abzuschätzen. Eine professionelle Markenrecherche ist aus diesem Grund unerlässlich, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung zu identifizieren.


Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Expertise im Markenrecht und legt großen Wert auf eine gründliche Markenrecherche, um unseren Mandanten vor möglichen Risiken zu schützen. Wir führen umfangreiche Recherchen durch, um potenzielle Kollisionen mit bestehenden Marken zu identifizieren und fundierte Einschätzungen zu liefern. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den besten Strategien, um Ihre Marke erfolgreich zu schützen und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Investieren Sie in eine sorgfältige Markenrecherche, um Ihre Marke erfolgreich zu positionieren und langfristig Erfolg zu sichern.


Was tun bei Ablehnung Ihrer Markenanmeldung?

Die Einreichung einer Markenanmeldung ist ein wichtiger Schritt, um den rechtlichen Schutz für eine Marke zu erlangen. Doch es kann vorkommen, dass das Markenamt die Anmeldung aufgrund von absoluten Eintragungshindernissen zurückweist. In solchen Fällen ist es entscheidend, dass der Anmelder die Argumente des Amtes sorgfältig prüft und angemessen darauf reagiert. Doch es gibt Möglichkeiten, gegen eine solche Entscheidung vorzugehen und die Chancen auf eine erfolgreiche Eintragung der Marke zu erhöhen


Prüfung der Argumente des Markenamts


Unsere erfahrenen Anwälte im Markenrecht können dabei helfen, die Entscheidung des Amtes zu analysieren und zu bewerten. Durch eine gründliche Untersuchung der vorgebrachten Eintragungshindernisse können potenzielle Schwachstellen identifiziert und geeignete Gegenargumente entwickelt werden.


Einspruch als Mittel der Anfechtung

In vielen Fällen ist es ratsam, einen Einspruch gegen die Entscheidung des Markenamts einzulegen. Ein Einspruch ermöglicht es, die Entscheidung anzufechten und den Fall erneut zu prüfen. Hierbei ist es wichtig, die gesetzten Fristen einzuhalten und alle formalen Anforderungen zu erfüllen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Erstellung einer fundierten Einspruchserklärung unterstützen und sicherstellen, dass alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.


Schutz der Markenrechte und Erhöhung der Eintragungschancen

Durch die Beanstandung einer Markenanmeldung und den damit verbundenen Einspruch können die Rechte des Markenanmelders geschützt und die Chancen auf eine Eintragung der Marke erhöht werden. Eine professionelle Vertretung durch unsere spezialisierte Kanzlei gewährleistet, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Einspruch erfolgreich zu gestalten. Dies kann den Unterschied zwischen einer ablehnenden Entscheidung des Markenamts und der Eintragung der Marke bedeuten. Die Chancen kann man allerdings von Anfang an erhöhen, wenn man professionell ein Markenrecht prüfen lässt.


Warum sollten Sie sich für unsere Anwälte für Markenrecht in München beim Thema Markenrecht prüfen entscheiden?


Bei Fragen zum Thema der Markenrechtsprüfung, stehen wir Ihnen bei einer flächendeckenden Beratung gerne zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem komplexen Fachwissen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Markenrechte effektiv zu schützen. Das fängt an beim Markenrecht prüfen, geht über die Anmeldung, die Markenüberwachung bis hin zur Markenverteidigung.


Fachliche Kompetenz

Unser hochqualifiziertes Team von spezialisierten Anwälten für Markenrecht in München verfügt über umfängliches Fachwissen und eine langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Wir erkennen die rechtlichen Herausforderungen im Bereich des Markenrechts und sind gewappnet, um Ihre Belange zu durchzusetzen.


Maßgeschneiderte Strategien

Wir verstehen, dass jedes Anliegen im Rahmen des Markenrechts individuell ist. Unsere maßgeschneiderten Lösungen beachten Ihre individuellen Wünsche und Ziele. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Markenbelange gründlich zu analysieren und eine Taktik zu entwickeln, die bestmöglich auf Ihre Ansprüche zugeschnitten ist.


Flächendeckende Markenrecherche

Eine sorgfältige Markenrecherche ist der Schlüssel zur Vermeidung von Konflikten und möglichen Rechtsstreitigkeiten. Wir führen eine umfassende Recherche durch, um sicherzustellen, dass Ihre Marke einzigartig und schutzfähig ist. Infolgedessen reduzieren wir das Risiko von Verwechslungsgefahren und maximieren Ihre Erfolgsaussichten.


Effektive Rechtsvertretung

Als engagierte Anwälte für Markenrecht setzen wir uns mit Leidenschaft für die Interessen unserer Mandanten ein. Wir vertreten Sie bei der Registrierung Ihrer Marke und stehen Ihnen während des Verfahrens zur Seite. Bei möglichen Konflikten oder Einsprüchen verteidigen wir Ihre Interessen mit Beharrlichkeit und sorgen für eine effektive Rechtsvertretung.


Entscheiden Sie sich, wenn Sie ein Markenrecht prüfen wollen oder andere Anliegen rund um das Markenrecht haben, für unsere Kanzlei für Markenrecht in München und vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre Marke erfolgreich zu schützen. Erfahren Sie hier mehr über unsere Kanzlei und unsere Tätigkeit als


Anwalt für Markenrecht - LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte


LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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Tel: 089/38666070

Mail: office@LL-ip.com

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Foto(s): DL

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