Marketscap: BaFin-Warnung! Was tun? Anwaltsinfo!

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Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat vor kurzem gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar gestellt, dass die Gesellschaft Marketscap, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt und nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen würde. 

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin schlechte Nachrichten für Anleger, die bei Marketscap ihr Geld angelegt haben, bei der es sich eigenen Angaben zufolge um eine Online-Trading-Plattform handeln soll, die sich auf den Handel mit Kryptowährungen fokussiert. 

Ein richtiges Impressum ist dabei nicht vorhanden.

Aufgrund der obigen Ausführungen ist davon auszugehen, dass es sich bei Marketscap um einen unseriösen Anbieter oder schlimmstenfalls sogar betrügerischen Anbieter handelt, dem Anleger ihr Geld anvertraut haben. Viele unseriöse Online-Broker promoten ihre Angebote in den sozialen Medien und auch angeblich positiven Bewertungen von Nutzern kann dabei oftmals nicht vertraut werden.

Anleger, die bei Marketscap Geld verloren haben, sollten daher umgehend handeln und versuchen, ihr Geld zurück zu erhalten.

Da der Anbieter über keine Erlaubnis einer anerkannten europäischen Finanzaufsicht verfügt, kommen hier unter Umständen sogar Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß § 826 BGB in Betracht.

Auch kann geprüft werden, ob Banken, über die Gelder an Marketscap geflossen sind, haftbar gemacht werden können. Banken sind z.B. aufgrund der Geldwäschevorschriften dazu verpflichtet, einen Kunden zu überprüfen, d.h., auch, ob dieser dazu berechtigt ist, Gelder entgegen zu nehmen.

In Fällen, in denen dies nicht in ausreichendem Maße geschehen ist, kann versucht werden, die Banken für den Verlust haftbar zu machen.

Für rechtsschutzversicherte Anleger stellen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung des Anlegers, viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für ein außergerichtliches und oftmals auch gerichtliches Vorgehen, sofern erforderlich.

Betroffene Anleger bei Marketscap können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.




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