Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Metastasierung eines Nebennierenkarzinoms

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Hanseatisches Oberlandesgericht – vom 21. April 2014

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Metastasierung eines Nebennierenkarzinoms, Hanseatisches OLG Hamburg, Az. 1 U 64/13

Chronologie:

Der Kläger befand sich bei der Beklagten aufgrund eines erkannten Nebennierenkarzinoms in Behandlung. Anstatt die Nebenniere absprachegemäß in toto zu entfernen, entfernten die Mediziner nur das Karzinom, sodass sich Metastasen ausbilden konnten. Die Lebenserwartung des Geschädigten ist nur sehr gering.

Verfahren:

Nachdem das Landgericht Hamburg die Klage noch als unbegründet abgewiesen hatte, konnte im Rahmen des Berufungsverfahrens nachgewiesen werden, dass die Beklagte sich jedenfalls bei dem Pathologen hätte versichern müssen, dass das Organ in toto entfernt worden war. Daraufhin einigten sich die Parteien auf eine pauschale Abfindungssumme. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf etwa 150.000,00 Euro festgelegt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Dieser Fall zeigt ein weiteres Mal, dass es sich für einen Geschädigten lohnen kann, ein erstinstanzliches Verfahren im Wege der Berufung zu hinterfragen. Es gelten im Falle von unterlassener Befunderhebung Beweislasterleichterungen für den Patienten, die von dem erstbefassten Gericht nicht gewürdigt wurden, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt. Die Verfahrensdauer lag bei rund drei Jahren.


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