Mehrverbrauch: VW muss T6-Besitzern ​Ausgleich zahlen

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Der Herbst 2017 war für die Marke „Bulli“ keine gute Saison: VW-Kunden, die einen VW T6 bestellt hatten, erfuhren, dass ihre teils schon beim Händler stehenden Fahrzeuge nicht ausgeliefert werden durften. Das KBA hatte die Auslieferung an die Kunden untersagt und forderte Nachbesserungen, damit gesetzliche Abgaswerte eingehalten werden konnten. Die Entwicklung und das Aufspielen der notwendigen Updates zog sich bis in den April 2018 hin.


Letzten Endes ausgeliefert wurden die T6 dann mit neuen Fahrzeugpapieren, denn die in der EU-Typengenehmigung angegebenen Verbrauchswerte mussten nach oben korrigiert werden. Nach den Updates stieg der Dieselverbrauch modellabhängig um bis zu 0,6 Liter pro 100 Kilometer.


Wie unser Partnerportal www.ig-dieselskandal.de ausführlich dokumentiert, haben die betroffenen T6-Besitzer Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten, die durch den Mehrverbrauch im Laufe der Nutzung entstehen.


Da der ursprüngliche Prospekt Basis für die Kaufentscheidung war, können betroffene T6-Besitzer den durch das Update verursachten Mehrverbrauch dem Hersteller in Rechnung stellen - kilometergenau und zwar jeweils am Ende des Jahres auf Basis von Daten, die vom lokalen VW-Händler beglaubigt werden. Fahrstil und Nutzung müssen dabei nicht nachgewiesen werden, da sich der Anspruch schon allein aus den in den Dokumenten dargestellten Werten ergibt.


In einem von der IG Dieselskandal dokumentierten Fall war dieser Anspruch sehr schnell und unbürokratisch umgesetzt worden und der Bus-Besitzer freut sich auf ein regelmäßiges Weihnachtsgeld.


VW zahlt nach Vorstellung beim Händler jeweils zum Jahreswechsel den Mehrverbrauch aus und zwar in Höhe eines Zuschusses von 0,6 Litern pro gefahrene 100 Kilometer. Bei 10.000 Kilometern und einem angenommenen Dieselpreis von 1,50 Euro macht das eine Summe von 90 Euro aus,


Hochgerechnet auf die gesamte Kilometerzahl seit Zulassung im Frühjahr 2018 können da schon mal 500 Euro zusammenkommen, bei Vielfahrern natürlich entsprechend mehr. Auf die gesamte Laufzeit, also z.B. 300.000 Kilometer können das je nach Dieselpreisentwicklung auch mal 3000 Euro ausmachen. Auch Geld - oder?


In Kooperation mit der IG Dieselskandal erarbeiten wir aktuell eine Anleitung zur Durchsetzung von Ansprüchen. Bitte fordern Sie die entsprechende Unterlage unter Mail an verbrauch@oeltod-anwalt.de an.


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