MEIN EXPERTENRATGEBER ZUM THEMA "KÜNDIGUNG IM ARBEITSRECHT: IHRE RECHTE UND MÖGLICHKEITEN"

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Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

in meinem heutigen Beitrag möchte ich Ihnen wichtige Informationen zum Thema "Kündigung im Arbeitsrecht" bereitstellen. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist ein einschneidendes Ereignis, das viele Fragen und Unsicherheiten aufwirft. Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Rechte verstehen und die verfügbaren Möglichkeiten kennen, um angemessen darauf reagieren zu können.

Wann ist eine Kündigung rechtens?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, unter welchen Umständen eine Kündigung rechtens ist. Arbeitsrechtlich zulässig ist eine ordentliche Kündigung, die auf betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gestützt ist.

Ein Beispiel für eine betriebsbedingte Kündigung wäre, wenn ein Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen ist, Personal abzubauen, und daher einige Arbeitsplätze streichen muss.

Eine personenbedingte Kündigung könnte zum Beispiel gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von langfristiger Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Entgegen landläufiger Meinung ist eine Kündigung während einer Krankheit nicht per se unrechtmäßig.

Eine verhaltensbedingte Kündigung könnte beispielsweise erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer wiederholt gegen Arbeitsanweisungen oder Verhaltensregeln verstößt, obwohl er bereits abgemahnt wurde.

Ihre Rechte bei einer Kündigung

Wenn Sie gekündigt wurden, stehen Ihnen verschiedene Rechte und Möglichkeiten zur Verfügung. Es ist essentiell, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig war. Dabei ist es wichtig, die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Frist kann in aller Regel nichts mehr gegen die Kündigung unternommen werden. Ein Beispiel, in dem ein Anwalt auch nach Ablauf von drei Wochen noch etwas gegen die Kündigung tun kann, liegt vor, wenn die Kündigung vom Kündigungsberechtigten nicht eigenhändig unterschrieben wurde. Denn nur die eigenhändige Unterschrift hält die sogenannte Schriftform der Kündigung ein, die die Klagefrist zum Laufen bringt.

Bitte beachten Sie, dass der Kündigungsschutz nur in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeitern besteht. Dabei fallen die Teilzeit-Mitarbeiter nicht „unter den Tisch“. Mehrere Teilzeit-Mitarbeiter werden zusammengerechnet. Beispielsweise entsprechen zwei Teilzeit-Mitarbeiter mit je einer halben Stelle einem Vollzeit-Mitarbeiter. In Betrieben mit weniger Mitarbeitern können Sie dennoch gegen eine Kündigung vorgehen, wenn Sie beispielsweise Opfer einer sogenannten Maßregelung wurden oder die Kündigungsfrist unrichtig berechnet wurde.

Eine "Maßregelung" bezeichnet eine ungerechtfertigte Benachteiligung oder Schlechterstellung eines Arbeitnehmers aufgrund der Ausübung seiner Rechte oder der Wahrnehmung von Pflichten. Der in der Praxis häufigste Fall ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gerade deshalb kündigt, weil dieser von seinem Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Gebrauch macht.

Abfindung und weitere Ansprüche

Oftmals wird im Zusammenhang mit einer Kündigung eine Abfindung angeboten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung haben. In einigen Fällen kann es jedoch ratsam sein, eine Abfindung zu verhandeln, insbesondere wenn die Kündigung unwirksam ist oder eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden soll.

Arbeitslosengeld und Sperrzeit

Eine weitere wichtige Frage betrifft das Arbeitslosengeld und eine mögliche Sperrzeit. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und arbeitslos werden, haben Sie in aller Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es ist jedoch möglich, dass Ihnen eine Sperrzeit droht, wenn Sie beispielsweise selbst gekündigt oder eine fristlose Kündigung erhalten haben.

Sonderkündigungsschutz

Es ist wichtig zu erwähnen, dass bestimmte Personengruppen einen besonderen Kündigungsschutz genießen, beispielsweise Schwangere, Schwerbehinderte oder Arbeitnehmer in Elternzeit. Diese Personengruppen können regelmäßig nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden. Doch auch hier ist ein zeitnahes rechtliches - meist gerichtliches - Vorgehen entscheidend.  

Rechtliche Beratung ist unerlässlich

In jedem Fall ist es ratsam, sich im Falle einer Kündigung rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Situation einzuschätzen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Interessen zu wahren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie individuell zu beraten und zu unterstützen.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass mit einem gerichtlichen Vergleich häufig noch weitere wichtige Aspekte geregelt werden können, wie die Zahlung der Urlaubsabgeltung, die Regelung eines guten Arbeitszeugnisses und mehr.

Ich hoffe, dass Ihnen dieser Beitrag hilfreiche Informationen zum Thema "Kündigung im Arbeitsrecht" bietet. Bei weiteren Fragen oder für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ruven Kueß
Rechtsanwalt


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