Mein neues Design. Wie kann ich es schützen?

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Designs können durch verschiedene Schutzmechanismen geschützt werden, um die Rechte des Designinhabers zu sichern und Designverletzungen vorzubeugen:

In Deutschland kann ein Design durch eine Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt werden. Für Europa beim EU Intellectual Property Office (EUIPO). Durch die Registrierung als eingetragenes Design erhält der Inhaber exklusive Rechte an dem Design und kann es gegen unbefugte Nutzung verteidigen.

Um für den Designschutz in Frage zu kommen, muss das Design neu sein, das heißt, es darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht bereits öffentlich zugänglich gewesen sein. Zudem muss das Design Eigenart besitzenn, das heißt, es muss sich deutlich von vorhandenen Designs unterscheiden. Das Design sollte zudem ästhetische Merkmale aufweisen. Ein besonderes Gestaltungsniveau in qualitativer Hinsicht ist grundsätzlich nicht erforderlich. 

Allerdings prüft das DPMA die Schutzvoraussetzungen "Eigenart" und "Neuheit" im Eintragungsverfahren nicht. Entgegenstehende Rechte Anderer sind ebenfalls nicht Gegenstand der Prüfung im Eintragungsverfahren. Es ist daher ratsam, sich bei konkreten Fragen zum Designschutz an einen spezialisierten Rechtsanwalt für geistiges Eigentum zu wenden. Auch Rechtsvorschriften und Verfahren ändern sich und es wichtig ist, aktuelle und genaue Informationen zu erhalten.

Im Falle einer Designverletzung kann der Designinhaber rechtliche Schritte einleiten. Dies kann die Durchsetzung der Designrechte vor Gericht, wie z.B. eine einstweilige Verfügung oder Klage auf Unterlassung und Schadensersatz, umfassen. Zudem können außergerichtliche Verhandlungen oder Mediation in Betracht gezogen werden, um eine gütliche Einigung zu erzielen.

Foto(s): Karl-Solano


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