Mercedes Abgasskandal – EuGH-Urteil setzt auch Daimler unter Druck

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Von einer Prüfstandserkennung bis hin zu Thermofenstern bei der Abgasreinigung haben Autohersteller bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen reichlich Kreativität bewiesen. Doch in welcher Form und technischen Ausgestaltung die Abschalteinrichtungen auch daherkommen – eins haben sie gemeinsam: Sie sind alle unzulässig. Das hat der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt und ein Machtwort im Abgasskandal gesprochen (Az.: C-693/18). 

Der EuGH stellte klar, dass eine Abschalteinrichtung nur dann ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn sie den Motor vor unmittelbaren Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, schützt. Die Tatsache, dass eine Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, rechtfertigt die Verwendung einer Abschalteinrichtung hingegen nicht, machten die Luxemburger Richter deutlich. Demnach sind auch Thermofenster, wie sie viele Autohersteller verwenden, illegale Abschalteinrichtungen. 

Das EuGH-Urteil trifft auch Daimler. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste der Autobauer schon diverse Mercedes-Dieselmodelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückrufen. Daimler führt diese Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen jedoch für zulässig. 

Diese Argumentation wird von vielen Gerichten allerdings längst nicht mehr geteilt. „Daimler spielt in den Verfahren weiter mit verdeckten Karten und legt wichtige Unterlagen zu den bemängelten Funktionen nicht vor. So bleibt Daimler den Nachweis schuldig, dass die Abschalteinrichtungen ausnahmsweise zulässig sind“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering. 

Nachdem Daimler im Abgasskandal an verschiedenen Landgerichten schon Niederlagen kassiert hat, haben zuletzt auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass sich Daimler durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 7 U 35/20 bzw. 8 U 8/20). 

Neben den vom KBA beanstandeten Funktionen wie z.B. die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung hat Daimler auch bei zahlreichen Mercedes-Dieselmodellen ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet. Die Argumentation, dass ein Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes zulässig sei, verfängt nach dem EuGH-Urteil nicht mehr. 

„Für Daimler dürfte es zunehmend schwieriger werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Umgekehrt bedeutet das, dass die Chancen auf Schadenersatz für geschädigte Mercedes-Käufer noch einmal deutlich gestiegen sind“, so Rechtsanwalt Schwering.



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