Mercedes-Abgasskandal: Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler zur Rücknahme einer V-Klasse

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Das Landgericht Stuttgart (Az.: 20 O 167/19) hat die Daimler AG zur Rückzahlung des Kaufpreises i. H. v. 61.000 0 15,86 € nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Zug um Zug gegen Herausgabe des Pkw, einer Mercedes-Benz V-Klasse, verurteilt.

Ebenso wurde die Daimler AG zur 100-prozentigen Kostenübernahme des Rechtsstreits verurteilt. Der von der Münchner Kanzlei Klamert & Partner vertretene Kläger kaufte im Jahr 2017 den Pkw. Das Landgericht Stuttgart sieht es als erwiesen an, dass die Daimler AG sich in rechtswidriger Art und Weise über die EU-Verordnung Nr. 715/2007 hinweggesetzt hat, wonach das jeweilige Fahrzeug bei normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte des Anhang 1 der Verordnung nicht überschreiten darf. Nach Ansicht der Daimler AG ist eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte im realen Fahrbetrieb weder als Mangel zu werten noch als Rückschluss auf das Vorliegen einer Manipulation.

Anders sieht dies das Landgericht Stuttgart, da die in der Verordnung genannten Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Fahrbedingungen einzuhalten sind. So zumindest das EuGH-Urteil vom 13.12.2018 (Az.: T-339/16). Das Gericht sieht keinerlei Anhaltspunkte für einen abweichenden gesetzgeberischen Willen. Das Gericht ist auch der Meinung, dass die in der Verordnung genannten Ausnahmetatbestände keine Abweichungen zulassen. Weiterhin ist das Gericht nicht der Meinung, dass sich die Daimler AG darauf berufen kann, dass die Grenzwerte bei der RDE-Messung (Real Driving Emissions-Messung) um das 2,1-fache überschritten werden dürfen.

Abschließend sieht das Gericht die Gefahr, dass die Nichteinhaltung der Vorgaben der Verordnung die konkrete Gefahr in sich trage, dass jederzeit die Zulassung widerrufen werden kann, da das Fahrzeug tatsächlich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt. In der Folge drohen dem Kläger in Bezug auf sein Fahrzeug Nutzungseinschränkungen und Wertverlust. Somit kam es richtigerweise zur Verurteilung der Daimler AG.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 22.02.2019 ist die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, noch nie so hoch wie jetzt.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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