Mercedes-Abgasskandal: neuer Beweisbeschluss

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Der Mercedes-Abgasskandal beschäftigt die Landgerichte quer durch Deutschland.

Nachdem der BGH mit Hinweisbeschluss vom 20.1.2020 unter dem Aktenzeichen VIII 57/19 entschieden hat, dass die übliche Argumentation der Landgerichte, keine Gutachten zu beauftragen über die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bzw. über das Vorliegen einer Betrugssoftware, da es sich beim Klägervortrag um eine Argumentation ins Blaue hinein handelt, fehlerhaft ist, werden nun die Gerichte aktiver. 

So hat das Landgericht Osnabrück unter dem Az. 6 O2330/19 mit Datum vom 24.2.2020 einen Beweisbeschluss erlassen, in dem Beweis erhoben werden soll, über die Behauptung der Klägerin, dass der Motor des streitgegenständliches Fahrzeugs über eine Software, die manipulativ so gestaltet ist, das auf dem Prüfstand ein anderes Emissionsverhalten erzielt werde als im realen Fahrbetrieb. 

Insbesondere soll geprüft werden, dass eine Aufwandsstrategie vorliegt, die die Prüfstandsituation erkennt und dann in einen Fahrmodus mit geringeren Schadstoffausstoß schaltet.

Weiterhin soll geprüft werden, ob nach Ende des Testzyklus auf dem Prüfstand (üblicherweise 1200 Sekunden bzw. 2000 Sekunden bei neueren Fahrzeugmodellen) sowie bei – auf dem Prüfstand nicht vorkommenden – Lenkraddrehungen um mehr als 15° in einen schmutzigeren Abgasmodus geschaltet wird.

Weiterhin soll geprüft werden ob, die Grenzwerte der Euro-5-Norm auf dem Prüfstand nur unter Verwendung der vorgenannten Software eingehalten werden und ob das streitgegenständliche Fahrzeug im realen Fahrbetrieb die erlaubten Grenzwerte der Euro-5-Norm erheblich überschreitet. Der Gutachter soll auch mitteilen, ob die Überschreitung der Grenzwerte zum Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis führt.

Da offensichtlich ist, dass eben dies alles gegeben ist, wird es hier wohl zu einem neuen und aufsehenerregenden Urteil kommen.

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter sollten sich diesbezüglich unbedingt an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 22.02.2019 ist die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, noch nie so hoch wie jetzt.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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