Mercedes-Abgasskandal: Von Teilnahme an Musterfeststellungsklage ist abzusehen

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Verbraucheranwälte warnen vor der Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage

Wie bereits im Verfahren gegen den Automobilhersteller VW wurde nun auch gegen Daimler die Musterfeststellungsklage erhoben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat diese am 06.07.2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. 

Der Verdacht, dass auch Diesel-Fahrzeuge des Automobilherstellers Daimler manipuliert worden sind, besteht sowohl bei dem Kraftfahrt-Bundesamt wie auch unter Experten.

Im Rahmen der Musterfeststellungsklage wird es Verbrauchern möglich, sich der Klage anzuschließen und damit über ihre Rechtslage aufgeklärt zu werden. Doch birgt die Musterfeststellungsklage, auch „Sammelklage“ genannt, gravierende Nachteile mit sich, die aufzuzeigen sind.

Musterfeststellungsklage führt selten zum Ziel

Für Verbraucher bestehen keinerlei Hürden, um zunächst bloß Teil einer Musterfeststellungsklage zu werden. Durch die Vielzahl an Klägern halten sich auch die Kosten des Verfahrens stark in Grenzen, sodass die Musterfeststellungsklage für die meisten Verbraucher der optimale Weg zu sein scheint, um ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Jedoch trügen diese Vorteile und lassen die Nachteile unter den Tisch fallen.

Besonders hervorzuheben ist, dass mit der Musterfeststellungsklage kein Anspruch des einzelnen Verbrauchers entsteht. Vielmehr sind die einzelnen Anhänger der Musterfeststellungsklage nach dem Verfahren dazu gezwungen, ihre Ansprüche im Wege der Einzelklage geltend zu machen, sofern sie ihre Ansprüche noch durchsetzen wollen.

Ferner ist es im Rahmen einer solchen Musterfeststellungsklage auch nicht für jeden Käufer eines Mercedes-Fahrzeugs möglich, sich dieser anzuschließen. Die betroffenen Verbraucher müssten im Falle der oben genannten Musterfeststellungsklage Inhaber der Autos mit dem Motor OM 651 sein. Doch sind noch weitere Fahrzeugmodelle von den rechtswidrigen Abschalteinrichtungen betroffen, die gerade nicht Teil dieses Verfahrens werden.

Beteiligt man sich also mit dem „falschen“ Fahrzeugmodell an der Klage, so läuft diese für den Betroffenen ins Leere.

Ebenfalls ist es lediglich Verbrauchern möglich, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Auch dies verkleinert den Kreis der Betroffenen auf erhebliche Weise, wobei es noch weitere Einschränkungen gibt, die eine erfolgreiche Beteiligung an der Klage verhindern können.

Alternative Einzelklage: Bei Rechtsschutzversicherung kein Kostenrisiko

Es wird deutlich, dass man im Vorfeld einer Beteiligung an einer Musterfeststellungsklage anwaltlichen Rat zur Seite ziehen sollte. Es liegt nahe, dass es sachdienlicher ist, den Rechtsweg direkt mithilfe der Einzelklage zu bestreiten.

Bestand zum Kaufzeitpunkt bereits eine Rechtsschutzversicherung, so trägt diese das Kostenrisiko des Klageverfahrens; den Verbraucher treffen somit keine Kosten.

Die Einzelklage birgt den Vorteil, dass diese zu einem schnelleren Abschluss gelangt. Denn es ist zusätzlich zu bedenken, dass der Schadensersatzanspruch um die gefahrenen Kilometer seit Kauf, auch Nutzungen genannt, zu reduzieren ist. Damit mindert sich der Schadensersatzanspruch, umso länger das Verfahren dauert. 

Gerade die Musterfeststellungsklage kann sich unter Umständen in die Länge ziehen, sodass das Risiko für Verbraucher besteht, am Ende kaum Schadensersatz zu erhalten.

Dennoch ist es wichtig, dass weiterhin Musterfeststellungsklagen geführt werden, da diese der Klärung grundsätzlicher Fragen, die aktuell noch unterschiedlich von den Gerichten beantwortet werden, dienen.

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Käufer, die sich jetzt über ihre Rechte informieren oder erst einmal erfahren wollen, ob ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist, können gerne die kostenlose Erstberatung unserer Kanzlei nutzen.  Dadurch entstehen Ihnen garantiert keine Verpflichtungen. Nutzen Sie einfach unsere Abgas-Hotline unter 0221 67 77 00 55 oder unser Kontaktformular.


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