Mercedes Abgasskandal-Wiederum Schlappe für Mercedes

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Obwohl Mercedes gebetsmühlenartig behauptet, dass nur 95 % der gegen den Konzern gerichteten Abgasskandal Klagen erfolglos sind, verurteilen die Gerichte den Mercedeskonzern munter weiter.

So hat das Landgericht Traunstein Az. 1 O 2046/20, in einem durch die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München, geführten Verfahren, die Mercedes Benz AG dazu verurteilt ein E 350 D Cabrio mit OM 642 Motor zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von knapp 42.000 € zu bezahlen.

Der Kläger erwarb das Fahrzeug im Jahr 2015 als Gebrauchtwagen. Für das Fahrzeug gab  es einen Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes wegen einer unzulässigen Abschaltvorrichtung der Abgasreinigung. Das Software Update wurde im März 2020 vorgenommen.

Gemäß dem Landgericht Traunstein war der PKW mangelhaft. Dies sowohl vor, wie nach dem Software Update, da durch das Software Update keine Mangelfreiheit des Fahrzeugs hergestellt werden konnte. Selbst wenn dies von der Gegenseite so vor getragen wird, besteht zumindest ein Mangel in der Form fort, dass hinsichtlich einer negativen Auswirkung des Updates auf andere Aspekte des Fahrzeugs, ein nicht fernliegender Mängelverdacht besteht. Dieser Mangelverdacht besteht hinsichtlich der Aspekte Motorleistung, erhöhter Verschleiß, erhöhter Kraftstoffverbrauch sowie die zukünftigen Verkaufsmöglichkeiten des Fahrzeugs. Dies auch wenn derzeit noch keine Auswirkung auf die Verkaufspreise feststellbar sein sollte.

Die Beklagte ist ihrer Verpflichtung zur Klärung des Sachverhaltes nicht im ausreichenden Maße nachgekommen. Dies trotz gerichtlichen Hinweises im Vorfeld. Die Beklagte trifft insoweit mindestens eine sekundäre Darlegung und Beweislast. Das Gericht legte damit das Vorhandensein einer unzulässigen Abschaltvorrichtungen zu Grunde. Korrekterweise wurde die Mercedes Benz AG deshalb zu einem Schadensersatzanspruch aus § 826, 31 BGB bzw. §§ 8 31,826 BGB verurteilt.

Wehren Sie sich jetzt.

Die Gerichte entscheiden in der Zwischenzeit deutlich für die Verbraucher. 

Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher die gegen die Autokonzerne Vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

Nur wer sich wehrt kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherung Vertrag bei Kaufvertrag Abschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 10.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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