Mercedes-Diesel-Abgasskandal – Urteil LG Stuttgart vom 31.05.2019

  • 1 Minuten Lesezeit

Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 31.05.2019 (Az: 12 O 108/19) einer Klage eines Mercedes-Besitzers auf Rückabwicklung und Schadensersatz in vollem Umfang stattgegeben. Das Fahrzeug war mit einem Vierzylinder-Dieselmotor der EURO-5-Norm des Typs OEM 651 ausgestattet. 

Nach der EURO-5-Norm hat das Fahrzeug nach dem neuen europäischen Fahrzyklus bei Geschwindigkeiten bis 120 km/h den Grenzwert von 180 mg/km einzuhalten. Das Fahrzeug verfügte über eine temperaturabhängige Abgasrückführung. Diese wird bei kühleren Außentemperaturen zurückgeführt (sog. „Thermofenster“).

Das Landgericht hat in den Gründen eindeutig einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung festgestellt. Allerdings sind die Nutzungsvorteile, d. h., die gefahrenen Kilometer nach Feststellung des LG Stuttgart vom 31.05.2019 in Abzug zu bringen.

Das Landgericht stellte weiter fest, dass aufgrund der Abschalteinrichtung Prüfverfahren und die Voraussetzung einer EG-Typgenehmigung nicht vorlagen.

Die beklagte Firma Daimler-Benz sei auch ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. Soweit sie vorträgt, die AGR-Rate sei bei 7 Grad Celsius in nur wenigen Betriebsbereichen bis zu 17 % reduziert, hat sie diese Betriebsbereiche nicht näher bezeichnet.

Eine Abschalteinrichtung in Form eines „Thermofensters“ ist nach Art 5 Abs. 2 lit a) EGVO 715/2007 nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Vorrichtung erforderlich sei, um den Motor vor Beschädigung zu beschützen. Dies sei aber hier nicht der Fall.

Der Bundesverkehrsminister ordnete 2018 den Rückruf von 238.000 Mercedes-Fahrzeugen in Deutschland an. Betroffen sind die Modelle GLC 220d und C 220d. Außer Transporter Vito sind auch Modelle der C-, E- und S-Klasse sowie die Geländewagen GLC, ML und die G-Klasse von den obligatorischen Rückrufen erfasst.

Der Verfasser, Rechtsanwalt Steffgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist seit Jahren mit mehreren hundert Fällen des Abgasskandals persönlich befasst. Er kennt die örtliche Rechtsprechung vieler Gerichte in Bayern und Baden-Württemberg, u. a. des LG Stuttgart in Daimler-Fällen persönlich. Das persönliche Gespräch zwischen Anwalt und Mandant sollte keinesfalls durch einmaligen telefonischen Kontakt und Onlineportale mit Kanzleien ersetzt werden.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema