Mercedes – Dieselskandal – Landgericht Stuttgart – Daimler muss Schadensersatz leisten!

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LG Stuttgart verurteilt Daimler in drei Fällen zu Schadensersatz

Das Landgericht Stuttgart hat den Daimler-Konzern in drei Fällen zu Schadenersatz-Zahlungen zwischen 25.000 € und 40.000 € verurteilt.

Hierbei gelangte das Landgericht Stuttgart zu der Auffassung, dass sog. „Thermofenster“, die von Daimler in den streitgegenständlichen Mercedes-Dieselautos verwendet wurden, zur Abgasreinigung unzulässig sind. Bei den Thermofenstern handelt es sich um ein Verfahren, das die Abgasreinigung temperaturabhängig drosselt, um laut Daimler schädlichen Ablagerungen im Dieselmotor vorzubeugen. Nach Ansicht der Richter liegt hierin eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Damit hat der Dieselskandal um Autos, die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind, nun spätestens auch Mercedes bzw. Daimler erreicht. Im Gegensatz zur Volkswagen AG hat der Daimler-Konzern bislang jedoch betont, nicht vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen zu haben.

Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste Daimler dennoch bereits europaweit hunderttausende Diesel-Pkw zurückrufen, davon alleine ca. 240.000 in Deutschland. Nach wie vor dauern zudem die Ermittlungen gegen Daimler-Mitarbeiter in diesem Zusammenhang an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Daimler geht nach Presseberichten in die Berufung.

Weitere Urteile gegen die Daimler AG

Nachdem die Diskussion über einen Abgasskandal bei Daimler noch nicht derart in der Öffentlichkeit ist wie bei der VW AG, scheuen betroffene Mercedes-Fahrer meist noch den Gang zum Anwalt. In der Vergangenheit wurde die Daimler AG jedoch bereits wiederholt zu Schadensersatz verurteilt.

  • Landgericht Karlsruhe (Az.: 18 O 24/18)

In vorzitiertem Urteil wurde Daimler bereits verurteilt, einen Mercedes-Benz C200 gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.

  • Landgericht Hanau (Az.: 9 O 76/18)

Gemäß dem Urteil des LG Hanau musste Daimler ebenfalls einen Pkw zurücknehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer erstatten. Das Gericht verurteilte Daimler hierbei wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung.

Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal und den Ihnen als Betroffenen zustehenden Rechten haben, können Sie sich gerne jederzeit telefonisch, persönlich oder per E-Mail an mich wenden. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.

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