Mercedes-Dieselskandal: Richter werten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als eine illegale Abschalteinrichtung

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Daimler musste im Dieselskandal erneut eine Niederlage einstecken: Das Landgericht (LG) Saarbrücken hat den Autokonzern wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt. In einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic der Abgasnorm Euro 5 habe Daimler eine Steuerung eingebaut, mit der die Temperatur im Kühlmittelkreislauf geregelt wird, so die Richter. Geschädigte Verbraucher im Daimler-Dieselskandal erhalten durch dieses Urteil Rückenwind und können jetzt mit noch besseren Erfolgsaussichten gegen Daimler klagen. 

Das Landgericht Saarbrücken hat am 9. April 2021 in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein wichtiges Grundsatzurteil gesprochen: Es sieht in der bekannten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Regelung komme fast nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz (Az. 12 O 320/19).

Niedrige NOx-Werte nur auf dem Prüfstand vorgetäuscht

Es könne daher nicht angenommen werden, dass die Funktion im realen Straßenverkehr überhaupt eine echte schadstoffmindernde Wirkung haben sollte. Der Sinn der Funktion erschöpfe sich darin, auf dem Prüfstand niedrige NOx-Werte zu erzielen und vorzutäuschen, dass diese Werte auch im realen Straßenverkehr erreicht würden. Die gesamte Konstruktion sei darauf ausgelegt gewesen, über die Manipulation zu täuschen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte wegen dieser Abschalteinrichtung bereits im Herbst 2018 einen Rückruf für rund 60.000 Mercedes-Fahrzeuge angeordnet.

Die Software Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung manipuliert mithilfe eines Kühlmittels die Abgasreinigung. Wird die Abschalteinrichtung im Testzyklus aktiviert, kühlt der Kühlmittelkreislauf ab und erreicht eine niedrige Solltemperatur, die dazu führt, dass sich das Motoröl nur langsam erhitzt. Das Fahrzeug emittiert dann in der Prüfsituation weniger schädliche Stickoxide und hält den gesetzlichen Grenzwert für Stickoxide für die Typzulassung ein. Im Straßenbetrieb schaltet sich die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung jedoch ab und das Fahrzeug stößt deutlich mehr giftige NOx-Emissionen aus als erlaubt.

Daimler hat Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Der Kläger wirft Daimler vor, ihn durch den Verkauf des Autos „in vorsätzlicher sittenwidriger Weise geschädigt“ zu haben und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Die Richter gaben ihm Recht und verurteilten Daimler zu 17.263,37 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen. Das Urteil stützt sich auf zwei Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Behörde hält die Temperaturregelung für eine „unzulässige Abschalteinrichtung“, die im Wesentlichen unter Prüfstandbedingungen zur Anwendung kommt und damit den „tatsächlichen Emissionsausstoß im Realbetrieb in unzulässiger Weise verschleiert“. Außerdem habe die Daimler AG nicht dargelegt, warum der Einbau einer solchen Motorsteuerung nötig sei.

Auch die von Daimler behauptete Verjährung des Falls konnte das Gericht nicht erkennen. Dem Kläger könne nicht zum Vorwurf gemacht werden, das Rückgaberecht nicht bereits 2017 genutzt zu haben. Zu dem Zeitpunkt sei ihm die Tatsache, dass in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, noch nicht bekannt gewesen. Der offizielle Rückruf des KBA sei erst im Jahr 2019 erfolgt.

Dieselkläger können sich auf Schadensersatz freuen

Mit diesem verbraucherfreundlichen Urteil des LG Saarbrücken wird die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als illegale Prüfstandserkennung eingestuft. Dadurch wird es für die Daimler AG künftig noch schwieriger, die Abgasmanipulationen zu leugnen. Wer vom Daimler-Dieselskandal betroffen ist, kann nach dieser Entscheidung noch leichter auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB klagen.

Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller im Abgasskandal – davon mehr als 3.000 Mandanten gegen Daimler. Wenn Sie Besitzer eines betroffenen Diesel-Modells sind, können Sie unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Wir beraten Sie gern individuell zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie erreichen uns unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de.

Foto(s): Pixabay


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